Hinrichtung ausgesetzt
Die für den 9. Dezember angesetzte Hinrichtung des 21-jährigen Mohammad Reza Haddadi wurde nicht vollstreckt. Ein neuer Hinrichtungstermin wurde nicht genannt. Es ist aber bereits vorgekommen, dass Straftäter, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, ohne vorherige Unterrichtung ihrer Anwälte hingerichtet wurden.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir oder über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh (Office of the Head of the Judiciary), Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Internetseite:
http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Textzeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse. Appelltext in die große Textbox darunter.
Sende eine Kopie an
LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhuri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (0098) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com (Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Begrüßen Sie die Aussetzung der Hinrichtung Mohammad Reza Haddadis und drängen Sie darauf, dass sein Todesurteil unverzüglich umgewandelt wird.
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Appellieren Sie an die Behörden alle Todesurteile umzuwandeln, die gegen Personen verhängt wurden, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Verbrechen noch minderjährig waren.
- Erinnern Sie daran, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, nach denen die Verhängung der Todesstrafe wegen Straftaten, die eine Person als Minderjährige/-r begangen hat, ausdrücklich verboten ist.
Sachlage
Mohammad Reza Haddadi wurde 2004 wegen eines im Alter von 15 Jahren mutmaßlich begangenen Mordes zum Tode verurteilt. Er beteuert seine Unschuld. Der Oberste Gerichtshof bestätigte im Juli 2005 das Todesurteil gegen Mohammad Reza Haddadi. Im Oktober 2008 wurde ein erster Hinrichtungstermin angesetzt. Die Vollstreckung wurde jedoch auf Anordnung der Obersten Justizautorität ausgesetzt. Als neuer Termin wurde zunächst der 27. Mai 2009, später der 16. Juli 2009 festgesetzt.
Amnesty International befürchtet, dass die Gefängnisbehörden des Adelabad-Gefängnisses die Hinrichtung vollstrecken könnten, ohne die Eltern oder die zuständigen Anwälte vorher in Kenntnis zu setzen, entgegen dem, was das iranische Gesetz vorsieht. Im August 2008 wurden Behnam Zare’ und Reza Hejazi – beide zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat noch minderjährig – im Adelabad-Gefängnis hingerichtet. Die Anwälte wurden nicht im Voraus informiert.
Die Hinrichtung von Personen, die Straftaten als Minderjährige/-r begangen haben sollen, ist nach internationalem Recht ausdrücklich verboten. Nach iranischem Recht gilt man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als minderjährig.
Hintergrundinformation
Mohammad Reza Haddadi wurde 2004 wegen eines im Alter von 15 Jahren angeblich begangenen Mordes zum Tode verurteilt. Er hatte den Mord gestanden, sein Geständnis jedoch während der Verhandlung widerrufen. Er gab an, die Verantwortung für den Mord übernommen zu haben, weil seine zwei Mitangeklagten angeboten hatten, seiner Familie Geld zu geben, wenn er dies täte. Seine Mitangeklagten stützten später seine Unschuldsbekundung und zogen ihre Aussagen, die Mohammad Reza Haddadi belasteten, zurück. Beide waren zum Tatzeitpunkt volljährig und erhielten Gefängnisstrafen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte im Juli 2005 das Todesurteil gegen Mohammad Reza Haddadi. Im Oktober 2008 wurde ein erster Hinrichtungstermin angesetzt, die Vollstreckung wurde jedoch auf Anordnung der Obersten Justizautorität ausgesetzt. Die Hinrichtung, die auf den 27. Mai festgelegt worden war, wurde von der Obersten Justizautorität ebenfalls gestoppt. Sie beauftragte die Abteilung 17 des Obersten Gerichtshofes eine Überprüfung des Falles durchzuführen. Obwohl keine Gerichtsverhandlung stattfand, wurde erneut ein Hinrichtungstermin festgesetzt, diesmal der 16. Juli 2009.
Der Fall von Behnam Zare’ war Gegenstand der UA-230/2007 (MDE 13/109/2007) und den weiteren Informationen zu dieser UA.
Im Iran wurden seit 1990 mindestens 45 minderjährige StraftäterInnen hingerichtet, die wegen Vergehen zum Tode verurteilt wurden, die sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen haben sollen. Acht dieser Hinrichtungen wurden 2008 und drei im laufenden Jahr vollstreckt. Seit Beginn des Jahres 2009 exekutierte man im Iran mindestens vier Personen, für Verbrechen, die sie im minderjährigen Alter begangen haben sollen. Der aktuellste Fall ist die Hinrichtung Behnoud Shojaees am 11.Oktober. Er wurde wegen angeblichen Mordes an einem Jugendlichen zu Tode verurteilt und war zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt. Seine Hinrichtung wurde zuvor zum sechsten Mal in Folge verschoben.
Das Völkerrecht untersagt ausdrücklich die Hinrichtung von zum Tatzeitpunkt minderjährigen StraftäterInnen, namentlich Artikel 6(5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, deren Vertragsstaat der Iran ist.
Der Iran hat sich also verpflichtet, zum Tatzeitpunkt minderjährige StraftäterInnen nicht hinzurichten. Im Iran haben Personen, die wegen Mordes verurteilt sind, nicht das Recht, den Staat um Gnade oder Umwandlung der Strafe zu ersuchen, obwohl Artikel 6(4) des IPBPR dieses Recht garantiert. Die Familie des Opfers kann auf eine Hinrichtung bestehen, oder den Täter begnadigen und eine finanzielle Entschädigung erhalten (Diyeh).
Für nähere Informationen über die Hinrichtungen von minderjährigen StraftäterInnen im Iran siehe: Iran hält an der Todesstrafe für Minderjährige fest, http://www.amnesty.de/2008/10/30/iran-haelt-todesstrafe-fuer-minderjaehrige-fest, oder auf Englisch: Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007, Juni 2007), http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007.