Blogger vor Gericht

Karte Vereinigte Arabische Emirate

Karte Vereinigte Arabische Emirate

Das Gerichtsverfahren gegen den omanischen Blogger Muawiya al-Ruwahi hat am 14. September in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) begonnen. Ihm wird unter anderem "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" vorgeworfen. Er leidet an einer bipolaren Störung und hat bereits sechs Suizidversuche unternommen.

Appell an

VIZEPRÄSIDENT UND MINISTERPRÄSIDENT
Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum
Prime Minister’s Office
PO Box: 212000, Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 4 330 4044
Twitter: @HHShkMohd
E-Mail: über die Webseite: http://www.sheikhmohammed.com/vgn-ext-templating/v/index.jsp?vgnextoid=dec9001ff133e210VgnVCM1000004d64a8c0RCRD

INNENMINISTER
Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Zayed Sport City, Arab Gulf Street
Near to Shaikh Zayed Mosque
POB: 398, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hohheit)
Fax: (00 971) 2 402 2762 oder (00 971) 2 441 5780
Twitter: @SaifBZayed
E-Mail: über die Webseite: https://www.moi.gov.ae/en/contactus/contactusform.aspx

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Dr Hadef bin Jua'an Al Dhaheri
Ministry of Justice – Abu Dhabi
Al Khubira, Sector 93
Street 5, P.O. Box 260
Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn
Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: AmbOffice.Berlin@mofa.gov.ae

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass der psychische Gesundheitszustand von Muawiya al-Ruwahi sofort unabhängig beurteilt wird und dass das Gericht dies bei der Entscheidung darüber berücksichtigt, ob die Anschuldigungen weiter verfolgt werden sollen.

  • Bitte lassen Sie die Anklage wegen "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" fallen und stellen Sie sicher, dass sein Verfahren vor einem ordentlichen Strafgericht stattfindet, internationalen Standards für ein faires Verfahren entspricht und erzwungene Aussagen nicht als Beweise verwendet werden.

  • Stellen Sie Muawiya al-Ruwahi seine Medikamente sowie jegliche notwendige medizinische Versorgung zur Verfügung, die er unter anderem zur Behandlung seiner bipolaren Störung benötigt, und verlegen Sie ihn falls nötig in ein Krankenhaus mit einer geeigneten psychiatrischen Abteilung.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, und gewähren Sie ihm regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the UAE authorities to ensure a prompt, independent mental health assessment of Muawiya al-Ruwahi is carried out, and its findings are taken into account by the court in deciding whether to pursue charges.

  • Urging them to drop the charge of "ridiculing the State and its leaders", ensure that any trial for the other charge is transferred to an ordinary criminal court, that he is tried in accordance with international fair trial standards and, in particular, that any statements he has made under duress are not used as evidence against him.

  • Urging them to ensure that he is given immediate access to his medication and the health care he requires for his bipolar disorder, if necessary by moving him to a hospital with appropriate mental health facilities.

  • Calling on them to ensure that he is protected from torture and other ill-treatment, and is given regular access to his family and lawyer.

Sachlage

Das Gerichtsverfahren gegen den omanischen Blogger Muawiya al-Ruwahi (auch al-Rawahi) hat am 14. September vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts begonnen. Vor diesem Gericht finden Verhandlungen gegen Aktivist_innen, Regierungskritiker_innen und andere Personen statt, denen Handlungen gegen die nationale Sicherheit vorgeworfen werden. Muawiya al-Ruwahi wird beschuldigt, mit der "Erstellung und Verwaltung von Online-Accounts zum Zwecke der Verbreitung von Hass, Störung der öffentlichen Ordnung und des sozialen Friedens" gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität verstoßen zu haben. Außerdem wird er der "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" angeklagt. Muawiya al-Ruwahi stritt die Vorwürfe in der ersten Sitzung vor Gericht ab und gab an, dass er unter "physischem und psychischem Druck" zu einem Geständnis gezwungen worden sei. Muawiya al-Ruwahi leidet an einer bipolaren Störung. In der Haft hat er bereits sechs Mal einen Suizidversuch unternommen. Er bat das Gericht um eine gesundheitliche Untersuchung, seine Medikamente, die ihm zwei Monate lang verweigert wurden, und um eine Einlieferung ins Krankenhaus, da sein Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtere. Er teilte dem Gericht mit: "Ich bin suizidgefährdet und benötige eine Behandlung, um einen erneuten Suizidversuch zu verhindern."

Muawiya al-Ruwahi ist am 23. Februar 2015 bei der Einreise aus dem Oman in die VAE festgenommen worden. Ende Mai wurde er aus einer geheimen Hafteinrichtung, in der ihm der Zugang zu einem Rechtbeistand verwehrt wurde, in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Über seinen Twitter-Account hat er kritische Beiträge über die Behörden der VAE veröffentlicht. Bisher ist mindestens eine Anwaltskanzlei bekannt, die seine Verteidigung verweigert hat, weil er wegen Kritik an der Regierung der VAE angeklagt ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Muawiya al-Ruwahi erhielt nach einem Monat in Haft gegen Ende März 2015 die Erlaubnis, mehrere Telefonate mit seiner Familie, darunter seiner Mutter, zu führen. Er hatte seiner Familie zuvor berichtet, dass er seine Medikamente regelmäßig erhalten habe und dass die Behörden der VAE über seinen gesundheitlichen Zustand aufgeklärt seien. Der Facebook-Seite seines Vaters zufolge wurde Muawiya al-Ruwahi am 11. Juni 2015 im Gefängnis von omanischen Diplomaten, die persönlich mit ihm sprechen konnten, und der Staatsanwaltschaft der VAE besucht. Muawiya al-Ruwahi leidet an einer bipolaren Störung, die durch einen Wechsel von depressiven und manischen Episoden gekennzeichnet ist. Er befindet sich deswegen seit über fünf Jahren in Behandlung. Es wird angenommen, dass seine Krankenakte, ausgestellt von der Sultan-Qaboos-Universitätsklinik in Oman, an die Behörden der VAE weitergeleitet wurde.

Muawiya al-Ruwahi ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach in Oman festgenommen worden. Im Februar 2012 erhielt er eine Vorladung in die Zentrale des Staatssicherheitsdienstes, nachdem er in einem Blog den Sultan von Oman kritisiert hatte. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde er eine Woche lang in einem Krankenhaus behandelt und dann ohne Anklage freigelassen. Am 12. Juli 2014 wurde er erneut festgenommen, weil er die omanischen Behörden in einem Blog kritisiert hatte. Nach der Festnahme hielt man ihn in psychiatrischen Einrichtungen fest. Am 11. August 2014 wurde er ohne Anklage freigelassen.

Das Gerichtsverfahren gegen Muawiya al-Ruwahi wird in den VAE vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts abgehalten. Amnesty International hat bereits zuvor die Sorge ausgedrückt, dass es in diesem Gericht zu unfairen Gerichtsverhandlungen kommt, da keine Rechtsmittel eingelegt werden dürfen, sodass zu Unrecht Verurteilte keine Möglichkeit haben, eine Wiedergutmachung zu erwirken.

Seit 2012 haben die Behörden der VAE Hunderte Menschen festgenommen, darunter auch ausländische Staatsangehörige, weil sie gegen die nationale Sicherheit verstoßen oder die Regierung sowie andere Staatsbedienstete verhöhnt haben sollen. Viele unter ihnen "verschwanden" in geheimen Hafteinrichtungen. Die Behörden weigerten sich, über ihr Schicksal oder über ihren Aufenthaltsort Auskunft zu erteilen und hielten die Personen außerhalb des gesetzlichen Schutzes gefangen. Verschwindenlassen ist eine Straftat unter dem Völkerrecht.

In den VAE werden oft Folter und Misshandlung angewendet, um "Geständnisse" zu erzwingen. Diese "Geständnisse" werden anschließend in unfairen Verfahren als Grundlage zur Verurteilung der Angeklagten verwendet, selbst wenn sie zurückgezogen wurden. Zu den von einige der Angeklagten beschriebenen Foltermethoden gehören: Schläge ins Gesicht, Ausreißen der Fingernägel, das stundenlange Aufhängen kopfüber, Elektroschocks an verschiedene Körperteilen, das stundenlange Ausharren in Stresspositionen und Drohungen mit Vergewaltigung, Tod oder einer HIV-Infizierung. Die Regierung hat zudem eine Empfehlung der Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten aus dem Jahre 2014 nicht umgesetzt. Diese hatte empfohlen, einen unabhängigen Expertenausschuss zur Untersuchung von Foltervorwürfen einzusetzen.

Den internationalen Menschrechtsstandards zufolge sind Kritik, Beleidigung oder Verhöhnung von Angehörigen der Behörde oder des Staates keine rechtmäßige Grundlage für die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Angehörige der Behörden müssen sich Kritik und politischer Opposition stellen. Kritik am Staat oder an öffentlichen Institutionen darf nicht verboten werden, da es sich dabei um eine rechtmäßige Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung handelt.