Blogger suizidgefährdet
Karte Vereinigte Arabische Emirate
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Der omanische Blogger Muawiya al-Ruwahi, der an einer bipolaren Störung leidet, hat angekündigt, Selbstmord im Gefängnis zu begehen, falls er weiterhin nicht "fair behandelt" werde. In dem laufenden Gerichtsverfahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) wird ihm unter anderem "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" vorgeworfen.
Appell an
VIZEPRÄSIDENT UND MINISTERPRÄSIDENT
Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum
Prime Minister’s Office
PO Box: 212000, Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 4 330 4044
Twitter: @HHShkMohd
E-Mail: über die Webseite: http://www.sheikhmohammed.com/vgn-ext-templating/v/index.jsp?vgnextoid=dec9001ff133e210VgnVCM1000004d64a8c0RCRD
INNENMINISTER
Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Zayed Sport City
Arab Gulf Street, Near to Shaikh Zayed Mosque
POB: 398, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hohheit)
Fax: (00 971) 2 402 2762 oder
(00 971) 2 441 5780
Twitter: @SaifBZayed
E-Mail: über die Webseite: https://www.moi.gov.ae/en/contactus/contactusform.aspx
Sende eine Kopie an
JUSTIZMINISTER
Dr Hadef bin Jua'an Al Dhaheri
Ministry of Justice – Abu Dhabi
Al Khubira, Sector 93
Street 5, P.O. Box 260
Abu Dhabi, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn
Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
E-Mail: AmbOffice.Berlin@mofa.gov.ae
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Gewähren Sie Muawiya al-Ruwahi sofortigen Zugang zu unabhängigem medizinischen Fachpersonal, zur Behandlung seiner bipolaren Störung, und verlegen Sie ihn falls nötig in ein Krankenhaus mit einer geeigneten psychiatrischen Abteilung.
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Bitte lassen Sie die Anklage wegen "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" fallen und stellen Sie sicher, dass sein Verfahren vor einem ordentlichen Strafgericht stattfindet, internationalen Standards für ein faires Verfahren entspricht und erzwungene Aussagen nicht als Beweise verwendet werden.
- Stellen Sie bitte sicher, dass er vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, und gewähren Sie ihm regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the UAE authorities to ensure that Muawiya al-Ruwahi be given immediate access to the independent health care professionals he requires for his bipolar disorder and other ailments, if necessary by moving him to a hospital with appropriate mental health facilities.
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Urging them to drop the charge of "ridiculing the State and its leaders", ensure that any trial for the other charge is transferred to an ordinary criminal court, that he is tried in accordance with international fair trial standards and, in particular, that any statements he has made under duress are not used as evidence against him.
- Calling on them to ensure that he is protected from torture and other ill-treatment, and is given regular access to his family and lawyer.
Sachlage
In einer Sprachnachricht vom 9. November, die in sozialen Netzwerken geteilt wurde, sagte der omanische Blogger Muawiya al-Ruwahi (auch al-Rawahi): "Ich erhalte keine angemessene medizinische Behandlung […] Wenn ich nicht endlich fair behandelt werde, trete ich in einen Hungerstreik und begehe Selbstmord […] Ich bin es leid und kann es einfach nicht mehr ertragen". Muawiya al-Ruwahi leidet an einer bipolaren Störung und hat bereits zuvor versucht, sich selbst in Haft zu verletzen.
Das Gerichtsverfahren gegen Muawiya al-Ruwahi hat am 14. September vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Arabischen Emirate begonnen. Er wird beschuldigt, mit der "Erstellung und Verwaltung von Online-Accounts zum Zwecke der Verbreitung von Hass, Störung der öffentlichen Ordnung und des sozialen Friedens" gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität verstoßen zu haben. Außerdem wird er der "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" angeklagt. Bisher haben vier Anhörungen vor Gericht stattgefunden. In den beiden Anhörungen im Oktober forderte der zuständige Richter eine psychiatrische Untersuchung von Muawiya al-Ruwahi. Muawiya al-Ruwahi zufolge haben diese Untersuchungen jedoch nie stattgefunden. Am 9. November ordnete der Richter eine psychiatrische Untersuchung durch drei Spezialist_innen an, um seinen Grad an Schuldfähigkeit festzustellen. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Gericht zudem mit, dass er eine zahnärztliche Behandlung erhalten habe, als er an starken Zahnschmerzen litt. Muawiya al-Ruwahi erklärte jedoch, dass lediglich seine Augen kontrolliert wurden. Die nächste Anhörung wurde für den 7. Dezember festgesetzt.
Muawiya al-Ruwahi ist am 23. Februar 2015 bei der Einreise aus dem Oman in die VAE festgenommen worden. Ende Mai wurde er aus einer geheimen Hafteinrichtung, in der ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt wurde, in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Über seinen Twitter-Account hat er kritische Beiträge über die Behörden der VAE veröffentlicht. Muawiya al-Ruwahi streitet diese Vorwürfe jedoch ab und gab an, dass er unter "physischem und psychischem Druck" zu einem Geständnis gezwungen worden sei.
Hintergrundinformation
Bei Muawiya al-Ruwahi wurde 2014 zum ersten Mal eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. In darauffolgenden medizinischen Gutachten durch die Sultan-Qaboos-Universitätsklinik in Oman wurde bestätigt, dass er an einer bipolaren Störung leidet, die durch einen Wechsel von depressiven und manischen Episoden gekennzeichnet ist und wegen welcher er sich in Behandlung befindet. Seine Krankenakte wurde an die Behörden der VAE weitergeleitet.
Muawiya al-Ruwahi erhielt nach einem Monat in Haft gegen Ende März 2015 die Erlaubnis, mehrere Telefonate mit seiner Familie, darunter seiner Mutter, zu führen. Er hatte seiner Familie zuvor berichtet, dass er seine Medikamente regelmäßig erhalten habe und dass die Behörden der VAE über seinen gesundheitlichen Zustand aufgeklärt seien. Der Facebook-Seite seines Vaters zufolge wurde Muawiya al-Ruwahi am 11. Juni 2015 im Gefängnis von omanischen Diplomaten, die persönlich mit ihm sprechen konnten, und der Staatsanwaltschaft der VAE besucht.
Muawiya al-Ruwahi ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach in Oman festgenommen worden. Im Februar 2012 erhielt er eine Vorladung in die Zentrale des Staatssicherheitsdienstes, nachdem er in einem Blog den Sultan von Oman kritisiert hatte. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde er eine Woche lang in einem Krankenhaus behandelt und dann ohne Anklage freigelassen. Am 12. Juli 2014 wurde er erneut festgenommen, weil er die omanischen Behörden in einem Blog kritisiert hatte. Nach der Festnahme hielt man ihn in psychiatrischen Einrichtungen fest. Am 11. August 2014 wurde er ohne Anklage freigelassen.
Zu Beginn der Gerichtsverhandlung vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts am 14. September bat er das Gericht um eine gesundheitliche Untersuchung, seine Medikamente, die ihm zwei Monate lang verweigert wurden, und um eine Einlieferung ins Krankenhaus. Er teilte dem Gericht mit: "Ich bin suizidgefährdet und benötige eine Behandlung, um einen erneuten Suizidversuch zu verhindern." Amnesty International hat bereits zuvor die Sorge ausgedrückt, dass es in diesem Gericht zu unfairen Gerichtsverhandlungen kommt, da keine Rechtsmittel eingelegt werden dürfen, sodass zu Unrecht Verurteilte keine Möglichkeit haben, eine Wiedergutmachung zu erwirken.
Seit 2012 haben die Behörden der VAE Hunderte Menschen festgenommen, darunter auch ausländische Staatsangehörige, weil sie gegen die nationale Sicherheit verstoßen oder die Regierung sowie andere Staatsbedienstete verhöhnt haben sollen. Viele unter ihnen "verschwanden" in geheimen Hafteinrichtungen. Die Behörden weigerten sich, über ihr Schicksal oder über ihren Aufenthaltsort Auskunft zu erteilen und hielten die Personen außerhalb des gesetzlichen Schutzes gefangen. Viele Inhaftierte gaben an, dass sie während ihrer Verhöre in den geheimen Hafteinrichtungen gefoltert und anderweitig misshandelt wurden. Verschwindenlassen ist eine Straftat unter dem Völkerrecht.
In den VAE werden oft Folter und Misshandlung angewendet, um "Geständnisse" zu erzwingen. Diese "Geständnisse" werden anschließend in unfairen Verfahren als Grundlage zur Verurteilung der Angeklagten verwendet, selbst wenn sie zurückgezogen wurden. Zu den von einigen der Angeklagten beschriebenen Foltermethoden gehören: Schläge ins Gesicht, Ausreißen der Fingernägel, das stundenlange Aufhängen kopfüber, Elektroschocks an verschiedene Körperteilen, das stundenlange Ausharren in Stresspositionen und Drohungen mit Vergewaltigung, Tod oder einer HIV-Infizierung. Die Regierung hat zudem eine Empfehlung der Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten aus dem Jahre 2014 nicht umgesetzt. Diese hatte empfohlen, einen unabhängigen Expertenausschuss zur Untersuchung von Foltervorwürfen einzusetzen.
Den internationalen Menschrechtsstandards zufolge sind Kritik, Beleidigung oder Verhöhnung von Angehörigen der Behörde oder des Staates keine rechtmäßige Grundlage für die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Angehörige der Behörden müssen sich Kritik und politischer Opposition stellen. Kritik am Staat oder an öffentlichen Institutionen darf nicht verboten werden, da es sich dabei um eine rechtmäßige Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung handelt.