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Asylsuchende inhaftiert
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 17. August hat ein Einwanderungsgericht die Freilassung des vierjährigen Carlos, des 16-jährigen Michael und ihrer Mütter Lorena und Maribel angeordnet. Sie waren fast 700 Tage im US-Bundesstaat Pennsylvania in der Hafteinrichtung Berks County Residential Center festgehalten worden. Am 7. und 14. August waren bereits zwei andere Mütter mit ihren Söhnen, nach mehr als 22 Monaten, aus der Hafteinrichtung entlassen worden.
Faltblatt Cover: "Urgent Action: Act Now - Menschen in Gefahr"
© Amnesty International
Vier Kinder und ihre Mütter werden seit über 500 Tagen im US-Bundesstaat Pennsylvania in einer Hafteinrichtung der Einwanderungs- und Zollbehörde festgehalten. Die Familien hatten in den USA Asyl beantragt, nachdem sie ihre Heimatländer wegen der dort herrschenden Gewalt verlassen mussten. Ihre Anträge auf rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in den USA werden derzeit bearbeitet.
Appell an
VERTRETERIN DER EINWANDERUNGSBEHÖRDE Jennifer Ritchey
Immigrations and Customs Enforcement US Department of Homeland Security
York Field Office, 2400 Concord Rd. York, PA, 17402 USA (Anrede: Dear Ms. Ritchey / Sehr geehrte Frau Ritchey) E-Mail: philadelphia.outreach@ice.dhs.gov Twitter: @ICEgov
STELLVERTRETENDER DIREKTOR DER EINWANDERUNGSBEHÖRDE IN PHILADELPHIA David O’Neil
Philadelphia Field Office, 1600 Callowhill St. 6th Floor, Philadelphia, PA, 19130 USA (Anrede: Dear Mr. O’Neil / Sehr geehrter Herr O’Neil) E-Mail: philadelphia.outreach@ice.dhs.gov Twitter: @ICEgov
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA S. E. Herrn Kent Doyle Logsdon, Geschäftsträger a.i. Gesandter-Botschaftsrat Pariser Platz 2 10117 Berlin Fax: 030-83 05 10 50 E-Mail: (über die Webseite) http://germany.usembassy.de/email/feedba
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. April 2017 keine Appelle mehr zu verschicken
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie umgehend alle derzeit im Berks County Residential Center inhaftierten Minderjährigen frei, denen "Special Immigrant Juvenile Status" (SIJS) zugesprochen wurde, sowie auch deren Mütter.
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Bitte sorgen Sie dafür, dass die Inhaftierten gemäß ihren Wünschen jede nötige medizinische Versorgung erhalten.
- Stellen Sie bitte sicher, dass die Familien regelmäßigen Kontakt mit anderen Familienangehörigen und Rechtsbeiständen ihrer Wahl aufnehmen dürfen, solange sie sich noch in Haft befinden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to immediately release on parole those granted SIJ status and their mothers who are detained at Berks County Residential Center.
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Calling on them to ensure that they are provided necessary medical attention, in accordance with their wishes.
- Urging them to ensure that while in detention, they be provided regular contact with family members and lawyers of their choosing.
Sachlage
Antonio (7 Jahre), Carlos (4 Jahre), Josué (3 Jahre), Michael (16 Jahre) und ihre Mütter Marlene, Lorena, Teresa und Maribel – alle Namen zum Schutz der betroffenen Personen geändert – werden seit über 500 Tagen im US- Bundesstaat Pennsylvania in der Hafteinrichtung Berks County Residential Center der Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) festgehalten. Die Familien haben Asylanträge in den USA gestellt, nachdem sie ihre Heimatländer Honduras und El Salvador wegen traumatischer und lebensbedrohender Vorfälle verlassen mussten, darunter Entführungsdrohungen und schwere körperliche und sexualisierte Gewalt. In der Hafteinrichtung Berks County Residential Center befinden sich derzeit insgesamt 34 Familien, viele von ihnen aus dem nördlichen Dreieck Mittelamerikas (El Salvador, Honduras und Guatemala) – eine Region, in der Amnesty International äußerst hohe Gewaltraten dokumentiert hat.
Die vier Familien berichten über eine Verschlechterung ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit seit ihrer Inhaftierung. Josué leidet an starken Allergien, und bei seiner Mutter wurden Depressionen sowie eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt, die sich laut einer unabhängigen psychologischen Untersuchung unter anderem durch die Inhaftierung verschlechtert haben. Michael wurde von einem unabhängigen Arzt mit Depressionen diagnostiziert. Seine Mutter hat einen Knoten in der Brust, der womöglich operiert werden muss.
Ende 2016 gewährten die Behörden allen vier Kindern den sogenannten "Special Immigrant Juvenile Status" (SIJS), einen Sonderstatus für jugendliche Migrant_innen, und ihre Anträge auf rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in den USA werden derzeit bearbeitet. Dieser Sonderstatus wurde ihnen zugesprochen, nachdem ein Gericht urteilte, dass eine Rückkehr der Minderjährigen in ihre Heimatländer dem Kindeswohl zuwiderlaufen würde. Laut Gesetz bedeutet die Gewährung des Sonderstatus SIJS, dass der betreffende Minderjährige einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus beantragen kann und in dieser Zeit unter Bewährung steht. Im Januar 2017 erhielten drei der Kinder ihre Arbeitserlaubnisbescheinigung; die vierte steht noch aus. Ein Berufungsgericht (Court of Appeals for the Third Circuit) hat im Fall aller vier Mütter die Abschiebung so lange ausgesetzt, bis ihre Rechtsmittelverfahren vor einem Bundesgericht abgeschlossen sind. Alle vier Familien verfügen zudem über Bürgen in den USA, die bereit sind, die Familien aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass sie vor Gericht erscheinen. Trotz der Bürgen, des Sonderstatus der Minderjährigen, überzeugender Gründe für die Gewährung von Asyl bzw. Schutz und ihrer sich verschlechternden psychischen und körperlichen Gesundheit weigert sich die Einwanderungs- und Zollbehörde, die vier Kinder und ihre Mütter aus der Haft zu entlassen. Die anhaltende Inhaftierung der Familien kann weder unter US-amerikanischem Recht noch unter dem Völkerrecht gerechtfertigt werden.
Hintergrundinformation
Die US-Regierung ist gemäß dem Völkerrecht verpflichtet, sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Migrant_innen und Asylsuchenden geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Hinzu kommt die Verpflichtung, Kinder nur unter außergewöhnlichen Umständen zu inhaftieren, und auch dann nur für den kürzest möglichen Zeitraum. In internationalen Normen bestehen starke Vorbehalte gegen die Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchenden. Hierzu zählen auch Abkommen, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte schreibt ausdrücklich das Recht auf Freiheit von willkürlicher Inhaftierung fest. Gewahrsam sollte stets nur als letztes Mittel angewendet werden. Er muss in jedem einzelnen Fall begründet werden und einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Eine Inhaftierung ist nur dann angemessen, wenn die Behörden im Einzelfall nachweisen können, dass der Gewahrsam notwendig, verhältnismäßig und rechtmäßig ist, und dass etwaige Alternativen wie z. B. die Hinterlegung einer Kaution oder andere Auflagen nicht zum gewünschten Ergebnis führen würden.
Alle vier Familien sind aus ihren Heimatländern geflohen, um brutaler Gewalt zu entkommen – hierzu zählen Morddrohungen, Entführungsdrohungen und körperliche und sexualisierte Gewalt.
Der dreijährige Josué hat mittlerweile mehr als die Hälfte seines Lebens in Gewahrsam verbracht und dort sprechen und laufen gelernt. Gemeinsam mit seiner 28-jährigen Mutter Teresa hat er nun 16 Monate in der Hafteinrichtung Berks County Residential Center verbracht. Teresa floh mit Josué vor Entführungsdrohungen und körperlicher und sexualisierter Gewalt in Honduras, und beantragte Asyl in den USA. Die 34-jährige Lorena floh mit dem vierjährigen Carlos aus Honduras, nachdem sie bedroht, eingeschüchtert und wiederholt schwerer geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt wurde. Die beiden befinden sich seit 16 Monaten in Haft. Die 24-jährige Marlene und ihr siebenjähriger Sohn Antonio waren aus El Salvador geflohen und befinden sich bereits seit über 550 Tagen im Gewahrsam. Ihren Angaben zufolge leiden sie und ihr Sohn stark unter der langen Inhaftierung. Michael ist mit seinen 16 Jahren der älteste Minderjährige in der Hafteinrichtung. Gemeinsam mit seiner Mutter, der 41-jährigen Maribel, befindet er sich seit fast 17 Monaten in Gewahrsam. Maribel und Michael flohen aus El Salvador in die USA, nachdem kriminelle Banden in ihrem Heimatland versuchten, Michael zu rekrutieren, und ihn mit dem Tod bedrohten.
Ende 2016 wurde allen vier Kindern der "Special Immigrant Juvenile Status" (SIJS) zugesprochen, ein Sonderstatus für jugendliche Immigrant_innen. Ein Familiengericht urteilte, dass sie "von [ihren Vätern] verlassen, missbraucht oder vernachlässigt" worden waren. Die Mütter sind derzeit die einzigen sorgeberechtigten Elternteile und es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Mütter und ihre Kinder gemeinsam freigelassen werden. Die anhaltende Inhaftierung der Familien kann weder unter US-amerikanischem Recht noch unter dem Völkerrecht gerechtfertigt werden.