Drohende Hinrichtung
© Fons Hickmann
Shafqat Hussain könnte bereits am 6. Mai hingerichtet werden, nachdem erneut ein Hinrichtungsbefehl gegen ihn erlassen wurde. Zur Zeit der ihm vorgeworfenen Tat war er laut seiner Rechtsbeistände unter 18 Jahre alt. Ein Rechtsbehelf, der gegen die von der Regierung durchgeführten Untersuchungen zum Alter von Shafqat Hussain und zu den von ihm erhobenen Foltervorwürfen eingelegt wurde, ist noch anhängig.
Appell an
PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
Twitter: @Mamnoon_hussain
PREMIERMINISTER
Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
Constitution Avenue, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
Twitter: @PMNawazSharif
INNENMINISTER DER PROVINZ SINDH
Mukhtar Hussain Soomroo
Karachi
Sindh
PAKISTAN
(Anrede: Dear Mr. Soomroo / Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 92) 21 921 1549
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S. E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 6. Mai 2015 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.
Sachlage
Am 16. April übermittelten die Rechtsbeistände von Shafqat Hussain einen Antrag an das Hohe Gericht von Islamabad, in dem sie eine unabhängige Untersuchung zum Alter ihres Mandanten sowie zu den Vorwürfen der Folter bei seiner Festnahme forderten. Der Hinrichtungsaufschub von Shafqat Hussain sollte am 17. April auslaufen. Das Hohe Gericht von Islamabad erließ jedoch am selben Tag eine Anordnung, in der die Regierung aufgefordert wurde, innerhalb von 15 Tagen zu der geplanten Hinrichtung und der von der Regierung durchgeführten Untersuchung zum Alter von Shafqat Hussain Stellung zu nehmen.
Trotz des noch anhängigen Rechtsbehelfs erließ ein Gericht für terrorismusbezogene Strafsachen in der vergangenen Woche einen Hinrichtungsbefehl gegen Shafqat Hussain. Er könnte bereits am 6. Mai hingerichtet werden. Amnesty International fordert Regierungen auf, sicherzustellen, dass keine Hinrichtungen durchgeführt werden, solange Rechtsmittelverfahren oder Verfahren hinsichtlich einer Begnadigung anhängig sind.
Die Rechtsbeistände von Shafqat Hussain kritisieren die "völlige Undurchsichtigkeit" der von der Regierung durchgeführten Untersuchungen zum Alter ihres Mandanten und zu den von ihm erhobenen Foltervorwürfen. In der Zwischenzeit ist bekannt geworden, dass Regierungsbeamt_innen im Rahmen der Untersuchungen Zeug_innen eingeschüchtert und Beweismittel beschlagnahmt haben. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind zwar an die Medien, nicht aber an die Rechtsbeistände von Shafqat Hussain oder das zuständige Gericht weitergeleitet worden. Shafqat Hussains Rechtsbeistände geben an, dass ihr Mandant zur Zeit der ihm vorgeworfenen Tat minderjährig war und dass man ihn auf Grundlage eines "Geständnisses" schuldig gesprochen habe, das er abgegeben hatte, nachdem er mindestens neun Tage lang von Polizeibeamt_innen gefoltert worden war. Er wurde anschließend von einem Antiterrorgericht in der Provinz Sindh gemäß den Antiterrorgesetzen von 2004 wegen Entführung und fahrlässiger Tötung zum Tode verurteilt.
Mit der Hinrichtung von Shafqat Hussain würde Pakistan sowohl gegen nationale Gesetze als auch gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen, welche die Hinrichtung von Personen verbieten, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Shafqat Hussain und setzen Sie das offizielle Hinrichtungsmoratorium für alle Straftaten wieder in Kraft. Dies sollte im Einklang mit den fünf seit 2007 verabschiedeten Resolutionen der UN-Generalversammlung ein erster Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe sein.
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Bitte lassen Sie die Fälle aller zum Tode verurteilten Personen erneut überprüfen mit dem Ziel, ihre Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Stellen Sie sicher, dass keine Person, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war, zum Tode verurteilt wird.
- Bitte stellen Sie zudem sicher, dass nationale Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung nicht gegen die Verpflichtungen Pakistans aus internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen und dass die Schutzmaßnahmen respektiert werden, welche die Rechte aller zum Tode verurteilten Personen garantieren.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
Twitter: @Mamnoon_hussain
PREMIERMINISTER
Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
Constitution Avenue, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
Twitter: @PMNawazSharif
INNENMINISTER DER PROVINZ SINDH
Mukhtar Hussain Soomroo
Karachi
Sindh
PAKISTAN
(Anrede: Dear Mr. Soomroo / Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 92) 21 921 1549
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S. E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 6. Mai 2015 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.
Hintergrundinformation
Nach dem Attentat auf eine Schule der pakistanischen Armee in Peschawar am 16. Dezember 2014 kündigte Premierminister Nawaz Sharif eine teilweise Aufhebung des seit sechs Jahren bestehenden Hinrichtungsmoratoriums an. Terrorismusbezogene Straftaten durften seitdem mit der Todesstrafe geahndet werden. Am 11. März 2015 erklärte die pakistanische Regierung die vollständige Aufhebung des Moratoriums für alle Verbrechen mit Todesfolge. Die Behörden haben gedroht, bis zu 1.000 zum Tode Verurteilte hinrichten zu lassen, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben und deren Gnadengesuche abgelehnt wurden. Seit der Aufhebung des Hinrichtungsmoratoriums sind insgesamt 101 Personen exekutiert worden.
Etwa 8.200 Gefangene befinden sich in Pakistan im Todestrakt. In Pakistan kann die Todesstrafe für mindestens 28 Straftaten verhängt werden, darunter auch Verbrechen ohne Todesfolge. Diese lassen sich nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" einstufen, für die laut Artikel 6.2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) die Todesstrafe verhängt werden kann. Pakistan ist Vertragsstaat des IPbpR.
Amnesty International verurteilte den Angriff auf die Schule in Peschawar durch die pakistanische Taliban aufs Schärfste. Bei dem Anschlag waren 149 Menschen getötet worden, darunter 132 Kinder. Amnesty International forderte eine umfassende Untersuchung von Anschlägen und Angriffen auf Zivilpersonen, darunter auch der Anschlag in Peschawar. Zudem forderte die Organisation, dass die mutmaßlichen Täter_innen unter Ausschluss der Todesstrafe in Verfahren vor Gericht gestellt werden, die den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. Nach dem Anschlag hat Pakistan seine Verfassung dahingehend angepasst, dass Gerichtsverfahren wegen terroristischer Straftaten nun schneller verhandelt werden können. Außerdem werden diese Verfahren nun der Militärgerichtsbarkeit überstellt. Die Zuständigkeit von Militärgerichten ist sehr besorgniserregend, da vermutet wird, dass den Angeklagten Rechte vorenthalten werden könnten, um so eine schnellere Verurteilung zu ermöglichen.
Amnesty International besorgt insbesondere, dass viele Todesurteile in Pakistan in Prozessen verhängt werden, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So werden Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die häufig schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind. Es kommt vor, dass die vom Staat gestellten Rechtsbeistände ihre Mandant_innen nicht mit ganzem Einsatz vertreten, es sei denn, sie erhalten weitere Bezahlungen von der Familie des/der Angeklagten. Hinzu kommt, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Verhandlungen vor vorinstanzlichen Gerichten missachtet wird und dort nach wie vor Todesurteile verhängt werden. Die Verhandlungen dieser Gerichte sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich und die Gerichtsverfahren müssen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen abgeschlossen werden, wodurch die Richter_innen unter großen Druck geraten, Angeklagte zu verurteilen. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen erklärte 2012, dass Militär- und andere Sondergerichte nicht befugt sein sollten, Todesurteile zu verhängen.