Erneuter Hinrichtungsbefehl

Frau mit Giftspritze

Regierungen, die mit der Todesstrafe Verbrechen bekämpfen wollen, betrügen sich selbst

Shafqat Hussain soll am 4. August hingerichtet werden. Dies ist bereits der fünfte Hinrichtungsbefehl, der gegen ihn erlassen wurde. Zur Zeit der ihm vorgeworfenen Tat war er laut seiner Rechtsbeistände unter 18 Jahre alt. Zudem soll Shafqat Hussain unter Folter "gestanden" haben.

Appell an

PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat
Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
Twitter: @Mamnoon_hussain

PREMIERMINISTER
Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
Constitution Avenue.
Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
Twitter: @PMNawazSharif

INNENMINISTER DER PROVINZ SINDH
Mukhtar Hussain Soomroo
Karachi
Sindh
PAKISTAN
(Anrede: Dear Mr. Soomroo / Sehr geehrter Herr Innenminister)
Fax: (00 92) 21 921 1549

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S. E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 4. August 2015 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.

Sachlage

Shafqat Hussain könnte am 4. August hingerichtet werden, nachdem erneut ein Hinrichtungsbefehl gegen ihn erlassen wurde. Dies ist bereits der fünfte Hinrichtungsbefehl gegen ihn in fünf Monaten. Zuletzt war seine Hinrichtung auf den 9. Juni angesetzt worden. Die Gefängnisleitung in der Provinz Sindh gewährte ihm jedoch in letzter Minute einen Hinrichtungsaufschub, da vor dem Obersten Gerichtshof zu dem Zeitpunkt ein weiteres Rechtsmittel anhängig war, zu dem an diesem Tag eine Anhörung stattfinden sollte. In dem Rechtsmittel gaben die Rechtsbeistände von Shafqat Hussain an, dass er zur Zeit der ihm vorgeworfenen Tat unter 18 Jahre alt gewesen sei und die "Geständnisse" unter Folter abgegeben habe. Der Oberste Gerichtshof wies das Rechtsmittel jedoch mit der Begründung ab, dass derartige Bedenken zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht vorgebracht werden könnten. Shafqat Hussain hat nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Es wurde jedoch ein Gnadengesuch beim Präsidenten eingereicht, der noch immer die Möglichkeit hat, die Hinrichtung zu verhindern und das Todesurteil umzuwandeln.

Letzte Woche reagierte die Menschenrechtskommission der Provinz Sindh (Sindh Human Rights Commission – SHRC) auf ein Schreiben der Rechtsbeistände von Shafqat Hussain. Darin hatten diese die Kommission auf die Minderjährigkeit ihres Mandanten sowie auf die Tatsache, dass seine Verurteilung auf einem Geständnis beruht, das durch Folter erzwungen worden war, aufmerksam gemacht. Die SHRC bezeichnete den bisherigen Umgang mit dem Fall als "nachlässig". Sie empfahl der Regierung der Provinz Sindh das Oberste Gericht dazu aufzufordern, die Beweise, die im Zusammenhang mit der Minderjährigkeit von Shafqat Hussain sowie seines unter Folter abgelegten "Geständnisses" stehen und die von der Verteidigung nicht in dem Verfahren vorgelegt wurden, zu berücksichtigen. Die Regierung hat bisher noch nicht auf die Empfehlungen reagiert.

Eine von der nationalen Ermittlungsbehörde Pakistans (Federal Investigation Agency – FIA) im April 2015 durchgeführte Untersuchung zum Alter von Shafqat Hussain und zu den von ihm erhobenen Foltervorwürfen löste eine Kontroverse aus. Es tauchten Berichte auf, in denen es hieß, dass Regierungsbeamt_innen während ihren Ermittlungen Zeug_innen eingeschüchtert und Beweismittel konfisziert hätten. Das Hohe Gericht von Islamabad hatte vorher angegeben, dass die Ermittlungen der FIA "dem ersten Anschein nach illegal" waren. Das Gericht begründete seine Einschätzung damit, dass die FIA für derartige Untersuchungen nicht zuständig sei. Später wies es den Antrag auf Berücksichtigung der Minderjährigkeit von Shafqat Hussain dennoch ab. Sowohl nationale Gesetze als auch das Völkerrecht verbieten die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie sofort die Hinrichtung von Shafqat Hussain und setzen Sie das offizielle Hinrichtungsmoratorium für alle Straftaten in Pakistan wieder in Kraft. Dies sollte im Einklang mit den fünf seit 2007 verabschiedeten Resolutionen der UN-Generalversammlung ein erster Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe sein.

  • Bitte lassen Sie die Fälle aller zum Tode verurteilten Personen erneut überprüfen mit dem Ziel, ihre Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Stellen Sie sicher, dass keine Person, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war, zum Tode verurteilt oder hingerichtet wird.

  • Bitte stellen Sie zudem sicher, dass nationale Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung nicht gegen die Verpflichtungen Pakistans aus internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen und dass die Schutzmaßnahmen respektiert werden, welche die Rechte aller zum Tode verurteilten Personen garantieren.

  • Bitte folgen Sie den Empfehlungen der SHRC und sorgen Sie dafür, dass die Beweise berücksichtigt werden, die während des Verfahrens nicht vorgelegt wurden.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat
Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
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PREMIERMINISTER
Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
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Fax: (00 92) 51 922 0404
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INNENMINISTER DER PROVINZ SINDH
Mukhtar Hussain Soomroo
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KOPIEN AN
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 4. August 2015 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar. Darüber hinaus liegen keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Todesstrafe Verbrechen wirksamer verhindert als andere Arten der Bestrafung. Die umfangreichste, von der UN im Jahr 1988 durchgeführte und 2008 zuletzt aktualisierte Studie, stellt fest, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Hinrichtungen eine abschreckendere Wirkung haben als lebenslange Haftstrafen.

Nach dem Attentat auf eine Schule der pakistanischen Armee in Peschawar am 16. Dezember 2014 kündigte Premierminister Nawaz Sharif eine teilweise Aufhebung des seit sechs Jahren bestehenden Hinrichtungsmoratoriums an. Terrorismusbezogene Straftaten durften seitdem mit der Todesstrafe geahndet werden. Am 11. März 2015 erklärte die pakistanische Regierung die vollständige Aufhebung des Moratoriums für alle Verbrechen mit Todesfolge. Die Behörden haben gedroht, bis zu 1.000 zum Tode Verurteilte hinrichten zu lassen, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben und deren Gnadengesuche abgelehnt wurden. Seit der Aufhebung des Moratoriums hat Amnesty International bereits 182 Hinrichtungen dokumentiert. Während des Ramadan wurde ein befristetes Hinrichtungsmoratorium verhängt. Seit dem 27. Juli 2015 werden jedoch wieder Hinrichtungen vollstreckt.

Amnesty International verurteilte den Angriff auf die Schule in Peschawar durch die pakistanische Taliban aufs Schärfste. Bei dem Anschlag waren 149 Menschen getötet worden, darunter 132 Kinder. Amnesty International forderte eine umfassende Untersuchung von Anschlägen und Angriffen auf Zivilpersonen, darunter auch der Anschlag in Peschawar. Zudem forderte die Organisation, dass die mutmaßlichen Täter_innen unter Ausschluss der Todesstrafe in Verfahren vor Gericht gestellt werden, die den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. Nach dem Anschlag hat Pakistan seine Verfassung dahingehend angepasst, dass Gerichtsverfahren wegen terroristischer Straftaten nun schneller verhandelt werden können. Außerdem werden diese Verfahren nun der Militärgerichtsbarkeit überstellt. Die Zuständigkeit von Militärgerichten ist sehr besorgniserregend, da vermutet wird, dass den Angeklagten Rechte vorenthalten werden könnten, um so eine schnellere Verurteilung zu ermöglichen.

Etwa 8.200 Gefangene befinden sich in Pakistan im Todestrakt. In Pakistan kann die Todesstrafe für mindestens 27 Straftaten verhängt werden, darunter auch Verbrechen ohne Todesfolge. Diese lassen sich nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" einstufen, für die laut Artikel 6.2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) die Todesstrafe verhängt werden kann. Pakistan ist Vertragsstaat des IPbpR.

In Pakistan werden viele Todesurteile in Prozessen verhängt, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So werden Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die häufig schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind. Es kommt vor, dass die vom Staat gestellten Rechtsbeistände ihre Mandant_innen nicht mit ganzem Einsatz vertreten, es sei denn, sie erhalten weitere Bezahlungen von der Familie des/der Angeklagten. Hinzu kommt, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Verhandlungen vor vorinstanzlichen Gerichten missachtet wird und dort nach wie vor Todesurteile verhängt werden. Die Verhandlungen dieser Gerichte sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich und die Gerichtsverfahren müssen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen abgeschlossen werden, wodurch die Richter_innen unter großen Druck geraten, Angeklagte zu verurteilen. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen erklärte 2012, dass Militär- und andere Sondergerichte nicht befugt sein sollten, Todesurteile zu verhängen.