Zwangsoperation droht nicht länger

Amnesty International

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Die junge Tibeterin Dolma Tso ist nicht länger in Gefahr, gegen ihren Willen unnötigen medizinischen Eingriffen unterzogen zu werden. Derzeit müssen daher keine weiteren Appelle geschrieben werden.

Sachlage

Im Dezember 2015 versuchte Personal der Frauenhaftanstalt Chengdu in der Provinz Sichuan im Südwesten Chinas von der Familie von Dolma Tso eine Zustimmung für eine Operation einzuholen. Kurz zuvor hatte die Tibeterin in einem Brief erklärt, dass sie gesund sei, jedoch Angst um ihre Sicherheit habe. Sie bat darum, dass niemand eine Einwilligungserklärung für sie unterschreiben solle. Es wurde befürchtet, dass Dolma Tso gegen ihren Willen unnötigen medizinischen Eingriffen unterzogen werden könnte, mit denen ihre Gesundheit gefährdet würde.

Dolma Tso wurde im November 2014 in dem Autonomen Bezirk der Tibeter Ngawa in der Provinz Sichuan zu drei Jahren Haft und einem anschließenden dreijährigen Verbot politischer Aktivitäten verurteilt. Man sprach sie des Mordes für schuldig, nachdem sie den Leichnam ihres Nachbarn Kunchok Tsetenm in ein Fahrzeug gehoben hatte. Kunchok Tsetenm hatte sich am 3. Dezember 2013 selbst verbrannt.

Dolma Tso befindet sich nicht länger in Gefahr, einer Zwangsoperation unterzogen zu werden. Sie hat jedoch noch immer keinen Zugang zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand. Derzeit sollen keine weiteren Appelle geschrieben werden. Amnesty International wird die Situation der Tibeterin jedoch weiter beobachten.

Vielen Dank allen die Appelle geschrieben haben. Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich.