Bewährungsstrafe reduziert
Der Oberste Gerichtshof verringerte im November 2010 im Berufungsverfahren die Bewährungsstrafe der zivilgesellschaftlich engagierten Yulia Privedennaia. Sie war zu viereinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, die Strafe wurde nun auf dreieinhalb Jahre reduziert. Die Anklage gegen sie auf Grundlage des Artikels 127 des russischen Strafrechts (Unrechtmäßiger Freiheitsentzug) wurden wegen Verjährung fallengelassen.
Sachlage
Yulia Privedennaia ist Mitglied der Organisation FAKEL-PORTOS, die nach ihrem Selbstverständnis für eine glücklichere Gesellschaft eintritt. Seit dem Jahr 2000, als ein Strafverfahren gegen die führenden Mitglieder der Gruppe eröffnet wurde, stand Yulia Privedennaia auf einer Fahndungsliste der Polizei. Obwohl sie sich nicht versteckt hielt und die ganze Zeit über aktiv bei FAKEL-PORTOS engagierte, wurde sie erst im Mai 2008 festgenommen. Kurz zuvor hatte sie an Demonstrationen für das Recht auf freie Meinungsäußerung, gegen Polizeigewalt und für die Unterstützung der politischen Opposition teilgenommen. Nach 70 Tagen wurde Yulia Privedennaia wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.
Yulia Privedennaia wurde vorgeworfen, sich daran beteiligt zu haben, minderjährige Mitglieder von FAKEL-PORTOS zu schlagen und sie in den Einrichtungen der Organistation gegen ihren Willen festgehalten zu haben. Zudem wurde ihr die Beteiligung an der Gründung einer illegalen bewaffneten Gruppe zur Last gelegt, welche die Ordnung bei FAKEL-PORTOS aufrecht erhalten sollte. Yulia Privedennaia wies sämtliche Anklagepunkte zurück. Berichten zufolge zogen alle vermeintlichen Opfer ihre Aussagen mit der Begründung zurück, sie auf Druck der ErmittlerInnen abgegeben zu haben. Nach Auskunft des Rechtsanwalts von Yulia Privedennaia gab es während des Prozesses zudem wiederholt verfahrensrechtliche Verstöße.
Während ihres Verfahrens vor dem Moskauer Regionalgericht im Februar 2010 wurde Yulia Privedennaia auf Anordnung des Gerichts drei Wochen lang in einer psychiatrischen Klinik festgehalten, obwohl unabhängige PsychiaterInnen bestätigten, dass sie keine psychische Erkrankung hat und daher kein Grund für ihre Einweisung vorlag. Nachdem sie am 11. März entlassen wurde, ist sie für gesund erklärt worden.
Da Yulia Privedennaia sich nicht in Haft befindet, sind zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Aktionen erforderlich.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.