Russin konnte Psychatrie verlassen
Die zivilgesellschaftlich engagierte Yulia Privedennaia ist am 11. März 2010 aus der psychiatrischen Klinik des Moskauer Serbskii-Instituts entlassen worden. Experten des Instituts hatten zuvor eine Versammlung abgehalten, um ihren psychischen Zustand zu beurteilen. Amnesty International befürchtet, dass Yulia Privedennaia kein faires Gerichtsverfahren erhält.
Appell an
STAATSANWALT DER REGION MOSKAU
Aleksandr M. Mokhov
Malyi Kiselnyi per., 5
Moscow GSP-6
107996 RUSSLAND
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor)
Fax: (007) 495 623 68 69
GENERALSTAATSANWALT
Prosecutor General of the Russian Federation
Yurii Ya. Chaika
Ul. Bolshaia Dmitrovka, 15a
Moscow GSP-3
125993 RUSSLAND
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General)
Fax: (007) 495 692 17 25
Sende eine Kopie an
OMBUDSMANN FÜR DIE RUSSISCHE FÖDERATION
Vladimir P. Lukin
Ombudsperson for the Russian Federation
Ul. Miasnitskaia 47, Moscow
107048 RUSSLAND
(korrekte Anrede: Dear Mr. Lukin)
Fax: (007) 495 607 74 70
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S.E. Herrn Vladimir Kotenev
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
-
Zeigen Sie sich besorgt, da die Zwangseinweisung von Yulia Privedennaia einer willkürlichen Inhaftierung gleichkam.
- Fordern Sie die Behörden auf, sicherzustellen, dass Yulia Privedennaia ein faires Gerichtsverfahren erhält, das den der internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Expressing concern that Yulia Privedennaia’s forced hospitalization amounted to arbitrary detention;
- Calling on the authorities to ensure that Yulia Privedennaia's trial conforms to international fair trial standar
Sachlage
Yulia Privedennaia verbrachte 21 Tage im Moskauer Serbskii-Institut für soziale und Gerichtspsychiatrie. Am 19. Februar 2010 wurde Yulia Privedennaia auf Anordnung des Moskauer Regionalgerichts in die Psychatrie eingewiesen, um sich dort einer stationären Untersuchung ihres geistigen Zustands zu unterziehen. Der Gerichtsbeschluss wurde auf der Grundlage einer Empfehlung eines vom Staat ernannten Expertenausschusses gefasst, der mit der Beurteilung ihres psychischen Zustandes beauftragt war. Zwar kam der Ausschuss über eine mögliche psychische Störung bei Yulia Privedennaia zu keinem Entschluss, erklärte aber, dass es nicht möglich gewesen sei, ihre psychische Verfassung im Rahmen einer ambulanten Untersuchung zu beurteilen. Das Gericht ließ Yulia Privedennaia daraufhin für einen Zeitraum von vier Wochen in den geschlossenen Teil des Moskauer Serbskii-Instituts für Psychiatrie einliefern. Im Januar 2010 bestätigte der Oberste Gerichtshof in Russland die Anordnung.
In der Klinik stand Yulia Privedennaia unter ständiger Beobachtung. Ihre Freunde berichteten, dass sie nicht telefonieren und nur ein Mal wöchentlich Besuch empfangen durfte.
Nach Einschätzung eines von Amnesty International beauftragten unabhängigen Psychiaters, der sich mit den Untersuchungsergebnissen des Ausschusses befasst hatte, war die Zwangseinweisung für eine stationäre Untersuchung unverhältnismäßig. Es habe keine Anzeichen einer ernsthaften psychischen Störung oder einer davon ausgehenden Gefahr für die Gesellschaft gegeben. Amnesty International ist der Ansicht, dass die Zwangseinweisung von Yulia Privedennaia einer willkürlichen Inhaftierung gleichkam.
Gegen Yulia Privedennaia ist ein Verfahren vor dem Moskauer Regionalgericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, jugendliche Mitglieder der Vereinigung FAKEL-PORTOS im Jahr 2000 bei einer gemeinschaftlichen Aktion geschlagen zu haben. Yulia Privedennaia ist selbst Mitglied der Organisation FAKEL-PORTOS, die (nach ihrem eigenen Selbstverständnis) für eine glücklichere Gesellschaft eintritt. Obwohl sie zu keinem Zeitpunkt untergetaucht war, ist sie erst im Mai 2008 festgenommen worden, nachdem sie an Kundgebungen für Meinungsfreiheit, die politische Opposition und gegen Polizeigewalt teilgenommen hatte. Ihrem Anwalt zufolge hat es bei ihrer Festnahme und Inhaftierung im Mai 2008 Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstöße gegeben. Weiter beklagte er, dass es auch während des Verfahrens zu Rechtsverstößen gekommen sei.
In den kommenden Wochen wird das zuständige Moskauer Regionalgericht auf Grundlage des Gutachtens des psychiatrischen Instituts über den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Yulia Privedennaia entscheiden.
Hintergrundinformation
Im Jahr 2000 wurden vier Mitglieder der Vereinigung FAKEL-PORTOS festgenommen. Gegen sie wurde Anklage erhoben wegen "Gründung und Mitgliedschaft in einer illegalen bewaffneten Gruppierung", "Organisation von Gruppenaktivitäten, die zu Gewalt und widerrechtlichen Handlungen anstacheln", "Freiheitsberaubung durch eine organisierte Gruppe" und "Zufügen physischer und psychischer Schmerzen durch Prügel oder andere Methoden". Obwohl alle vermeintlich Betroffenen ihre belastenden Aussagen vor Gericht zurückgezogen hatten und beteuerten, dass die Polizei sie zu den Aussagen gedrängt habe, wurden zwei der vier Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und zwei von ihnen inhaftiert.
Yulia Privedennaia wird zur Last gelegt, jugendliche Mitglieder der Vereinigung in einer gemeinschaftlichen Aktion geschlagen zu haben. Des Weiteren wird sie beschuldigt, die Gruppenmitglieder auf dem Grundstück des Sitzes von FAKAL-PORTOS festgehalten zu haben und eine verbotene bewaffnete Gruppe gegründet zu haben, um gewaltsam die Ordnung der Vereinigung aufrechtzuerhalten. Yulia Privedennaia streitet alle Vorwürfe ab.
Seit dem Jahr 2000, als ein Strafverfahren gegen die führenden Mitglieder der Gruppe eröffnet wurde, stand Yulia Privedennaia auf einer Fahndungsliste der Polizei. Obwohl sie zu keinem Zeitpunkt untergetaucht war und ein aktives Mitglied der Gruppe war, ist sie erst im Mai 2008 festgenommen worden, nachdem sie an Demonstrationen für Meinungsfreiheit, die politische Opposition und gegen Polizeigewalt teilgenommen hatte. Nach 70 Tagen in Untersuchungshaft ließ man sie frei. Ursprünglich waren keine Auflagen mit ihrer Freilassung verbunden. Nichtsdestotrotz, ließ das Gericht sie später schriftlich versichern, dass sie ihren Wohnort nicht verlassen würde.