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Pastoren freigelassen
Amnesty International
© Amnesty International
Zwei Pastoren aus dem Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, wurden am 5. August zu Haftstrafen verurteilt, die durch vorangegangene Haft als verbüßt gelten. Sie wurden noch am selben Tag aus dem Gefängnis entlassen. Die beiden Männer hatten sich seit ihrer Festnahme am 21. Dezember 2014 bzw. 11. Januar 2015 in Haft befunden.
Sachlage
Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, zwei Pastoren aus dem Südsudan, wurden am 5. August 2015 jeweils einer der insgesamt acht Straftaten, derer sie angeklagt waren, für schuldig befunden. Sie wurden zu Haftstrafen verurteilt, die jedoch durch die vorangegangene Inhaftierung bereits als verbüßt gelten. Nach Angaben ihres Rechtsbeistandes Osman Mubark befand das Gericht die Zeit, die Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen in Untersuchungshaft verbracht hatten, als Strafmaß ausreichend. Die beiden Geistlichen, die sich seit dem 21. Dezember 2014 bzw. 11. Januar 2015 in Khartum in Haft befunden hatten, wurden nach der Gerichtsverhandlung freigelassen.
Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen waren am 1. März von der Staatsanwaltschaft auf Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1991 gemäß den Paragrafen 21 (gemeinsame Handlungen zur Planung einer kriminellen Handlung), 50 (Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung), 51 (Krieg gegen den Staat), 53 (Spionage gegen das Land), 55 (Enthüllung und Erhalt von Informationen und offiziellen Dokumenten), 64 (Schüren von Hass zwischen religiösen Gruppen), 69 (Störung des öffentlichen Friedens) und 125 (Beleidigung von religiösen Überzeugungen) unter Anklage gestellt worden.
Amnesty International hat seit Februar 2015 drei Eilaktionen veröffentlicht, in denen die sudanesischen Behörden dazu aufgefordert wurden, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.