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Geistliche inhaftiert
Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, sind am 21. Dezember 2014 bzw. am 11. Januar 2015 vom sudanesischen Geheimdienst (NISS) festgenommen worden. Sie werden ohne Kontakt zur Außenwelt an einem unbekannten Ort festgehalten. Auch ihre Familien und Rechtsbeiständen wissen nicht, wo sie sind. Ihnen drohen nun Folter und anderweitige Misshandlungen.
Appell an
PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 282
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Salutation: Your Excellency/ Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum, SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de
poststelle@botschaft-sudan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Reverend Yat Michael, ein Pastor aus dem Südsudan, der zu Besuch in Khartum war, wurde am 21. Dezember 2014 festgenommen. Am Morgen hatte er noch in der Khartoum North Church gepredigt, einer Kirche der christlich-evangelikalen Glaubensgemeinschaft Sudan Presbyterian Evangelical Church. Nach dem Gottesdienst forderten ihn mehrere Männer, die sich selbst als Sicherheitsbeamte der sudanesischen Regierung ausgaben, auf, ihn zu begleiten. Sie nahmen ihn mit, ohne ihr Vorgehen zu begründen. Am nächsten Tag fuhren Sicherheitskräfte zu seinem Haus und holten dort Kleidung und persönliche Gegenstände des Pastors ab. Seiner Ehefrau teilten sie mit, er werde wegen einer laufenden Ermittlung festgehalten. Über das Wesen dieser Ermittlungen informierten sie die Ehefrau ebenso wenig, wie darüber, ob ihr Mann sich in Haft befinde und was ihm vorgeworfen wird.
Reverend Peter Yen, ebenfalls südsudanesischer Pastor und zu Besuch in Khartum, wurde am 11. Januar festgenommen, nachdem er einer Vorladung des NISS nachgekommen war. Es stellte sich heraus, dass seine Festnahme und Inhaftierung im Zusammenhang mit einem Brief steht, den er an das Amt für Religionsangelegenheiten in Khartum geschrieben hatte und in dem er Informationen über die Inhaftierung von Pastor Yat Michael fordert.
Die Ehefrau und Familie von Yat Michael konnten bislang nicht in Erfahrung bringen, wo der Pastor festgehalten wird. Seit seiner Festnahme konnten sie keinen Kontakt zu ihm aufnehmen. Auch die Familie von Pastor Peter Yen konnte nicht mit ihm in Kontakt treten. Der Aufenthaltsort beider Männer ist nach wie vor unbekannt.
[BITTE SCHREIBEN SIE]
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie, den Aufenthaltsort von Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen bekannt zu geben und ihnen umgehend Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen und zu jeglicher benötigter medizinischer Versorgung zu gewähren.
-
Ich fordere Sie auf, die beiden Männer entweder einer erkennbar strafbaren Handlung
anzuklagen oder sie umgehend freizulassen. - Bitte sorgen Sie dafür, dass beide Männer nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 282
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Mohamed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Salutation: Your Excellency/ Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mahmoud Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum, SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de
poststelle@botschaft-sudan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Mit der Inhaftierung von Reverend Peter Yen und Reverend Yat Michael an einem unbekannten Ort verstößt der NISS gegen zahlreiche Gesetze, darunter das Recht auf Freiheit, das Recht, nach einer Festnahme unverzüglich dem Haftrichter vorgeführt zu werden und das Recht, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung prüfen zu lassen. Des Weiteren wird den Familien das Recht vorenthalten, Kontakt mit den Inhaftierten aufzunehmen. Diese Rechte werden in der sudanesischen Interimsverfassung, der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte gewährt. Alle diese Rechte sind für die sudanesische Regierung und alle in ihrem Auftrag Handelnden verbindlich. Durch das Festhalten an einem unbekannten Ort erhöht sich für die Inhaftieren das Risiko, gefoltert, anderweitig misshandelt oder dem Verschwindenlassen zugeführt zu werden.
Der NISS führt regelrechte Verhaftungswellen gegen Studierende, Aktivist_innen, politische Oppositionelle, Demonstrierende, Journalist_innen, Geistliche und Menschenrechtler_innen durch. Zwischen 2012 und 2014 wurden hunderte Demonstrierende ohne Anklage an unbekannten Orten festgehalten. Viele berichteten, dass sie während ihrer Inhaftierung von Angehörigen des NISS gefoltert oder anderweitig misshandelt wurden.
Am 24. Dezember 2013 wurde Tajeldin Ahmed Arja aus Schamal Darfur bei einer Konferenz im Sudan festgenommen und vier Monate lang ohne Anklage an einem unbekannten Ort festgehalten. Der 26-jährige Student und Blogger wurde vom Sicherheitsdienst des Präsidenten festgenommen, nachdem er den sudanesischen und den tschadischen Präsidenten offen kritisiert und sie für Gräueltaten, die in Darfur begangen worden waren, verantwortlich gemacht hatte. Berichten zufolge wurde er während seiner Haft vom NISS gefoltert. Am 24. März 2014 wurde er freigelassen, ohne angeklagt oder vor ein Gericht gestellt worden zu sein.
Die Beamten des NISS genießen Immunität gegen Strafverfolgung bei Taten während der "Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten" oder wenn sie in "gutem Glauben" handeln. Diese Immunität kann nur vom Direktor des NISS aufgehoben werden. Durch diese garantierte Straffreiheit wird die Verletzung von Menschenrechten durch Angehörige des NISS billigend in Kauf genommen.