Zwei Geistlichen droht Todesurteil

Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, sind am 1. März auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs in acht Punkten unter Anklage gestellt worden. Zwei der ihnen zur Last gelegten Straftaten können die Todesstrafe nach sich ziehen.

Appell an

PRÄSIDENT
Omar Hassan Ahmad al Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 282
Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

JUSTIZMINISTER
Awad Al Hassan Alnour

Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum, SUDAN
(Salutation: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ismat Abdul-Rahman Zain Al-Abdin

Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum, SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de oder poststelle@botschaft-sudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallenzulassen.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden Männer bis zu ihrer Freilassung weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden.

  • Bitte schaffen Sie die Todesstrafe und Prügelstrafen ab.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately and unconditionally release Reverend Yat Michael and Reverend Peter Yen and drop all charges against them.

  • Urging them to ensure that pending their unconditional release, Reverend Yat Michael and Reverend Peter Yen are not subjected to torture or other ill-treatment.

  • Urging them to abolish the punishment of flogging and the death penalty in law and practice.

Sachlage

Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen waren am 21. Dezember 2014 bzw. am 11. Januar 2015 vom sudanesischen Geheimdienst (NISS) festgenommen worden und wurden bis zum 2. März 2015 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie wurden am 1. März auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von 1991 unter Anklage gestellt. Die ihnen zur Last gelegten Straftaten sind "gemeinsame Handlungen zur Planung einer kriminellen Handlung", "Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung", "Krieg gegen den Staat", "Spionage gegen das Land", "Enthüllung und Erhalt von Informationen und offiziellen Dokumenten", "Schüren von Hass zwischen religiösen Gruppen", "Störung des öffentlichen Friedens" und "Beleidigung von religiösen Überzeugungen". Auf der Grundlage des sudanesischen Strafgesetzbuchs können die Straftatbestände "Krieg gegen den Staat" und "Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung" mit der Todesstrafe geahndet werden, während die übrigen sechs Straftatbestände eine Prügelstrafe nach sich ziehen. Es ist davon auszugehen, dass die beiden Geistlichen wegen ihrer religiösen Überzeugungen festgenommen und angeklagt wurden. Der NISS hielt die Gefangenen bis zum 2. März ohne Kontakt zur Außenwelt fest. An diesem Tag wurden sie ins Gefängnis Kober in Khartum verlegt, und man gestattete ihnen erste Familienbesuche.

Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen traten am 28. und 29. März zwei Tage in den Hungerstreik, um gegen ihre fortgesetzte Inhaftierung und die Verweigerung des Zugangs zu Rechtsbeiständen zu protestieren. Sie werden derzeit von einem pro bono tätigen Anwaltsteam vertreten. Am 19. und am 31. Mai haben bereits Anhörungen im Fall der beiden Geistlichen stattgefunden. Am 15. Juni soll ihre Verfahren fortgesetzt werden.

Amnesty International betrachtet Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Reverend Yat Michael wurde am 21. Dezember 2014 festgenommen. Am Morgen hatte er noch in der Khartoum North Church gepredigt, einer Kirche der christlich-evangelikalen Glaubensgemeinschaft Sudan Presbyterian Evangelical Church.

Während der Predigt verurteilte er den Verkauf von Kirchengrundstücken und äußerte Bedenken über das Leben von Christen im Sudan. Nach dem Gottesdienst forderten ihn mehrere Männer, die sich selbst als Sicherheitsbeamte der sudanesischen Regierung ausgaben, auf, ihn zu begleiten. Sie nahmen ihn mit, ohne ihr Vorgehen zu begründen. Am nächsten Tag fuhren Sicherheitskräfte zu seinem Haus und holten dort Kleidung und persönliche Gegenstände des Pastors ab. Seiner Ehefrau teilten sie mit, er werde wegen einer laufenden Ermittlung festgehalten. Über das Wesen dieser Ermittlungen informierten sie die Ehefrau ebenso wenig, wie darüber, ob ihr Mann sich in Haft befinde und was ihm vorgeworfen wird.

Reverend Peter Yen, ebenfalls südsudanesischer Pastor und zu Besuch in Khartum, wurde am 11. Januar festgenommen, nachdem er einer Vorladung des NISS nachgekommen war. Es stellte sich heraus, dass seine Festnahme und Inhaftierung im Zusammenhang mit einem Brief steht, den er an das Amt für Religionsangelegenheiten in Khartum geschrieben hatte und in dem er Informationen über die Inhaftierung von Pastor Yat Michael fordert.

Das sudanesische Strafgesetzbuch wurde 1991 eingeführt und basiert auf einer engen Auslegung der Scharia (dem islamischen Recht). Das Strafgesetzbuch enthält Rechtsvorschriften, die einer Ablehnung grundlegender Menschenrechte gleichkommen und unter anderem die Rechte und Freiheiten von Angehörigen anderer Religionen einschränken. Mit dem Rechtssystem im Sudan wird die Konvertierung von Bürger_innen, die dem Christentum oder anderen Glaubensrichtungen angehören, zum Islam ermöglicht und gefördert. Das Missionieren von Muslim_innen ist jedoch verboten und wird mit Prügelstrafen geahndet. Tritt jemand vom Islam zu einem anderen Glauben über, so wird dies als "Abfall vom Glauben" betrachtet und kann mit dem Tod bestraft werden. Die Unterdrückung von nicht-muslimischen und muslimischen Minderheiten sowie Verletzungen gegen die Religionsfreiheit sind im Sudan weitverbreitet. Seit 1989 werden die Gesetze, Einrichtungen und die Politik im Sudan von einer strengen Auslegung des Islam dominiert. In der Folge mussten Tausende Nicht-Muslim_innen zum Islam übertreten, wurden Priester und Kirchenführer_innen verfolgt und Tausende Christ_innen gemäß der Scharia bestraft.

Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Personen wegen ihrer Religion im Sudan verfolgt wurden. Zudem dokumentierte die Organisation mehrere Fälle, in denen Personen zu Prügelstrafen verurteilt wurden. Im August 2013 wurde Meriam Yahya des "Ehebruchs" und des "Abfalls vom Glauben" für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Sie wurde zusammen mit ihrem Sohn inhaftiert und brachte im Omdurman-Gefängnis ihre Tochter zur Welt. Am 23. Juni 2014 wurde Meriam Yahya freigelassen, nachdem ihr Fall internationales Entsetzen ausgelöst hatte und ein Rechtsmittelgericht ihr Urteil aufhob.

Das Verhängen von Prügelstrafen stellt eine Verletzung des absoluten Verbots von Folter und anderweitigen Misshandlungen dar, welches in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben ist. Amnesty International wendet sich ungeachtet der Schwere eines Verbrechens vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.