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Drohende Todesstrafe
Zwei Mitglieder der presbyterianischen Kirche im Südsudan, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, haben seit dem 4. Juni nur eingeschränkten Zugang zu ihrem Rechtsbeistand. Sie haben ihn seitdem nur einmal für 10-15 Minuten im Gerichtsgebäude gesehen. Derzeit befinden sich die Geistlichen in Einzelhaft. Sollten sie schuldig gesprochen werden, drohen ihnen Prügelstrafen und die Todesstrafe.
Dein Appell
Mit Bitte um Weiterleitung an:
PRAESIDENT
Omar Hassan Ahmad al Bashir
Office of the President
People’s Palace, PO Box 282, Khartoum, SUDAN
Exzellenz,
ich habe erfahren, dass Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, seit dem 4. Juni nur eingeschraenkten Zugang zu ihrem Rechtsbeistand haben und sich in Einzelhaft befinden. Sollten die beiden Geistlichen schuldig gesprochen werden, drohen ihnen Pruegelstrafen und die Todesstrafe.
Ich bitte Sie, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen sie fallenzulassen. Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden bis zu ihrer Freilassung nicht erneut misshandelt werden. Ich fordere Sie hoeflich auf, sicherzustellen, dass Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen uneingeschraenkten Zugang zu ihrem Rechtsbeistand und ihren Familienangehoerigen erhalten. Bitte schaffen Sie die Todesstrafe und Pruegelstrafen per Gesetz und in der Praxis ab.
Mit freundlichen Gruessen
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Ismat Abdul-Rahman Zain Al-Abdin
Ministry of Interior, PO Box 873
Khartoum
SUDAN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E.
Herrn Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de oder poststelle@botschaft-sudan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. August 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Appell an
PRÄSIDENT
Omar Hassan Ahmad al Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 282, Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
JUSTIZMINISTER
Awad Al Hassan Alnour
Ministry of Justice
PO Box 302, Al Nil Avenue, Khartoum
SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: moj@moj.gov.sd
Amnesty fordert:
E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie, Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen sie fallenzulassen.
-
Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden Männer bis zu ihrer Freilassung nicht erneut misshandelt werden.
-
Ich fordere Sie höflich auf, sicherzustellen, dass Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen uneingeschränkten Zugang zu ihrem Rechtsbeistand und ihren Familienangehörigen erhalten.
- Bitte schaffen Sie die Todesstrafe und Prügelstrafen per Gesetz und in der Praxis ab.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the authorities to immediately and unconditionally release Reverend Yat Michael and Reverend Peter Yen and drop all charges against them.
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Urging them to ensure that pending their unconditional release, Reverend Yat Michael and Reverend Peter Yen are not subjected to any further ill-treatment in detention.
-
Urging them to ensure that, Reverend Yat Michael and Reverend Peter Yen are allowed unrestricted access to their lawyer and families.
- Urging them to abolish the punishment of flogging and the death penalty in law and practice.
Sachlage
Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen, zwei Pastoren aus dem Südsudan, sind am 4. Juni in das Kober-Gefängnis, ein Hochsicherheitsgefängnis in Khartum, verlegt worden. Seitdem ist es ihren Angehörigen und ihrem Rechtsbeistand nicht gestattet worden, sie zu besuchen. Die Gefängnisleitung, die laut Gesetz nach eigenem Ermessen über das Besuchsrecht entscheiden kann, hat Besuchsanträge abgelehnt. Ihr Rechtsbeistand hat dagegen am 8. Juni vor Gericht Beschwerde eingelegt, diese wurde jedoch zurückgewiesen. Er hat vor, gegen die Entscheidung der Gefängnisbehörden Rechtsmittel einzulegen, da es verfassungswidrig ist, ihm den Zugang zu seinen Mandanten zu verwehren.
Der Rechtsanwalt durfte die zwei südsudanesischen Pastoren nur für 10-15 Minuten während eines Gerichtstermins am 2. Juli treffen. Bei dieser Verhandlung entschied das Gericht, er habe ausreichend Beweismaterial für die Verteidigung der Pastoren erhalten. Der Anwalt widersprach dem, da er nicht genug Zeit hatte, um die Verteidigung seiner Mandanten, denen die Todesstrafe droht, vorzubereiten.
Amnesty International betrachtet Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Religionsfreiheit festgenommen, inhaftiert und angeklagt wurden.
Hintergrundinformation
Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen befinden sich nun seit beinahe sieben Monaten in Haft. Sie waren am 21. Dezember 2014 bzw. am 11. Januar 2015 festgenommen worden.
Den zwei Pastoren werden acht Straftaten zur Last gelegt. Am 6. Juli erhielt ihr Rechtsbeistand eine abgeänderte Anklageschrift. Zwei der ursprünglichen acht Anklagepunkte – "gemeinsame Handlungen zur Planung einer kriminellen Handlung" gemäß Artikel 21 und "Enthüllung und Erhalt von Informationen und offiziellen Dokumenten" gemäß Artikel 55 – sind fallengelassen worden. Sie wurden mit Anklagen nach Artikel 12 ("Recht auf Selbstverteidigung") und Artikel 25 ("Beihilfe") ersetzt. Die übrigen Anklagepunkte und möglichen Strafen lauten wie folgt: "Unterwanderung der verfassungsmäßigen Ordnung" (Todesstrafe, lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Konfiszierung von Eigentum), "Spionage" (Todesstrafe, lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Konfiszierung von Eigentum), "Schüren von Hass zwischen religiösen Gruppen" (zweijährige Freiheitsstrafe), "Störung des öffentlichen Friedens" (sechsmonatige Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder 20 Peitschenhiebe) und "Beleidigung von religiösen Überzeugungen" (einjährige Freiheitsstrafe, Geldstrafe, 40 Peitschenhiebe). Die Verteidigung wird am 14. Juli Entlastungszeug_innen vorladen.
Der Rechtsanwalt der Pastoren wurde am 1. Juli gemeinsam mit Reverend Hafez von der Khartoum-North-Bahri-Kirche festgenommen und nach Artikel 99 des Strafgesetzbuchs von 1991 wegen "Behinderung einer Amtsperson bei der Ausübung ihres Dienstes" angeklagt. Beide wurden gegen Kaution freigelassen und sind bisher noch nicht wegen dieser Anklagen vor Gericht erschienen. Während des Verfahrens am 2. Juli befragte der Richter Reverend Yat Michael und Reverend Peter Yen zu Dokumenten, die man auf ihren Computern gefunden hatte, darunter interne Berichte der Kirche, Landkarten von Khartum und ein Lehrbuch über den sudanesischen Geheimdienst (NISS). Beide Pastoren gaben an, das Lehrbuch nie gesehen zu haben, bevor es ihnen vor Gericht gezeigt wurde.
Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Personen wegen ihrer Religion im Sudan verfolgt wurden. Zudem dokumentierte die Organisation mehrere Fälle, in denen Personen zu Prügelstrafen verurteilt wurden. Im August 2013 wurde Meriam Yahya des "Ehebruchs" und des "Abfalls vom Glauben" für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Sie wurde zusammen mit ihrem Sohn inhaftiert und brachte im Omdurman-Gefängnis ihre Tochter zur Welt. Am 23. Juni 2014 wurde Meriam Yahya freigelassen, nachdem ihr Fall internationales Entsetzen ausgelöst hatte und ein Rechtsmittelgericht ihr Urteil aufhob. Amnesty International hat zudem die Festnahme und Inhaftierung von zwölf christlichen Studentinnen durch die Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police, POP) am 25. Juni dokumentiert. Während zwei der Studentinnen freigelassen wurden, klagte man die anderen zehn gemäß Artikel 152 des sudanesischen Strafgesetzbuchs von 1991 wegen "anstößiger Kleidung" an. Dieses Verbrechen wird mit der Prügelstrafe geahndet.
Das Verhängen von Prügelstrafen stellt eine Verletzung des absoluten Verbots von Folter und anderweitigen Misshandlungen dar, welches in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben ist. Amnesty International wendet sich ungeachtet der Schwere eines Verbrechens vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, da sie das Recht auf Leben verletzt.