Willkürlich in Haft

Graffito an der Avenida de Mayo, Buenos Aires

Graffito an der Avenida de Mayo, Buenos Aires

Milagro Sala, ehrenamtliche Sprecherin der Organisation Tupac Amaru, befindet sich seit dem 16. Januar 2016 willkürlich in Haft. Die argentinische Regierung hat sie bislang nicht freigelassen, obwohl die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen dies angeordnet hat.

Appell an

AUSSENMINISTERIN

Susana Malcorra Esmeralda 1212 Buenos Aires, ARGENTINIEN (Anrede: Dear Chancellor / Sra. Canciller / Sehr geehrte Frau Ministerin) Fax: (00 54) 11 4819 7000 E-Mail: cller@cancilleria.gob.ar

GOUVERNEUR DER PROVINZ JUJUY Gerardo Morales Gral. San Martín 450 4600 San Salvador de Jujuy Jujuy, ARGENTINIEN (Anrede: Dear Governor / Sr. Gobernador / Sehr geehrter Herr Gouverneur) Fax: (00 54) 388 423 94 00 Twitter: @moralesgerardo1 E-Mail: privadadgobjujuy@gmail.com

STAATSSEKRETÄR FÜR MENSCHENRECHTE Claudio Avruj

Av. del Libertador 8151 C1429BNC CABA ARGENTINIEN (Anrede: Dear Secretary / Sr. Secretario / Sehr geehrter Herr Staatssekretär) Fax: (00 54) 11 4702 9920 E-Mail: privadadh@derhuman.jus.gov.ar Twitter: @clauavruj

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ARGENTINIEN S. E. Herrn Luis Maria Kreckler Kleiststraße 23-26 10787 Berlin Fax: 030-229 14 00 E-Mail: info_ealem@mrecic.gov.ar

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Kommen Sie der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen im Fall von Milagro Sala bitte umgehend nach und lassen Sie sie unter Gewährleistung ihrer körperlichen Unversehrtheit sofort frei.

  • Beenden Sie bitte die Schikane von Milagro Sala und sozialen Organisationen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to comply with the decision of the UN Working Group on Arbitrary Detention, and to order the immediate release of Milagro Sala, guaranteeing her physical integrity.

  • Urging them to end the persecution of Milagro Sala and other social organizations.

Sachlage

Am 14. Dezember 2015 erstattete der Gouverneur der Provinz Jujuy, Gerardo Morales, Anzeige gegen Milagro Sala und das Netzwerk Sozialer Organisationen (Red de Organizaciones Sociales) wegen Protestierens vor dem Regierungsgebäude der Provinz Jujuy. Milagro Sala wurde am 16. Januar 2016 in Gewahrsam genommen. Obwohl ihre Freilassung angeordnet wurde, leitete man weitere strafrechtliche Verfahren gegen sie ein und behielt sie in Untersuchungshaft, wo sie sich auch heute noch befindet.

Im Februar 2016 reichten Amnesty International und andere Organisationen eine Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ein und beantragten darüber hinaus beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte Schutzmaßnahmen für Milagro Sala. Die Arbeitsgruppe kam am 27. Oktober 2016 zu dem Schluss, dass die "Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist" und forderte die argentinische Regierung deshalb auf, "sie unverzüglich freizulassen". Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass zum Zeitpunkt ihrer Festnahme und Inhaftierung eine "Kette von Anschuldigungen" vorgebracht wurde, um eine Inhaftierung auf unbestimmte Zeit zu rechtfertigen. Zudem war Milagro Sala nach Ansicht der Arbeitsgruppe von der Regierung daran gehindert worden, ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen, was eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz darstellte. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe nach Analyse der Rechtsgründe für die Inhaftierung von Milagro Sala zu dem Schluss, dass es keine Grundlage für ihre Inhaftierung gebe.

Am 3. November 2016 forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte von der argentinischen Regierung Informationen darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen habe, um die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe umzusetzen. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme besorgt über die anhaltende Untersuchungshaft von Milagro Sala geäußert und die argentinische Regierung aufgefordert, "dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen" und Milagro Sala umgehend freizulassen. Milagro Sala befindet sich nunmehr seit über einem Jahr in Haft, und die argentinische Regierung verstößt durch diese willkürliche Inhaftierung gegen ihre Menschenrechte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen ist ein Gremium der Vereinten Nationen, dessen Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefällt werden. Beide Instrumente haben in Argentinien Verfassungsstatus und somit ist ihre Anwendung keineswegs optional. Die Regierung ist gegenüber der internationalen Gemeinschaft und dem argentinischen Rechtssystem zu ihrer Einhaltung verpflichtet.

Im Fall von Milagro Sala untersuchte die Arbeitsgruppe die eingeleiteten rechtlichen Schritte eingehend, und zwar sowohl auf der Grundlage von Informationen, die von den beschwerdeführenden Organisationen bereitgestellt wurden, als auch auf der Grundlage von Regierungsangaben. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass "die Inhaftierung von Milagro Sala willkürlich ist" und sie umgehend freigelassen werden muss. Die Arbeitsgruppe forderte die argentinische Regierung außerdem auf, Informationen zu den daraufhin ergriffenen Maßnahmen bereitzustellen, wie zum Beispiel: a) das Datum der Entlassung von Milagro Sala; b) ob eine Form von Entschädigung geleistet wird; c) ob "eine Untersuchung der Menschenrechtsverstöße gegen Milagro Sala vorgenommen wurde", samt etwaiger Ergebnisse; und d) welche Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Wiederholung solcher oder ähnlicher Ereignisse zu verhindern.

Die Inhaftierung von Milagro Sala und die Tatsache, dass die argentinische Regierung der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen noch nicht nachgekommen ist, waren im November 2016 Gegenstand der interaktiven Dialoge zwischen dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der rassischen Diskriminierung und der Regierung. Diese Gespräche standen im Kontext der Beurteilung der periodischen Berichte Argentiniens über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem UN-Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der rassischen Diskriminierung forderte für Milagro Sala "wirksamen Zugang zu den Justizbehörden, Respekt für ihre Grundrechte und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien" im Verfahren gegen sie sowie die Einhaltung der Empfehlung der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen. (CERD/C/ARG/CO/21-23 – 2016).

Die argentinische Regierung ist verpflichtet, die Einhaltung der von der Arbeitsgruppe angeordneten Maßnahmen zu gewährleisten.