Freigelassen

Amnesty International

Amnesty International

Der schwedische Staatsbürger Peter Dahlin und seine Freundin sind freigelassen worden. Der NGO-Mitarbeiter, der seit dem 3. Januar unter dem Verdacht der "Gefährdung der Staatssicherheit" in geheimer Haft festgehalten worden war, ist nach Schweden ausgeflogen worden. Seine Freundin Pan Jingling befindet sich weiter in China.

Sachlage

Peter Dahlin wurde am 25. Januar freigelassen und nach Schweden ausgeflogen. Er ist schwedischer Staatsbürger und Mitbegründer der NGO Chinese Urgent Action Working Group. Am 3. Januar 2015 war er in Peking festgenommen worden, als er sich gerade auf dem Weg zum Flughafen befand. Man hielt ihn ohne Zugang zu Rechtsbeiständen oder Familienmitgliedern fest und untersagte ihm zunächst jegliche konsularische Unterstützung. Später gewährte man ihm dann zumindest einen Besuch durch Vertreter_innen der schwedischen Botschaft. Am 19. Januar strahlte die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua ein Video aus, in dem Peter Dahlin ein "Geständnis" ablegt. Darin sagt er: "Ich habe mit meinen Aktivitäten in China gegen chinesisches Recht verstoßen, ich habe der chinesischen Regierung geschadet, ich habe die Gefühle der chinesischen Bevölkerung verletzt." Es ist möglich, dass er dieses "Geständnis" unter Zwang abgelegt hat.

Die Freundin von Peter Dahlin, Pan Jingling, wurde seit dem 3. Januar 2015 vermisst und befand sich offenbar ebenfalls im Gewahrsam der Behörden. Auch sie ist wieder freigelassen worden, bislang ist jedoch nicht bekannt, ob ihre Freilassung mit Auflagen verbunden wurde.

Die Inhaftierung von Peter Dahlin und sein "Geständnis" haben eine abschreckende Wirkung auf zivilgesellschaftliche Gruppierungen. Erst im vergangenen Jahr sind in China mehrere weitreichende Gesetze und Bestimmungen in Kraft getreten bzw. als Vorlagen eingebracht worden, um vorgeblich die nationale Sicherheit zu verbessern. Grund zur Besorgnis liefert insbesondere der Gesetzentwurf für ein Management-Gesetz für ausländische NGOs, das, wenn es in der im Mai 2015 zur öffentlichen Konsultation vorgelegten Form verabschiedet würde, den chinesischen Behörden, insbesondere dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit und der Polizei, umfassende Befugnisse für die Überwachung und Kontrolle der Arbeit von NGOs erteilen würde. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass das Gesetz missbraucht würde, um Menschenrechtsverteidiger_innen und Mitarbeiter_innen von NGOs einzuschüchtern und strafrechtlich zu verfolgen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf würde außerdem die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken.

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.