Steven Tendo muss freigelassen werden!

Diese Urgent Action ist beendet.

Steven Tendo ist aus humanitären Gründen frei, bis über seinen Asylantrag entschieden wird. Der 35-jährige Pastor aus Uganda kam als Asylsuchender in die USA, nachdem er vor Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen musste. Im Dezember 2018 wurde er in Einwanderungshaft genommen. Seine geplante Abschiebung konnte im September 2020 durch weltweite Aktionen verhindert werden, doch sein Gesundheitszustand verschlechterte sich aufgrund seiner Diabeteserkrankung und unzureichender medizinischer Versorgung weiter; zudem war in der Hafteinrichtung Covid-19 ausgebrochen.

Ein dunkel gekleideter Mann blickt ernst in die Kamera.

Pastor Steven Tendo aus Uganda (Archivaufnahme von 2019)

Der 35-jährige Pastor Steven Tendo ist ein Asylsuchender aus Uganda. Er floh vor Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen und beantragte Asyl in den USA. Seit Dezember 2018 befindet er sich dort in Einwanderungshaft. Seine geplante Abschiebung konnte zwar im September 2020 durch weltweite Aktionen verhindert werden, aber sein Gesundheitszustand verschlechtert sich aufgrund seiner Diabeteserkrankung und unzureichender medizinischer Versorgung. In der Hafteinrichtung ist inzwischen Covid-19 ausgebrochen. Die US-Behörden müssen Pastor Steven aus humanitären Gründen umgehend freilassen.

Appell an

Jose Correa, Field Office Director

Immigration and Customs Enforcement, Enforcement and Removal Operations

San Antonio Field Office

1777 NE Loop 410 Floor 15

San Antonio, TX 78217

USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Frau Robin Suzanne Quinville

Geschäftsträgerin a.i.


Clayallee 170

14195 Berlin


Fax: 030-830 510 50

E-Mail: feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte gewähren Sie Steven Tendo die Freilassung aus humanitären Gründen, während er auf die Entscheidung seines Asylantrages und eventueller Rechtsmittelverfahren wartet.

Sachlage

Der asylsuchende Pastor Steven Tendo (A# 201 52 0 012) befindet sich seit über zwei Jahren in der Hafteinrichtung Port Isabel in Los Fresnos im US-Bundesstaat Texas. Seine Abschiebung nach Uganda wurde ausgesetzt und sein Asylantrag liegt nun einem US-Bundesgericht zur Prüfung vor. Er muss dringend aus der Hafteinrichtung entlassen werden, weil die erforderliche medizinische Versorgung dort nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung ist Steven Tendo auf einem Auge erblindet und die Sehkraft im anderen Auge ist eingeschränkt. Er leidet außerdem an Taubheit und ständigem Kribbeln in seinen Gliedmaßen und hat wiederkehrende entzündliche Beulen auf der Haut. Bei einer Ansteckung mit Covid-19 wäre er in Lebensgefahr. Es gibt bereits einen Bürgen, der ihn bei seiner Freilassung aufnehmen wird.

Pastor Steven Tendo kam am 20. Dezember 2018 auf der Flucht vor Verfolgung in Uganda in die USA. Er hatte angesichts der Unterdrückung und Korruption der Regierung eine Menschenrechtskampagne für politische Gefangene angeführt und sich für das Wahlrecht eingesetzt. 2012 inhaftierten ihn ugandische Sicherheitskräfte und folterten ihn schwer. Sie amputierten unter anderem zwei seiner Finger. Er wurde mehr als zwölfmal inhaftiert und schwerer Misshandlung ausgesetzt, so dass er gezwungen war, aus dem Land zu fliehen. Mehrere seiner Familienmitglieder wurden kurz vor seiner Flucht von Regierungstruppen getötet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach mehr als zwei Jahren Haft ist die Diabeteserkrankung von Pastor Steven Tendo außer Kontrolle geraten. Er ist auf einem Auge erblindet, drohte die Sehkraft auch im zweiten Auge zu verlieren und hat weitere gesundheitliche Beschwerden. Trotz des sich verschlechternden Gesundheitszustandes und seines angegriffenen Immunsystems wurden seine Anträge auf eine behindertengerechte Unterbringung bislang zurückgewiesen, und die US-Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) hat den Antrag auf Freilassung ohne nähere Begründung abgelehnt. Amnesty International hat dokumentiert, dass die ICE-Hafteinrichtungen den Gefangenen keine angemessenen Schutzmaßnahmen wie Seife und Desinfektionsmittel und den Personen mit Covid-19-Symptomen keine angemessene Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen. Auch ermöglichen sie keine räumliche Distanzierung in Übereinstimmung mit globalen Standards und den Richtlinien der US-Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention.

Anfang September 2020 drohte Pastor Steven die Abschiebung nach Uganda. Die US-Regierung ist verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben oder zurückzuschicken, in dem dieser Person Folter oder andere schwere Menschenrechtsverstöße drohen. Ein_e ugandische_r Beamter_in hat bestätigt, dass Steven Tendo von ugandischen Sicherheitskräften gefoltert wurde, und erklärt, dass er im Falle einer Rückkehr wahrscheinlich von Angehörigen der Sicherheitsbehörden getötet würde.

Am 7. September erklärten sich die US-Einwanderungsbehörden aufgrund der weltweiten Aktionen und der Intervention des Kongresses einverstanden, die Abschiebung von Pastor Steven Tendo auszusetzen, bis sein Antrag auf Asyl vor dem zuständigen US-Bundesgericht (USA Fifth Circuit Court of Appeals) angehört wird. Am 18. September wurde er an einem Auge operiert, so dass die Sehkraft erhalten werden konnte. Sein Immunsystem ist jedoch nach wie vor geschwächt, so dass er in Lebensgefahr wäre, wenn er sich mit Covid-19 ansteckt. Bis zum 5. Januar 2021 waren mindestens 236 Insass_innen der Hafteinrichtung Port Isabel positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

Auf die Inhaftierung von Asylsuchenden sollte nur als letztes Mittel zurückgegriffen werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft und im Einzelfall als nicht angemessen beurteilt wurden. Laut Angaben des UN-Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen kann diese Art willkürlicher Inhaftierung von Asylsuchenden "sehr schnell, wenn nicht gar sofort" als Misshandlung betrachtet werden, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, die besonders schutzbedürftig sind, darunter Menschen mit gesundheitlichen Problemen.

Gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Antifolterkonvention und dem Völkergewohnheitsrecht ist die US-Regierung unter dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verpflichtet, Menschen nicht in eine Situation zurückzuschieben, in der ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Nach US-amerikanischem Recht werden alle Personen, die an der Grenze aufgegriffen werden, pauschal bis zur Abschiebung inhaftiert. US-Recht sieht vor, dass diese Personen, wenn keine Sicherheitsbedenken oder Fluchtgefahr vorliegen, im Einzelfall aus "dringenden humanitären Gründen" oder wegen "beträchtlichem Vorteil für die Allgemeinheit" freigelassen werden können. Lokale ICE-Leiter_innen haben die Befugnis, Personen im Einzelfall aus diesen Gründen freizulassen. Dazu zählen Menschen, bei denen es nicht im öffentlichen Interesse ist, dass sie inhaftiert bleiben. Ebenso sind die ICE-Leitungen befugt, Menschen in medizinischen Notfällen freizulassen.