Asylsuchenden freilassen!

Diese Urgent Action ist beendet.

Steven Tendo ist aus humanitären Gründen frei, bis über seinen Asylantrag entschieden wird. Der 35-jährige Pastor aus Uganda kam als Asylsuchender in die USA, nachdem er vor Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen musste. Im Dezember 2018 wurde er in Einwanderungshaft genommen. Seine geplante Abschiebung konnte im September 2020 durch weltweite Aktionen verhindert werden, doch sein Gesundheitszustand verschlechterte sich aufgrund seiner Diabeteserkrankung und unzureichender medizinischer Versorgung weiter; zudem war in der Hafteinrichtung Covid-19 ausgebrochen.

Hafteinrichtung für Migrant_innen und Asylsuchende in den USA

+++ Dringend +++ Schon heute, 3. September, soll Pastor Steven abgeschoben werden!

Steven Tendo ist ein 35 Jahre alter Pastor und Asylsuchender aus Uganda. Er floh vor Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen und beantragte Asyl in den USA. Seit Dezember 2018 ist er in der Einwanderungshafteinrichtung in Los Fresnos in Texas inhaftiert. Ihm droht unmittelbar die Abschiebung nach Uganda. Gleichzeitig verschlechtert sich sein Gesundheitszustand aufgrund unzureichender medizinischer Versorgung seiner Diabeteserkrankung. In der Hafteinrichtung ist inzwischen Covid-19 ausgebrochen.

Appell an

Wegen der Dringlichkeit bitte nur E-Mails!

 

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

Frau Robin Suzanne Quinville

Geschäftsträgerin a.i.

Clayallee 170

14195 Berlin

Fax: 030-83 05 10 50

E-Mail: feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie unverzüglich die Pläne zur Abschiebung von Steven Tendo und gewähren Sie ihm die Freilassung aus humanitären Gründen.
  • Bitte handeln Sie schnell, um sein Leben zu schützen.

 

Sachlage

Dem asylsuchenden Pastor Steven Tendo (A# 201 52 0 012) in der Hafteinrichtung Port Isabel Service Processing Center droht die Abschiebung nach Uganda, wo er vom Geheimdienst ermordet werden könnte. Die USA sind verpflichtet, Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Steven Tendo muss gestattet werden, im Land zu bleiben, solange sein Asylantrag läuft.

Sein sich verschlechternder Gesundheitszustand sollte Anlass zu seiner Freilassung geben. Die unzureichende Behandlung seines Diabetes in Haft hat zu einem Verlust an Sehkraft und Taubheit und Prickeln in seinen Gliedmaßen geführt. Bei einer Ansteckung mit Covid-19 wäre er in Lebensgefahr. Am 18. Juni 2020 wurden 52 Gefangene in Port Isabel positiv getestet.

 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Pastor Steven Tendo kam am 20. Dezember 2018 auf der Flucht vor Verfolgung in Uganda in die USA. Er hatte eine Menschenrechtskampagne für politische Gefangene und die Unterstützung des Wahlrechts als Reaktion auf Unterdrückung und Korruption der Regierung angeführt. 2012 inhaftierten ihn ugandische Sicherheitskräfte und folterten ihn schwer. Sie amputierten unter anderem zwei seiner Finger. Er wurde mehr als zwölfmal inhaftiert und schwerer Misshandlung ausgesetzt, so dass er gezwungen war, aus dem Land zu fliehen. Mehrere seiner Familienmitglieder wurden kurz vor seiner Flucht von Regierungstruppen getötet.

Ihm droht jetzt unmittelbar die Abschiebung in das für ihn hoch gefährliche Uganda. Ein ugandischer Beamter hat erklärt, dass er bei seiner Rückkehr wahrscheinlich getötet würde. Die USA sind verpflichtet, Menschen nicht in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen (Non-Refoulement-Prinzip). Solche Schutzmechanismen sind zwingend notwendig für Menschen, die vor Gewalt und Verfolgung fliehen.

Nach mehr als anderthalb Jahren Haft ist die Diabetes von Pastor Steven Tendo außer Kontrolle. Er ist auf einem Auge erblindet und verliert die Sehkraft auch im zweiten Auge. Darüberhinaus sind seine Gliedmaßen taub, und er spürt ein ständiges Kribbeln. Er hat überall am Körper Beulen. Als er von der US Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement – ICE) im Port Isabel Service Processing Center in Los Fresnos in Texas inhaftiert wurde, war seine Diabetes unter Kontrolle. Doch in der Haft wurde seine Medikamentierung geändert und er erhielt keine angemessene Nahrung. Das Gerät, mit dem er an einem Finger den Blutzuckerspiegel messen kann, wurde ihm weggenommen. Diabetes ist im US-Recht eine Behinderung. Trotz mehrfacher Anträge wird Pastor Steven Tendo eine behindertengerechte Unterkunft verweigert. Bislang hat die Behörde ICE nichts getan, um die gefährlichen Bedingungen zu ändern, in denen der Pastor lebt, oder die schädliche Nahrung und die Mängel bei der medizinischen Versorgung anzugehen.

Trotz der sich verschlechternden Gesundheit und dem angegriffenen Immunsystem hat die ICE den Antrag auf Freilassung ohne nähere Begründung abgelehnt. Am 18. Juni wurden 52 der 193 Insass_innen in Port Isabel positiv auf Corona getestet. Amnesty International hat dokumentiert, dass die ICE-Hafteinrichtungen den Gefangenen keine angemessenen Schutzmaßnahmen wie Seife und Desinfektionsmittel, den Personen mit Symptomen keine angemessene Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen und keine räumliche Distanzierung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention und globalen Standards ermöglichen.

Die Inhaftierung von Asylsuchenden sollte immer nur als letztes Mittel angewendet werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft und im Einzelfall als nicht angemessen beurteilt wurden. Laut Angaben des UN-Sonderberichterstatters über Folter kann diese Art willkürlicher Inhaftierung von Asylsuchenden "sehr schnell, wenn nicht gar sofort" als Misshandlung betrachtet werden, wenn es sich bei den Betroffenen um Personen handelt, die besonders schutzbedürftig sind.  

Die USA haben nach dem Völkerrecht die Verpflichtung sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Migrant_innen und Asylsuchenden geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Im Juli 2017 kam die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen bei einem Besuch in den USA zu dem Schluss, "dass die obligatorische Inhaftierung von Migrant_innen, insbesondere Asylsuchende, gegen internationale Menschenrechts- und Flüchtlingsstandards verstößt. ... Die Arbeitsgruppe hat beobachten können, dass das derzeitige System der Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchenden in vielen Fällen der Bestrafung dient, unbegründet lange währt, unnötig ist und über Gebühr kostspielig ist, wo es eigentlich andere Lösungen gibt. [Die Inhaftierung] wird nicht aufgrund einer individuellen Prüfung über Notwendigkeit und Angemessenheit verhängt, findet unter unwürdigen Bedingungen statt und führt zur Abschreckung von gerechtfertigten Asylanträgen".

Gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Antifolterkonvention und dem Völkergewohnheitsrecht ist die US-Regierung unter dem Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verpflichtet, Menschen nicht in eine Situation zurückzuschieben, in der ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Nach US-amerikanischem Recht werden alle Personen, die an der Grenze aufgegriffen werden, pauschal bis zur Abschiebung inhaftiert. US-amerikanisches Recht sieht vor, dass diese Personen, wenn keine Sicherheitsbedenken oder Fluchtgefahr vorliegen, im Einzelfall gegen Auflagen aus "dringenden humanitären Gründen" oder wegen "beträchtlichem Vorteil für die Allgemeinheit" freigelassen werden können. Lokale ICE-Büroleiter_innen haben die Befugnis, Personen im Einzelfall aus diesen Gründen gegen Auflagen freizulassen. Dazu zählen Menschen, bei denen es nicht im öffentlichen Interesse ist, dass sie inhaftiert bleiben. Ebenso sind die Büroleitungen befugt, Menschen in medizinischen Notfällen freizulassen.