59 Personen weiter in Haft

Sicherheitskräfte nehmen einen Demonstranten in der venezolanischen Haupstadt Caracas fest, 4. April 2017

Sicherheitskräfte nehmen einen Demonstranten in der venezolanischen Haupstadt Caracas fest, 4. April 2017

Am 21. November kippte der venezolanische Oberste Gerichtshof eine Anordnung zur Freilassung von 59 inhaftierten kolumbianischen Staatsangehörigen, die ein Jahr zuvor ausgestellt worden war. Die Betroffenen wurden bei einem Sicherheitseinsatz im Jahr 2016 festgenommen und sind seitdem inhaftiert. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ermöglicht die Fortsetzung des Freiheitsentzugs auf unbestimmte Zeit.

Appell an

Maikel Moreno Tribunal Supremo de Justicia

Final Esquina "Dos Pilitas", Foro Edif.

Supreme Court of Justice, Avenida Baralt, Caracas, VENEZUELA

Sende eine Kopie an

Generalstaatsanwalt der Republik        

Tarek William Saab      

Fiscalía General de la República

Avenida México, Manduca a Pelelojo

La Candelaria

Caracas, VENEZUELA   

Fax: (0058) 0212 5077025

Twitter: @Defensoria_Vzla

Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela

S. E. Herrn Ramon Orlando Maniglia Ferreira

Schillstraße 10

10785 Berlin

Fax: 030–83 22 40 20

E-Mail: embavenez.berlin@botschaft-venezuela.de

Amnesty fordert:

  • Bitte setzen Sie die Anordnung zur Freilassung der 59 Inhaftierten um, die das Ermittlungsgericht 2017 ausgestellt hat.
  • Sorgen Sie zudem dafür, dass das Recht der 59 Inhaftierten auf verfahrensrechtliche Garantien gewahrt wird und dass sie bis zu ihrer Freilassung medizinisch behandelt und menschenwürdig untergebracht werden.

Sachlage

Die 59 kolumbianischen Staatsangehörigen werden im Stadtteil La Yaguara der venezolanischen Hauptstadt Caracas festgehalten. Sie wurden keinem Gericht vorgeführt, es wurde kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet und auch keine Anklage gegen sie erhoben. Im November 2017 hatte ein Ermittlungsgericht (tribunal de control) ihre Freilassung angeordnet, da es weder Belege für eine begangene Straftat gab noch ein Haftbefehl erlassen worden war. Tatsächlich hatten die Beamt_innen bei der Festnahme keinen Haftbefehl vorgezeigt.

Die 59 Personen waren am 1. September 2016 im Rahmen einer der zahlreichen Operationen zur Befreiung des Volkes (Operación Liberación del Pueblo – OLP) an unterschiedlichen Orten in Caracas willkürlich festgenommen worden. Mit den OLPs geht die venezolanische Regierung seit drei Jahren verschärft gegen vermeintliche Verbrecherbanden vor. Amnesty International liegt die Information vor, dass sich die 59 Personen nicht einmal kannten. Doch die Regierung brachte einige vermeintliche Gründe für ihre Inhaftierung vor: Zunächst behauptete sie, dass die 59 Festgehaltenen zu einer kolumbianischen paramilitärischen Gruppe gehörten. Später gab sie bekannt, dass sie festgenommen worden seien, weil ihr aufenthaltsrechtlicher Status unklar sei. Einige der Inhaftierten verfügen allerdings über Aufenthaltspapiere, die vom Verwaltungsdienst zu Identifizierung, Migration und Ausländerangelegenheiten (Servicio Administrativo de Identidad, Migración y Extranjería –SAIME) ausgestellt sind. Es ist unklar, wie viele der Betroffenen internationalen Schutz benötigen.

Dass der Oberste Gerichtshof die Anordnung zur Freilassung gekippt hat, setzt die 59 kolumbianischen Staatsangehörigen einer ernsthaften Gefahr aus. Es muss befürchtet werden, dass die bisherigen Verstöße gegen Verfahrensvorschriften weiterhin anhalten und dass ihnen ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verweigert sowie ihre Haftzeit auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Die Haftbedingungen der 59 Betroffenen sind gesundheitsschädigend und entwürdigend. Sie werden in improvisierten Zellen festgehalten oder müssen unter freiem Himmel schlafen, außerdem wird ihnen immer wieder der Zugang zu Trinkwasser verweigert. Familienangehörige berichteten Amnesty International, dass die Inhaftierten krank geworden seien. Die beantragte medizinische Behandlung wird ihnen bisher verweigert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der venezolanische Präsident verkündete am 1. September 2016 im Staatsfernsehen, dass in einem "paramilitärischen Camp", nur 500 Meter vom Präsidentenpalast Miraflores entfernt, 92 kolumbianische Staatsangehörige festgenommen worden seien. Er betonte, dass die Sicherheitskräfte mit ihrem Einsatz einen geplanten Putsch verhindert hätten.

Tatsächlich waren die Betroffenen jedoch zwischen 21. August und 5. September 2016 an völlig verschiedenen Orten in Caracas festgenommen worden. Einige davon liegen weit von dem Ort entfernt, der in der offiziellen Version der Geschehnisse genannt wird, beispielsweise Petare, Baruta, Carapita, Mamera, Catia, Avenida Fuerzas Armadas und Avenida Casanova. Eine Person wurde in der Stadt Colonia Tovar festgenommen, die im Bundesstaat Aragua liegt – und damit zwei Stunden von Caracas entfernt. Vier weitere wurden in der Hauptgeschäftsstelle des SAIME in Caracas festgenommen, als sie gerade dabei waren, die Unterlagen für ihre Ausweispapiere zu sortieren.

Um abgeschoben zu werden, wurden die Gefangenen am 19. September 2016 in die Stadt San Cristóbal im Bundesstaat Táchira (an der Grenze zu Kolumbien) überstellt. Vorausgegangen war eine Erklärung der venezolanischen Behörden, dass sie nicht mehr als Paramilitärs betrachtet würden, sondern als Ausländer_innen mit Unregelmäßigkeiten in ihren Aufenthaltspapieren.

Es besteht Grund zur Besorgnis, dass die Festnahmen der 92 kolumbianischen Staatsangehörigen im Rahmen einer OLP einen beunruhigenden Präzedenzfall geschaffen haben, was die Diskriminierung von Ausländer_innen angeht. Die Behörden haben sich in diesem Fall nicht an das Ausländergesetz (Ley de Extranjería y Migración) gehalten, welches die Abläufe bei beschleunigten Abschiebungen von nicht-registrierten Migrant_innen festlegt. Außerdem haben sie das etablierte Verfahren zur Verlängerung von abgelaufenen Dokumenten durch den venezolanischen Staat missachtet.

Im ersten Jahr nach den Festnahmen konnten einige der Inhaftierten fliehen. Andere wurden aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme abgeschoben. Im November 2017 verstarb der 46-jährige inhaftierte José de los Santos Hernández an einer Infektion, die durch ein Insekt in seinem Ohr ausgelöst und nicht angemessen medizinisch behandelt worden war.

Am 21. November 2017, dem Datum der Anordnung ihrer bedingungslosen Freilassung, befanden sich noch immer 60 kolumbianische Staatsangehörige in Haft. Doch lediglich der 61-jährige Martín Enrique Gutiérrez Cera wurde am 29. November 2017 nach einem Schlaganfall aus humanitären Gründen abgeschoben.

Die Zahl der derzeit inhaftierten kolumbianischen Staatsangehörigen liegt momentan also bei 59. Angehörige der Bolivarischen Nationalpolizei (PNB) haben Anwält_innen und Angehörigen wiederholt mitgeteilt, dass die Gefangenen auf "Befehl von oben" festgehalten werden. Während der Amtszeit der kolumbianischen Außenministerin María Ángela Olguín wurden Venezuela bereits mehr als 40 diplomatische Sendungen in dieser Sache zugestellt. Im Zeitraum bis Oktober 2018 kommen insgesamt noch 76 mündliche Anfragen dazu. Diese Maßnahmen zeigten bisher jedoch keine Wirkung.