Tunesien: Menschenrechtlerin droht Festnahme
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Am 26. Juni 2026 wurde Sihem Bensedrine in zwei Verfahren zu einer Haftstrafe von 25 Jahren verurteilt. Die Urteile scheinen eine Vergeltungsmaßnahme für ihre Arbeit zu sein. Denn Sihem Bensedrine ist eine bekannte tunesische Menschenrechtsaktivistin.
Bitte setzt euch für Sihem Bensedrine ein!
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Appell an
Präsident
President of the Republic Kais Saied
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 0683
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass die Verurteilungen von Sihem Bensedrine aufgehoben und alle Anklagen und Verfahren, die sich ausschließlich aus ihrer legitimen Arbeit bei der Kommission für Wahrheit und Würde (IVD) ergeben, eingestellt werden.
- Bitte heben Sie außerdem unverzüglich das willkürliche Reiseverbot auf, das gegen sie verhängt wurde.
- Bis zur Aufhebung ihrer Verurteilungen müssen ihre Berufungsverfahren den Standards für faire Verfahren in vollem Umfang entsprechen, unter anderem indem ihrer Verteidigung uneingeschränkter und rechtzeitiger Zugang zu den Akten gewährt wird und sichergestellt wird, dass alle Anhörungen öffentlich stattfinden.
Sachlage
Die Gerichtsverfahren gegen Sihem Bensedrine waren unfair. Sie ist nun in Gefahr, festgenommen und inhaftiert zu werden. Die Menschenrechtlerin ist noch frei, weil sie Berufung gegen die Urteile eingelegt hat. Sie muss sich noch in fünf weiteren Verfahrenverantworten. Alle sieben Strafverfahren stehen im Zusammenhang mit ihrer legitimen Tätigkeit als Vorsitzende der tunesischen Kommission für Wahrheit und Würde (IVD) zwischen 2014 und 2018. Die IVD veröffentlichte 2018 einen Bericht zur Korruption im Bankensektor. Daraufhin wurden gegen Sihem Bensedrine Vorwürfe wie "Betrug", "Verwendung gefälschter Dokumente" und "Amtsmissbrauch zum Nachteil der Verwaltung" erhoben. Seitdem wird sie strafrechtlich verfolgt. Sie war zwischenzeitlich im Gefängnis und darf das Land nicht verlassen.
Hintergrundinformation
Am 26. Juni 2026 verurteilte ein Gericht in Tunis Sihem Bensedrine in zwei getrennten Verfahren zu einer Gesamtstrafe von 25 Jahren Haft: 5 Jahre in dem einen Fall und 20 Jahre in dem anderen. Die Vorwürfe, zu denen "Betrug", "Verwendung gefälschter Dokumente" und "Amtsmissbrauch zum Nachteil der Verwaltung" gehören, beziehen sich auf den Inhalt des Abschlussberichts der Kommission, insbesondere auf dessen Feststellungen zur Korruption im Bankensektor. Sie hat gegen die Urteile Berufung eingelegt und bleibt bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß. Das Gerichtsverfahren war insgesamt unfair. Zum Beispiel hatten Sihem Bensedrine und ihre Anwält*innen bei Beginn ihres Prozesses noch keine Kopie der Anklageschrift erhalten. Außerdem wurden Angehörige von Sihem Bensedrine, Journalist*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Beobachter*innen von Amnesty International an der Teilnahme des Verfahrens gehindert.
Die 75-jährige Sihem Bensedrine ist eine prominente Menschenrechtsaktivistin, die für ihren unabhängigen Journalismus und ihr Engagement für die Menschenrechte unter dem ehemaligen Präsidenten Ben Ali bekannt ist, der am 14. Januar 2011 gestürzt wurde. Seit der Machtübernahme durch Präsident Kaies Saied im Juli 2021 hat Sihem Bensedrine Maßnahmen, die die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz in Tunesien untergraben, deutlich kritisiert. Von 2014 bis 2018 leitete sie die Kommission für Wahrheit und Würde (IVD), eine Organisation, die gegründet wurde, um Menschenrechtsverletzungen und Korruption durch Staatsbeamt*innen im Zeitraum von 1955 bis 2013 zu dokumentieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem war die Organisation befugt, schwerwiegende Fälle an Sonderstrafkammern der Übergangsjustiz zu verweisen.
Gegen Sihem Bensedrine laufen fünf weitere Strafverfahren. Alle stehen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vorsitzende der IVD. Außerdem unterliegt sie seit 2023 einem Reiseverbot und wurde über sechs Monate lang willkürlich festgehalten. Die Strafverfahren gegen Sihem Bensedrine stehen im Widerspruch zu dem Rechtsschutz, der durch Artikel 69 des Organgesetzes Nr. 53 von 2013 zur Einrichtung der IVD gewährt wird. Dieser sieht vor, dass Mitglieder der Kommission, Mitarbeiter*innen sowie Personen, die von der Kommission übertragene Aufgaben wahrnehmen, nicht für den Inhalt von Berichten, Schlussfolgerungen, Stellungnahmen oder Empfehlungen haftbar gemacht werden können, die im Rahmen des Gesetzes herausgegeben werden. Das Strafverfahren gegen Sihem Bensedrine scheint darauf abzuzielen, sie für ihre legitime Menschenrechtsarbeit zu bestrafen und den Übergangsjustizprozess in Tunesien zu untergraben.
Während ihrer gesamten Amtszeit sah sich die IVD anhaltenden Hindernissen bei ihrer Arbeit gegenüber, darunter auch Widerstand seitens staatlicher Institutionen. Wichtige Regierungsstellen, wie das Innen- und das Verteidigungsministerium, haben nicht uneingeschränkt mit der Kommission zusammengearbeitet, während politische Auseinandersetzungen über die Verlängerung ihres Mandats ihre Arbeit zusätzlich behinderten. Die im März 2014 mit einem vierjährigen Mandat, das um ein Jahr verlängert werden konnte, eingerichtete IVD schloss ihre Arbeit im Dezember 2018 ab, nachdem sie 205 Fälle von schweren Menschenrechtsverletzungen und Korruption zur strafrechtlichen Verfolgung an die 13 spezialisierten Strafkammern in Tunesien weitergeleitet hatte. Mehrere Fälle betrafen mutmaßliche Korruption im Bankensektor und ehemalige Minister, prominente Geschäftsleute, ehemalige Leiter der Zentralbank, hochrangige Mitarbeiter*innen staatlicher Banken sowie Regierungsbeamt*innen. Am 28. Dezember 2018 teilte der Vorsitz der IVD mit, dass ihr Abschlussbericht bis zum 31. Dezember vorliegen müsse. Angesichts dieser Frist verabschiedete der IVD-Vorstand unter dem Vorsitz von Sihem Bensedrine am 30. Dezember 2018 einen vorläufigen Bericht, der noch weitere Überarbeitungen erforderte. Der Abschlussbericht wurde am 26. März 2019 auf der IVD-Website und am 24. Juni 2020 im Amtsblatt (JORT) veröffentlicht.
Im Mai 2020 reichte ein ehemaliger IVD-Kommissar bei der Nationalen Obersten Instanz zur Korruptionsbekämpfung eine Beschwerde gegen Sihem Bensedrine ein und warf ihr vor, den Abschlussbericht "gefälscht" zu haben, indem sie einen Abschnitt über Korruption im tunesischen Bankensystem hinzugefügt habe, der sich insbesondere auf einen Streit zwischen der Regierung und der Französisch-Tunesischen Bank bezog. In der Beschwerde wird behauptet, sie habe dies aus persönlichem Gewinnstreben getan, da der hinzugefügte Abschnitt zu kostspieligen Entschädigungszahlungen für die Regierung führen könnte. Im März 2021 leitete die Nationale Oberste Instanz zur Korruptionsbekämpfung die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft von Tunis weiter. 2021 leitete die Abteilung für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizei eine Untersuchung zu der Beschwerde ein und lud Mitglieder der IVD zur Vernehmung vor. Im Rahmen dieser Ermittlungen befragte ein Untersuchungsrichter der Justizbehörde für Wirtschafts- und Finanzdelikte am 22. November 2022 Sihem Bensedrine als Zeugin. Am 20. Februar 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Erhebung der Anklage gegen Sihem Bensedrine wegen Amtsmissbrauchs gemäß § 96 des Strafgesetzbuchs sowie wegen Urkundenfälschung und der Verwendung gefälschter Urkunden gemäß §§ 172, 175, 176 und 177. Am 2. März 2023 änderte der Ermittlungsrichter den Status von Sihem Bensedrine im Ermittlungsverfahren von "Zeugin" in "Verdächtige".
Am 7. März 2023 verhängte der Richter ein Ausreiseverbot gegen Sihem Bensedrine. Am 1. August 2024 ordnete ein Ermittlungsrichter der Abteilung für Wirtschafts- und Finanzkriminalität am erstinstanzlichen Gericht von Tunis nach einer Anhörung die Untersuchungshaft für Sihem Bensedrine aufgrund derselben Vorwürfe an. Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Sihem Bensedrine, die sie bestreitet, stützen sich auf die Angaben des ehemaligen Kommissars, der die Anzeige erstattet hat. Die Staatsanwaltschaft legte keine konkreten Beweise vor, die die Anordnung der Untersuchungshaft oder die strafrechtlichen Ermittlungen gerechtfertigt hätten. Am 24. April 2026 wurde Sihem Bensedrine in drei weiteren Strafverfahren im Zusammenhang mit ihrer Arbeit vorgeladen.
Da die Staatsanwaltschaft bislang keine konkreten Beweise für eine Straftat vorgelegt hat, die mit den am IVD-Bericht vorgenommenen Änderungen in Zusammenhang stehen könnte, scheinen die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Sihem Bensedrine eine Form der Vergeltung für die Arbeit zu sein, die sie als IVD-Vorsitzende geleistet hat, und insbesondere für die im Abschlussbericht der IVD enthaltenen Stellungnahmen oder Fakten sowie für die von der IVD gegen mutmaßliche Täter*innen eingeleiteten Strafverfahren. Im Mai 2023 äußerten UN-Menschenrechtsexpert*innen ihre Besorgnis darüber, dass die Strafverfolgung von Sihem Bensedrine den Anschein einer Vergeltungsmaßnahme zu haben schien, die mit ihrer Rolle bei der IVD und deren Ermittlungen in Korruptionsfällen in Zusammenhang stand. Internationale Standards verpflichten Staaten dazu, das Recht auf Wahrheit über schwere Menschenrechtsverletzungen durch außergerichtliche Mittel wie Wahrheitskommissionen zu gewährleisten und Mitglieder von Kommissionen wie IVD vor Verleumdung oder rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu schützen.