Tunesien: Journalist wegen Terrorismusvorwürfen vor Gericht

Das Foto zeigt Zied El Heni, der etwas ruft und mit seiner linken Hand das Victory-Zeichen formt.

Der bekannte tunesische Journalist Zied El Heni steht erneut vor Gericht. Er sitzt bereits eine einjährige Haftstrafe ab, weil er seine Meinung frei geäußert hat. Nun gibt es ein neues Verfahren gegen ihn. Ihm werden Terrorismus und Verstöße gegen die Staatssicherheit vorgeworfen. Er ist aber nur seiner journalistischen Arbeit nachgegangen.

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Dein Appell

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Exzellenz,

mit großer Sorge habe ich erfahren, dass der tunesische Journalist Zied El Heni erneut vor Gericht steht. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2023 bei der Veröffentlichung und Überprüfung einer Tonaufnahme beteiligt gewesen zu sein. Nach Ansicht der Behörden könnte dies die Sicherheit des Staates gefährdet haben. Amnesty vertritt jedoch die Auffassung, dass Zied El Heni keine Straftat begangen hat, sondern lediglich seiner journalistischen Arbeit nachgegangen ist.

Die nächste Verhandlung findet am 16. Oktober vor einem Gericht in Tunis statt. Aktuell sitzt Zied El Heni bereits im Gefängnis, weil er nach Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde - und das nur, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.

Sorgen Sie bitte dafür, dass Zied El Heni unverzüglich und bedingungslos freigelassen und seine Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe aufgehoben wird. Sorgen Sie auch dafür, dass die neuen Vorwürfe gegen ihn fallengelassen werden, weil sie allein auf seiner legitimen journalistischen Tätigkeit und der Wahrnehmung seiner Menschenrechte beruhen. 

Mit freundlichen Grüßen

Your Excellency, 

I am writing to express my grave concern over the continued imprisonment and new trial of journalist Zied El Heni who is currently serving a one-year prison sentence under Article 86 of the Telecommunications Code solely for exercising his right to freedom of expression. 

Zied El Heni is now also standing trial in a separate case dating back to 2023 before the chamber specializing in terrorism cases at the Tunis Court of First Instance. The case concerns a leaked audio recording, attributed to journalist Chahrazad Akacha and Mondher Lounissi, then acting president of the Ennahda party. The recording discussed divisions within the party, its leadership and other political matters. According to the order closing the investigation, reviewed by Amnesty International, the authorities linked information circulating online about the recording to suspicions of a conspiracy against Tunisia’s internal and external security.  

Zied El Heni is accused of contacting Chahrazad Akacha and Mondher Lounissi about the recording and receiving documents from Akacha concerning another case in Tunisia. The investigating judge cited these exchanges in support of terrorism-related and state-security charges against him. However, Amnesty International’s review of the order found no evidence demonstrating his involvement in a terrorist organization or conduct amounting to terrorism-related offences. Instead, the conduct described falls within legitimate journalistic work. 

Seeking and verifying information and communicating with sources are protected by the rights to freedom of expression and information. Prosecuting a journalist solely for these activities would unjustifiably restrict these rights guaranteed under Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights and Article 9 of the African Charter on Human and Peoples' Rights. 

I therefore urge you to ensure that Zied El Heni is immediately and unconditionally released, that his one-year conviction is quashed and that the new charges brought against him are dropped since they stem solely from his legitimate journalistic activities and exercise of his human rights. 

Yours sincerely,

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Appell an

Président
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin

Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn


 

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Zied El Heni unverzüglich und bedingungslos freigelassen und seine Verurteilung zu einer einjährigen Haftstrafe aufgehoben wird. Sorgen Sie auch dafür, dass die neuen Vorwürfe gegen ihn fallengelassen werden, weil sie allein auf seiner legitimen journalistischen Tätigkeit und der Wahrnehmung seiner Menschenrechte beruhen.

Sachlage

Der Journalist Zied El Heni befindet sich im Gefängnis. Er wurde nach Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, und das nur, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.

Jetzt muss er in einem weiteren Fall aus dem Jahr 2023 vor Gericht. Die nächste Verhandlung ist am 16. Oktober vor einem Gericht in Tunis, das über Terrorismusfälle entscheidet. Die Behörden werfen Zied El Heni vor, bei der Veröffentlichung und Überprüfung einer Tonaufnahme beteiligt gewesen zu sein. Nach Ansicht der Behörden könnte dies die Sicherheit des Staates gefährdet haben. Amnesty vertritt jedoch die Auffassung, dass Zied El Heni keine Straftat begangen hat, sondern lediglich seiner journalistischen Arbeit nachgegangen ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der 62-jährige Zied El Heni ist ein in Tunesien bekannter Journalist und politischer Kommentator, der in einer morgendlichen Radioshow des unabhängigen Senders IFM auftritt. In den vergangenen Jahren wurde er wiederholt wegen kritischer Äußerungen über Regierungsangehörige und staatliche Institutionen strafrechtlich verfolgt. Er wurde am 28. Dezember 2023 von der Polizei vorgeladen, kurz nachdem er in einer Sendung die Handelsministerin kritisiert hatte. Noch am gleichen Tag ordnete die Generalstaatsanwaltschaft des erstinstanzlichen Gerichts in Tunis an, Zied El Heni unter Paragraf 24 des Gesetzeserlasses Nr. 54 ("Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationssystemen") in Gewahrsam zu nehmen. Das Gesetz kriminalisiert die Online-Verbreitung von vage definierten "falschen" Informationen, die als schädlich für Einzelpersonen oder das öffentliche Interesse betrachtet werden, und sieht dafür bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug und erhebliche Geldstrafen vor. Später wurde Zied El Heni gemäß Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Am 10. Januar 2024 wurde er zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt und freigelassen. 

Die Terrorismusvorwürfe gehen zurück auf den September 2023, nachdem durchgesickerte Tonaufnahmen in Umlauf gekommen waren. Zied El Heni sprach am 7. September in einer Radiosendung über die Aufnahmen und erklärte, er habe im Rahmen seiner journalistischen Arbeit Kontakt zu den betroffenen Personen aufgenommen, um die Informationen zu überprüfen. Am 16. September 2023 wurde er von der Nationalen Antiterror-Einheit befragt, zunächst als Zeuge. Die Ermittler*innen verlangten Zugang zu seinem Mobiltelefon und Informationen über seine Quellen. Zied El Heni berief sich jedoch auf seine Pflicht zum Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen und weigerte sich, sein Mobiltelefon ohne richterlichen Beschluss auszuhändigen. Der richterliche Beschluss wurde daraufhin erteilt und der Status von Zied El Heni in den Ermittlungen von "Zeuge" in "Verdächtiger" geändert. Der Fall betrifft zwölf Angeklagte und umfasst Anklagepunkte unter dem tunesischen Antiterror-Gesetz von 2015 und dem Strafgesetzbuch. Amnesty International hat den Beschluss aus dem Jahr 2024 zum Abschluss der Ermittlungen geprüft und festgestellt, dass gegen Zied El Heni Anklagen gemäß Paragraf 1, 13, 32, 34, 37 und 40 des Organgesetzes Nr. 2015-26 zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Verhinderung von Geldwäsche in Verbindung mit Paragraf 32 und 60 des Strafgesetzbuchs erhoben wurden. Zu den Anklagepunkten zählen die Beteiligung an der Gründung einer terroristischen Vereinigung oder die Absicht dazu, die Bereitstellung oder Weitergabe von Informationen zugunsten von Personen, die mit terroristischen Straftaten in Verbindung stehen, die Unterlassung der Meldung von Informationen über eine tatsächliche oder mögliche terroristische Straftat, einschließlich Informationen, die unter Wahrung des Berufsgeheimnisses erlangt wurden, sowie Kontakte zu Agent*innen eines ausländischen Staates mit der Absicht, den diplomatischen Interessen Tunesiens zu schaden. Einige der Straftaten, wegen derer Zied El Heni strafrechtlich verfolgt wird, werden mit Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet. 

Die Beschaffung und Überprüfung von Informationen sowie die Kommunikation mit Quellen sind durch die Rechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt. Die strafrechtliche Verfolgung eines Journalisten allein aufgrund dieser Aktivitäten wäre eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechte, die durch Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker garantiert sind.

Gegen Zied El Heni laufen zudem Ermittlungen in einem weiteren Verfahren in Verbindung mit seiner Rolle als Gemeinderat in Karthago, einem Vorort der Hauptstadt Tunis. Am 10. Juni 2026 ordnete ein Gericht an, Zied El Heni und vier weitere Personen bis zum Abschluss der Ermittlungen in Untersuchungshaft zu nehmen. Am 13. April 2026 reichte Zied El Heni beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Präsidentenamt ein. Er wollte erreichen, dass das Gericht Präsident Kais Saied anweist, das Verfassungsgericht einzurichten und den Obersten Justizrat sowie die Unabhängige Hohe Behörde für Audiovisuelle Kommunikation (HAICA) wieder zu aktivieren. Diese Institutionen spielen eine entscheidende Rolle für die verfassungsmäßige Kontrolle, die richterliche Unabhängigkeit und den Schutz der Medienfreiheit in Tunesien. 

Seit Präsident Kais Saied im Juli 2022 seine Macht stark ausweitete, gehen die Behörden in Tunesien scharf gegen das Recht auf Meinungsfreiheit vor. Die Strafverfolgung von Zied El Heni verdeutlicht dies. Seither werden Rechtsanwält*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und politische Aktivist*innen verhört, strafverfolgt und verurteilt, wenn ihre öffentlichen Äußerungen als Kritik an den Behörden aufgefasst werden. Grundlage sind u. a. der Gesetzerlass Nr. 54 und das Telekommunikationsgesetz. In den meisten Fällen haben Regierungsangehörige Anzeige erstattet. Zu den Betroffenen zählt die Anwältin Sonia Dahmani, die 18 Monate lang willkürlich inhaftiert war und gegen die mehrere Verfahren unter dem Gesetzeserlass Nr. 54 laufen. Die bekannten Journalisten Borhen Bsaies und Mourad Zeghidi wurden 2024 auf der Grundlage des Gesetzeserlasses zu einem Jahr Haft verurteilt und erhielten im Januar 2026 wegen Wirtschaftsdelikten weitere Gefängnisstrafen. Auch unabhängige Medien gerieten immer stärker unter Druck; so wurden im Mai 2024 Mitarbeitende der Sender IFM, Diwan FM und Carthage+ von den Justizbehörden befragt.