Tunesien: Gefängnisstrafe für Journalist
Der tunesische Journalist Zied El Heni (Archivaufnahme)
© FETHI BELAID/AFP via Getty Images
Am 7. Mai verurteilte ein erstinstanzliches Gericht in Tunis den Journalisten und politischen Kommentator zu einem Jahr Gefängnis, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte. Die Behörden in Tunesien gehen derzeit verstärkt gegen Journalist*innen und andere kritische Stimmen vor. Das Strafrecht darf nicht dazu verwendet werden, Menschen zu bestrafen, nur weil sie frei ihre Ansichten geäußert haben.
Setzt euch für Zied El Heni ein!
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Appell an
President
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Schreiben Sie auch auf X: @TnPresidency
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Zied El Heni umgehend und bedingungslos freigelassen und seine Verurteilung aufgehoben wird.
- Zudem fordere ich die Behörden auf, das Strafrecht – einschließlich Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes – nicht mehr länger dazu zu verwenden, Journalist*innen und andere Personen zu verfolgen, nur weil sie ihre Ansichten geäußert haben.
Sachlage
Der Journalist Zied El Heni wurde in Tunesien zunächst willkürlich inhaftiert und dann ungerechtfertigt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Ansichten geäußert hat, die unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Am 7. Mai 2026 verurteilte ihn ein Gericht gemäß Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes zu einem Jahr Gefängnis. Grundlage für die Anklage waren Äußerungen, die Zied El Heni während eines Universitätsseminars gemacht hatte und in denen er die Justiz für die Inhaftierung des Journalisten Khalifa Guesmi kritisierte. Diese Äußerungen veröffentlichte er später auf der Webseite und dem YouTube-Kanal seines unabhängigen Medienunternehmens Tunisian Press und teilte sie auch in den Sozialen Medien. Daraufhin wurde er am 24. April 2026 in Untersuchungshaft genommen. Seine Verurteilung und Inhaftierung beruhen lediglich auf der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung. Am 26. Juni bestätigte das Berufungsgericht in Tunis das Urteil.
Paragraf 86 sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe für jene vor, die öffentliche Telekommunikationsnetze vorsätzlich zur Störung oder Schädigung anderer einsetzen. Diese gesetzliche Bestimmung wurde 2001 unter dem ehemaligen Präsidenten Zine El Abidine Ben Ali angenommen. Sie wird seit Langem dazu genutzt, strafrechtlich gegen Personen vorzugehen, die im Internet friedlich ihre Meinung äußern. Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Journalist*innen, Blogger*innen und Aktivist*innen unter Paragraf 86 ungerechtfertigt verfolgt und willkürlich inhaftiert wurden, weil sie Staatsbedienstete oder staatliche Institutionen kritisiert hatten.
Die Inhaftierung von Journalist*innen wegen ihrer Ansichten oder Berichterstattung verstößt gegen die Verpflichtungen Tunesiens gemäß internationaler Menschenrechtsnormen. Hierzu zählen der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 19) und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (Artikel 9), die beide das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker hat wiederholt bekräftigt, dass die Verhängung von Freiheitsstrafen wegen Verleumdung und anderer Formen friedlicher Meinungsäußerung unverhältnismäßig ist. Die Kommission hat die Staaten aufgefordert, Gesetze aufzuheben, die legitime journalistische Tätigkeit und Kritik an Staatsbediensteten unter Strafe stellen.
Hintergrundinformation
Der 62-jährige Zied El Heni ist ein in Tunesien bekannter Journalist und politischer Kommentator, der in einer morgendlichen Radioshow des unabhängigen Senders IFM auftritt. In den vergangenen Jahren wurde er wiederholt wegen kritischer Äußerungen über Regierungsangehörige und staatliche Institutionen strafrechtlich verfolgt. Er wurde am 28. Dezember 2023 von der Polizei vorgeladen, kurz nachdem er in einer Sendung die Handelsministerin kritisiert hatte. Noch am gleichen Tag ordnete die Generalstaatsanwaltschaft des erstinstanzlichen Gerichts in Tunis an, Zied El Heni unter Paragraf 24 des Gesetzeserlasses Nr. 54 ("Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationssystemen") in Gewahrsam zu nehmen. Das Gesetz kriminalisiert die Online-Verbreitung von vage definierten "falschen" Informationen, die als schädlich für Einzelpersonen oder das öffentliche Interesse betrachtet werden, und sieht dafür bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug und erhebliche Geldstrafen vor. Später wurde Zied El Heni gemäß Paragraf 86 des Telekommunikationsgesetzes angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Am 10. Januar 2024 wurde er zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt und freigelassen.
Gegen Zied El Heni laufen zudem Ermittlungen in einem weiteren Verfahren in Verbindung mit seiner Rolle als Gemeinderat in Karthago, einem Vorort der Hauptstadt Tunis. Am 10. Juni 2026 ordnete ein Gericht an, Zied El Heni und vier weitere Personen bis zum Abschluss der Ermittlungen in Untersuchungshaft zu nehmen.
Am 13. April 2026 reichte Zied El Heni beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Präsidentenamt ein. Er wollte erreichen, dass das Gericht Präsident Kais Saied anweist, das Verfassungsgericht einzurichten und den Obersten Justizrat sowie die Unabhängige Hohe Behörde für Audiovisuelle Kommunikation (HAICA) wieder zu aktivieren. Diese Institutionen spielen eine entscheidende Rolle für die verfassungsmäßige Kontrolle, die richterliche Unabhängigkeit und den Schutz der Medienfreiheit in Tunesien.
Seit Präsident Kais Saied im Juli 2022 an die Macht kam, gehen die Behörden in Tunesien scharf gegen das Recht auf Meinungsfreiheit vor. Die Strafverfolgung von Zied El Heni verdeutlicht dies. Seither werden Rechtsanwält*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und politische Aktivist*innen verhört, strafverfolgt und verurteilt, wenn ihre öffentlichen Äußerungen als Kritik an den Behörden aufgefasst werden. Grundlage sind u. a. der Gesetzerlass Nr. 54 und das Telekommunikationsgesetz. In den meisten Fällen haben Regierungsangehörige Anzeige erstattet. Zu den Betroffenen zählt die Anwältin Sonia Dahmani, die 18 Monate lang willkürlich inhaftiert war und gegen die mehrere Verfahren unter dem Gesetzeserlass Nr. 54 laufen. Die bekannten Journalisten Borhen Bsaies und Mourad Zeghidi wurden 2024 auf der Grundlage des Gesetzeserlasses zu einem Jahr Haft verurteilt und erhielten im Januar 2026 wegen Wirtschaftsdelikten weitere Gefängnisstrafen. Auch unabhängige Medien gerieten immer stärker unter Druck; so wurden im Mai 2024 Mitarbeitende der Sender IFM, Diwan FM und Carthage+ von den Justizbehörden befragt.
Der Gesetzeserlass Nr. 54 vom September 2022 enthält zweideutige und übermäßig weit gefasste Bestimmungen zur Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung. Besonders kritisiert werden die Bestimmungen über die Verbreitung "falscher Informationen". Derartige Einschränkungen sind unvereinbar mit den Verpflichtungen Tunesiens unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker. Diese Verträge verlangen, dass jegliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit genügen.