Tunesien: Feministin unter konstruierten Anklagen
Die tunesische Feministin Saloua Ghrissa (undatiertes Foto)
© Privat
Die franko-tunesische Menschenrechtsverteidigerin Saloua Ghrissa, Geschäftsführerin des Vereins zur Förderung des Rechts auf Verschiedenheit (ADD), steht zusammen mit weiteren Mitarbeiter*innen und Mitgliedern des Vereins zu Unrecht unter Anklage. Sie werden wegen angeblicher Finanzkriminalität und anderer konstruierter Anschuldigungen im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit strafverfolgt. Am 19. März 2026 stimmten die tunesischen Behörden endlich dem Antrag auf vorläufige Freilassung von Saloua Ghrissa zu, nachdem sie mehr als 15 Monate in willkürlicher Untersuchungshaft verbracht hatte. Sie war im Dezember 2024 vor dem Hintergrund des allgemeinen harten Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft festgenommen worden. Die tunesischen Behörden müssen sofort alle Anklagen gegen Saloua Ghrissa und ihre Mitangeklagten fallen lassen. Die nächste Anhörung in ihrem Fall ist für den 30. April 2026 angesetzt.
Setzt euch für Saloua Ghrissa und 7 Mitstreiter*innen ein!
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Appell an
Präsident
Kais Saied
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Nachrichten auf X an: @TnPresidency
Botschaft von Tunesien
S.E. Herr Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030 - 30 82 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Sachlage
Saloua Ghrissa ist die Geschäftsführerin des Vereins zur Förderung des Rechts auf Verschiedenheit (ADD). Der Verein wurde 2011 gegründet und setzt sich für die Rechte von Minderheiten ein. Saloua Ghrissa wird zusammen mit vier weiteren Mitarbeiter*innen und drei Mitgliedern der ADD wegen ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich strafverfolgt. Ihnen wird vor dem Gericht erster Instanz in Bizerte wegen unbegründeter finanzieller und anderer Anschuldigungen, die gegen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sowie auf Verteidigung der Menschenrechte verstoßen, der Prozess gemacht.
Amnesty International begrüßt, dass Saloua Ghrissa nach mehr als 15 Monaten willkürlicher Untersuchungshaft aus dem Gefängnis entlassen worden ist. Die Justizbehörden stimmten ihrem Antrag auf vorläufige Freilassung bei einer Gerichtsverhandlung am 19. März zu. Dennoch wird sie zusammen mit anderen ADD-Mitarbeiter*innen und ADD-Mitgliedern wegen angeblicher Geldwäsche und Verstößen gegen die Devisenvorschriften weiterhin strafverfolgt. Diese Vorwürfe sind haltlos und gründen lediglich auf vage Behauptungen über eine "verdächtige" ausländische Finanzierung. Die Behörden missbrauchen auch das Strafrechtssystem, um alle acht Personen wegen Fälschung von Computerdaten, die Schaden anrichten könnten, strafrechtlich zu verfolgen. Auch diese Anklage ist unbegründet und es mangelt ihr an Präzision und Klarheit.
Zu den weiteren Vorwürfen gegen diese Personen gehört, dass sie angeblich Gelder von Staaten, die keine diplomatischen Beziehungen zu Tunesien unterhalten, oder von Organisationen, die die Interessen dieser Staaten vertreten, erhalten haben. Diese Bestimmung verstößt gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit, die ungehinderte Wahl ihrer Mittel bei Beantragung, Erhalt und Nutzung in- und ausländischer Mittel, wie es in Artikel 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und in Artikel 10 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, zu deren Vertragsstaaten Tunesien gehört, garantiert wird.
Hintergrundinformation
Im Mai 2024 begann die tunesische Regierung ein repressives Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, das sich zunächst gegen diejenigen richtete, die sich mit dem Thema Migration befassen, und dann auf ein breiteres Spektrum von Organisationen ausgedehnt wurde. Der tunesische Präsident Kais Saied hat die Zivilgesellschaft seit 2023 wiederholt beschuldigt, sich in die inneren Angelegenheiten Tunesiens einzumischen, Korruption zu finanzieren, ausländische Gelder zu nutzen und mit ausländischen Parteien zusammenzuarbeiten, um Tunesien zu verleumden.
Die ADD ist eine tunesische Menschenrechtsorganisation, die sich für das Recht auf Gleichheit und Nichtdiskriminierung einsetzt und sich dabei auf ethnische, rassifizierte und geschlechtsdiskriminierte Minderheiten konzentriert. Ihre Arbeit konzentrierte sich auf das Eintreten für Rechtsreformen, Sensibilisierung der Bevölkerung und Schulungen zum Recht auf Gleichstellung. Die NGO verteilte auch Fördergelder – unter anderem an die antirassistische Organisation Mnemty – und überwachte Verstöße gegen das Recht auf Gleichbehandlung durch ihre Beobachtungsstelle für die Verteidigung des Rechts auf Differenz (O3DT).
Am 9. Dezember 2024 lud die tunesische Polizei Saloua Ghrissa und die*den Generalsekretär*in der ADD zum Verhör vor. Sie befragten die beiden zu ihrer Arbeit, der Finanzierung des Vereins und zu ihren politischen Ansichten. Die Polizei teilte ihnen mit, dass auf der Grundlage eines Berichts des tunesischen Ausschusses für Finanzanalyse (CTAF) vom Dezember 2023, einer Einrichtung der tunesischen Zentralbank, eine Untersuchung gegen sie eingeleitet worden sei. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass die ADD hohe Beträge an ausländischen Geldern erhalten hat, die als "verdächtig" eingestuft werden. Im September 2023 forderte der tunesische Präsident die CTAF auf, "Jagd auf Vereine" zu machen, da NGOs ausländische Gelder zur Finanzierung politischer Aktivitäten erhielten und Geldwäsche betreiben könnten. Am 10. Dezember 2024, wurde Saloua Ghrissa von der Polizei verhaftet.
Am 12. Dezember 2024 eröffnete ein*e Untersuchungsrichter*in des Gerichts erster Instanz in Bizerte ein Ermittlungsverfahren gegen Saloua Ghrissa und sieben weitere Mitarbeiter*innen und Mitglieder des Vereins wegen Geldwäsche (Paragraf 92 bis 94 des Gesetzes 2015-26 zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Verhinderung von Geldwäsche), Verstößen gegen die Devisenvorschriften (Paragraf 6, 7, 20, 21 und 35 des Devisen- und Außenhandelsgesetzes) und Fälschung von Computerdaten, die Schaden anrichten können (Paragraf 23 des Dekrets 2022-54 über Cyberkriminalität). Außerdem wurde gegen sie ermittelt, weil sie Gelder von Staaten erhalten haben sollen, die keine diplomatischen Beziehungen zu Tunesien unterhalten, oder von Organisationen, die die Interessen dieser Staaten vertreten (Paragraf 35 des Dekrets 2011-88 über Vereine). Dies ist kein strafrechtlicher Vorwurf und kann nur mit einer Aussetzung oder Auflösung der Vereinigung geahndet werden. Der*die Richter*in verhängte seche Monate Untersuchungshaft für Saloua Ghrissa. Ihre Inhaftierung wurde im Juni 2025 um weitere vier Monate und im Oktober 2025 erneut verlängert. Die wiederholten Anträge auf vorläufige Freilassung durch den Rechtsbeistand von Saloua Ghrissa wurden bis zum 19. März 2026 immer wieder abgelehnt.
Am 28. Januar 2026 gab der*die Ermittlungsrichter*in das Verfahren von sieben der acht Angeklagten mit allen vier Anklagepunkten ins Anhörungsverfahren. Am 3. Februar 2026 hob eine Anklagekammer diese Entscheidung teilweise auf und erhob Anklage gegen alle acht Angeklagten. Der Prozess wurde am 5. März 2026 eröffnet. Am 19. März folgte eine zweite Anhörung. Eine dritte Anhörung wurde auf den 30. April anberaumt.
Die gegen die Angeklagten erhobenen Anklagen sind unbegründet und scheinen politisch motiviert zu sein. Im Mittelpunkt stehen vage "Verdächtigungen", die sich ausschließlich auf die Höhe der ausländischen Finanzmittel und die Quellen dieser Mittel, zu denen auch internationale NGOs und eine staatliche Hilfsorganisation gehören, stützen. Zur Untermauerung der finanzstrafrechtlichen Vorwürfe wurde in der Untersuchung behauptet, dass eine Reihe von "ungerechtfertigten" Überweisungen zwischen den Bankkonten des Vereins und denen der Angeklagten getätigt wurden und dass der Verein Gelder an eine große Anzahl anderer Organisationen und Personen überwiesen hat. Die Angeklagten sagen, dass es sich bei diesen Überweisungen um Gehälter und Honorare für ihre Mitarbeiter*innen oder um die Erstattung von Ausgaben handelte, und dass der Verein auch Förderungen an andere Organisationen vergab und Dienstleister anstellte. Die Untersuchung hat keine Beweise für das Vorliegen einer Geldwäsche-Straftat erbracht. Der dritte Anklagepunkt "Fälschung oder Löschung von Computerdaten, die Schaden anrichten können, in der Absicht, sie so zu nutzen, als seien sie echt", ist unklar und wurde auch nicht begründet. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich Artikel 14 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 7 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und den Grundsätzen für ein faires Verfahren in Afrika, darf ein Gericht eine Person nur dann wegen einer strafrechtlichen Anklage verurteilen, wenn ihre Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Die Beweislast liegt bei den Behörden. Die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erklärte: "In keinem Fall darf die Verfolgung von [Anti-Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung] als Vorwand benutzt werden, um gegen zivilgesellschaftliche Gruppen vorzugehen, die die Regierung missbilligt."
Der Vorwurf der Entgegennahme ausländischer Gelder wurde ebenfalls nicht belegt und verstößt gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht, Mittel ihrer Wahl, einschließlich ausländischer Gelder, zu beantragen, zu erhalten und zu nutzen, das durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt ist. Die Untersuchung selbst kam zu dem Schluss, dass die Auslandsfinanzierung der ADD zwar rechtmäßig war, aber nicht mit ihrer Satzung übereinstimmte und daher einen "Verdacht" erregte, eine Forderung, die dem Recht der ADD auf Zugang zu Ressourcen widerspricht.