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Studierende erheben Foltervorwürfe
Diese Urgent Action ist beendet.
Ein türkisches Gericht hat ein gegen 30 Studierende verhängtes Reiseverbot aufgehoben. Die Studierenden werden terroristischer Vergehen beschuldigt, weil sie am 19. März an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben. Das Gericht wies die Vorwürfe der Studierenden über Folter und Misshandlung in Haft mit der Begründung zurück, der "Vorfall habe sich nicht in Gegenwart des Gerichts ereignet". Die Studierenden werden immer noch der "Propaganda für eine terroristische Organisation" beschuldigt. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Installation der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" in einem Kanal im Zentrum von Papenburg am 19. Mai 2018
© Amnesty International, Foto: Jarek Godlewski
14 Studierende der Universität Boğaziçi, die in der Türkei in Untersuchungshaft gehalten worden sind, wurden am 6. Juni auf Anweisung eines Istanbuler Gerichts freigelassen. Den Studierenden war vorgeworfen worden, "Propaganda für eine terroristische Organisation" gemacht zu haben, als sie zuvor friedlich gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin im Norden Syriens protestiert hatten. Die Folter- und Misshandlungsvorwürfe der Student_innen müssen unverzüglich untersucht werden.
Appell an
Justizminister
Mr Abdülhamit Gül
Adalet Bakanlığı
06659 Ankara
TÜRKEI
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Türkei
S. E. Herrn Ali Kemal Aydın
Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin
Fax: 030 275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Amnesty fordert:
- Führen Sie bitte unverzüglich eine umfassende und unparteiische Untersuchung der von den Studierenden erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe durch.
- Stellen Sie die verantwortlichen Angehörigen der Polizei in einem fairen Gerichtsverfahren vor Gericht.
- Gewährleisten Sie, dass die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung in der Türkei geschützt und respektiert werden.
Sachlage
Am 6. Juni 2018 ordnete die 32. Kammer für schwere Straftaten Istanbul bei ihrer ersten Anhörung die bedingte Freilassung von 14 Studierenden der Universität Boğaziçi an. Gegen die Student_innen war seit Anfang April und Mai Untersuchungshaft verhängt worden. Sie gehören zu einer Gruppe aus 22 Studierenden, gegen die Anklage wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" erhoben wurde. Bis auf eine Person wurde gegen alle Studierenden ein Reiseverbot verhängt. Außerdem berichten ihre Rechtsbeistände von zehn weiteren Student_innen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt und gesondert strafrechtlich vorgegangen wird. Grund dafür ist dieselbe Protestveranstaltung am 19. März, die sich gegen den türkischen Miliäreinsatz in Afrin gerichtet hat.
In ihrer Stellungnahme erklärten drei der Studierenden dem Gericht, dass sie sowohl während ihrer Untersuchungshaft als auch während der Zeit in Polizeigewahrsam, Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Sie beantragten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren dieser Vorwürfe. Unter anderem beschuldigen die Studierenden die Polizei, sie über den Boden geschleift, ihre Arme verdeht und damit gedroht zu haben, diese zu brechen. Außerdem stießen sie die Köpfe der Student_innen gegen die Fensterscheiben von Polizeiwagen und traten und schlugen sie. In einer einstweiligen Verfügung wies das Gericht den Antrag der Studierenden auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ab. Es begründete diesen Schritt damit, dass die vermeintliche Angelegenheit bereits vor Beginn der Strafverfolgung und außerdem nicht vor Gericht stattgefunden habe. Das Gericht habe diese Vorfälle deshalb nicht beobachet und es sei Aufgabe der Studierenden selbst, Strafanzeige zu erstatten.
Mit ihrer Teilnahme an der Protestveranstaltung haben die Student_innen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausgeübt, die im innerstaatlichen Recht wie auch im Völkerrecht festgeschrieben sind. Darin sind Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe strikt verboten.
Hintergrundinformation
Zwischen dem 3. April und 4. Mai wurden 14 Studierende der Universität Boğaziçi in Istanbul in Untersuchungshaft genommen und der "Propaganda für eine terroristische Organisation" beschuldigt, weil sie am 19. März eine friedliche Protestveranstaltung gegen den türkischen Militäreinsatz im syrischen Afrin auf dem Campus der Universität organisiert hatten.
Präsident Erdoğan reagierte auf die Proteste und die ersten Festnahmen am 23. März mit den Worten: "Wir werden diese terroristischen Studierenden finden und tun, was nötig ist. Die Akademiker_innen in unseren Universitäten müssen ebenfalls vorsichtig sein. Sollten wir eine Verbindung zwischen diesen Studierenden und den Akademiker_innen feststellen, werden wir auch im Hinblick auf sie das Nötige veranlassen." Am 24. März sagte Präsident Erdoğan wieder mit Bezug auf die Inhaftierungen: "Wir werden diesen kommunistischen Studierenden, diesen terroristischen Staatsfeinden kein Recht auf Bildung an der Universität geben."
Das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe definiert Folter als "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Diensts oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden". Amnesty International weist nachdrücklich darauf hin, dass die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen unter keinen Umständen erlaubt ist.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist sowohl in Paragraf 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch in Paragraf 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben, deren Vertragsstaat die Türkei in beiden Fällen ist. Internationale Menschenrechtsnormen gestatten zwar gewisse Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, doch diese Einschränkungen müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen per Gesetz vorgeschrieben sein, auf konkrete Zwecke wie die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Achtung der Rechte und des Rufes von anderen beschränkt sein und nötig und angemessen zum Erreichen eines dieser gestatteten Zwecke sein.