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Singapur: Todesurteil gegen Malaysier aufheben!
Dem malaysischen Staatsbürger Pannir Selvam Pranthaman droht im Singapur die Todesstrafe (undatiertes Foto).
© privat
Der malaysische Staatsangehörige Pannir Selvam Pranthaman ist in Gefahr, in Singapur hingerichtet zu werden, nachdem einige seiner Rechtsmittel kürzlich abgewiesen wurden. Pannir Selvam Pranthaman wurde 2017 wegen der Einfuhr von 51,84 g Diamorphin (Heroin) zum Tode verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er die Drogen nur als Kurier transportiert hatte, verurteilte ihn jedoch zur obligatorischen Todesstrafe, da die Staatsanwaltschaft keine Bescheinigung ausgestellt hatte, die dem Gericht einen Ermessensspielraum eingeräumt hätte. Die Regierung von Singapur muss das Todesurteil gegen Pannir Selvam Pranthaman umwandeln und als ersten entscheidenden Schritt unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium erlassen.
Setzt euch für Pannier Selvam Pranthaman ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Prime Minister of Singapore
Lawrence Wong
Office of the Prime Minister
Orchard Road
Istana, 238823
SINGAPUR
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Singapur
S. E. Herrn Lee Chong Hock
Voßstraße 17
10117 Berlin
Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@mfa.sg
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, das Todesurteil gegen Pannir Selvam Pranthaman umzuwandeln und ein offizielles Moratorium für alle Hinrichtungen als ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zu erlassen.
Sachlage
Pannir Selvam Pranthaman ist in Gefahr, hingerichtet zu werden. Seine Verurteilung zum Tode verstößt wie bei vielen anderen, die ebenfalls zum Tode verurteilt wurden, gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards, und seine Hinrichtung wäre rechtswidrig und willkürlich.
Das Völkerrecht und internationale Standards sehen Beschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe vor, um einen willkürlichen Entzug des Lebens zu verhindern. Unter anderem ist es verboten, die Todesstrafe als obligatorische Strafe für bestimmte Straftaten zu verhängen. Die Todesstrafe darf nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden, wozu Drogendelikte nicht gehören, und auch dann nur in Verfahren, die den höchsten Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen. Im aktuellen Fall wurde gegen diese Schutzmaßnahmen verstoßen.
Die hohe Zahl der Hinrichtungen in Singapur in den vergangenen Wochen gibt Anlass zur Sorge. Allein im November wurden vier Männer gehängt. Besonders beunruhigend ist, dass bei der Vollstreckung von Todesurteilen so unerbittlich an der Praxis des Erhängens festgehalten wird. Dies steht im Widerspruch zum weltweiten Trend weg von dieser grausamen Strafe und zum allgemeinen Rückgang der Hinrichtungen in Singapur in den letzten Jahren. Singapur ist eines von nur fünf Ländern, die 2023 Hinrichtungen wegen Drogendelikten vollstreckt haben. Die äußerst drakonische Gesetzgebung in Singapur konnte weder den Drogenkonsum und die Verfügbarkeit von Drogen im Land bekämpfen noch vor drogenbedingten Folgeschäden schützen.
Hintergrundinformation
Pannir Selvam Pranthaman ist ein begabter malaysischer Musiker. In seiner Zeit im Todestrakt schrieb er Gedichte und Lieder, davon einige in Zusammenarbeit mit anderen malaysischen Künstler*innen.
Er wurde am 2. Mai 2017 im Alter von 29 Jahren der Einfuhr von 51,84 g Diamorphin (Heroin) nach Singapur für schuldig befunden und zur obligatorischen Todesstrafe verurteilt. Das Berufungsgericht wies sein Rechtsmittel am 18. Oktober 2018 zurück. Das Gericht befand, dass Pannir Selvam Pranthaman lediglich an der Beförderung von Drogen beteiligt war und somit die Definition eines "Kuriers" im Sinne des Gesetzes erfüllte. Da die Staatsanwaltschaft dem Gericht jedoch keine Bescheinigung vorgelegt hatte, die dem Gericht Handlungsspielraum eingeräumt hätte, blieb diesem keine andere Wahl, als die obligatorische Todesstrafe zu verhängen.
Nach den 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über den Drogenmissbrauch verfügen die Richter*innen in Singapur über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung in Fällen, in denen sich die Rolle des*der Angeklagten auf den Transport von Drogen ("Kurier*in") beschränkte, Dies greift aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft der beschuldigten Person bescheinigt, dass sie sich intensiv für die Zerschlagung des Drogenhandels eingesetzt hat, oder bei Personen mit geistigen oder intellektuellen Einschränkungen, die keine Verantwortung für ihre Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der verhandelten Straftat übernehmen können. Dadurch wird die Entscheidung über die Verurteilung in der Praxis der Staatsanwaltschaft übertragen. Da die Staatsanwaltschaft im Fall von Pannir Selvam Pranthaman keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat, hatte das Gericht bei seiner Verurteilung keinen Ermessensspielraum mehr. Dies ist eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren, da es die Entscheidung über Leben oder Tod in die Hände einer Person legt, die keine neutrale Partei im Prozess ist und keine derartigen Befugnisse haben sollte. Außerdem untergräbt es die Unabhängigkeit der Justiz, indem es die Trennung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht aufhebt, und verstößt gegen den Grundsatz der "Waffengleichheit", dem zufolge Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor Gericht die gleichen Befugnisse haben sollten.
Der Schuldspruch gegen Pannir Selvam Pranthaman beruht auf der Rechtsvermutung, dass er von den Drogen gewusst hat. Das Gesetz über Drogenmissbrauch erlaubt es der Staatsanwaltschaft, auf Rechtsvermutungen zurückzugreifen. Dabei wird die Beweislast auf die angeklagte Person verlagert, die die Schuldvermutung nach dem rechtlichen Standard der "Abwägung der Wahrscheinlichkeiten" widerlegen muss. Schuldvermutungen senken die Beweisschwelle für eine Verurteilung in Todesfällen, untergraben die Garantien für ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Menschenrechtsnormen und verletzen das Recht auf Unschuldsvermutung, eine zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts.
Die Hinrichtung von Pannir Selvam Pranthaman war ursprünglich für den 24. Mai 2019 anberaumt. Die Vollstreckung wurde einen Tag davor gestoppt, nachdem das Berufungsgericht die Prüfung außerordentlicher Rechtsmittel zugelassen hatte. Weitere Rechtsmittel im Fall von Pannir Selvam Pranthaman wurden kürzlich geprüft und abgelehnt, und es wird angenommen, dass er einen erneuten Vollstreckungsbescheid erhält.
Das Völkerrecht und die internationalen Standards verbieten die Verhängung von obligatorischen Todesurteilen, da diese den Richter*innen die Möglichkeit nehmen, mildernde Umstände zu berücksichtigen. Darüber hinaus verlangen das internationale Recht und die internationalen Standards, dass die Todesstrafe nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden darf, z. B. bei vorsätzlicher Tötung. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Bis heute haben 113 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft und 144 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Singapur gehört zu einer kleinen Gruppe von Ländern, die immer noch Hinrichtungen durchführen, und noch weniger Ländern, die die Todesstrafe bei Drogendelikten anwenden.