Singapur: Pannir Selvam Pranthaman hingerichtet
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Pannir Selvam Pranthaman wurde am 8. Oktober 2025 in Singapur hingerichtet, obwohl weltweit Forderungen laut geworden waren, ihn nicht hinzurichten. Der malaysische Staatsangehörige wurde 2017 der Einfuhr von Heroin nach Singapur für schuldig befunden. Obwohl Pannir Selvam Pranthaman die Drogen nur transportiert hatte, wurde er zum Tode verurteilt. Die Zahl der Hinrichtungen in Singapur ist weiterhin alarmierend hoch.
Der malaysische Staatsbürger Pannir Selvam Pranthaman wurde am 8. Oktober 2025 in Singapur hingerichtet (undatiertes Foto).
© privat
Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.
Sachlage
Trotz weltweiter Forderungen nach einer Aussetzung der Hinrichtung wurde Pannir Selvam Pranthaman am 8. Oktober 2025 in Singapur exekutiert. Nach Ablehnung seines Rechtsmittels am 5. September 2025 wurde seine Familie am 3. Oktober darüber informiert, dass auch der Präsident das Gnadengesuch abgelehnt habe und zum dritten Mal ein Hinrichtungstermin angesetzt worden sei.
Das Verfahren von Pannir Selvam Pranthaman war von Menschenrechtsverletzungen geprägt. Der malaysische Staatsangehörige wurde 2017 der Einfuhr von 51,84 g Diamorphin (Heroin) nach Singapur für schuldig befunden. Daraufhin wurde in seinem Fall die obligatorische Todesstrafe angewendet. Die Verhängung von Todesurteilen für Drogendelikte sowie die obligatorische Anwendung der Todesstrafe verstoßen gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards.
Das Gericht befand 2017, dass Pannir Selvam Pranthaman lediglich an der Beförderung von Drogen beteiligt war und somit die Definition eines "Kuriers" im Sinne des Gesetzes erfüllte. Per Gesetz verfügen Richter*innen in Singapur über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung in Fällen, in denen sich die Rolle des*der Angeklagten auf den Transport von Drogen beschränkte. Dies greift aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft der beschuldigten Person bescheinigt, dass sie sich intensiv für die Zerschlagung des Drogenhandels eingesetzt hat. Dadurch wird in der Praxis die Entscheidung über die Verurteilung der Staatsanwaltschaft übertragen. Da diese im Fall von Pannir Selvam Pranthaman keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat, hatte das Gericht bei seiner Verurteilung keinen Ermessensspielraum und musste ihn zum Tode verurteilen. Der Schuldspruch gegen Pannir Selvam Pranthaman beruhte zudem auf der Vermutung, dass er von den Drogen gewusst hat. Das Gesetz über Drogenmissbrauch erlaubt es der Staatsanwaltschaft, auf solche Rechtsvermutungen zurückzugreifen. Damit wird die Beweislast auf die angeklagte Person übertragen, die die Schuldvermutung nach dem rechtlichen Standard der "Abwägung der Wahrscheinlichkeiten" widerlegen muss. Schuldvermutungen untergraben die Garantien für ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Menschenrechtsnormen und verletzen das Recht auf Unschuldsvermutung, das eine zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts ist.
Die Zahl der Hinrichtungen in Singapur ist weiterhin alarmierend hoch: Seit der Hinrichtung von Pannir Selvam Pranthaman wurden acht Personen gehängt, darunter auch eine Frau. Amnesty International wendet sich in allen Fällen und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Amnesty appelliert weiterhin an die Regierung Singapurs, umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu verhängen und alle Todesurteile umzuwandeln. Die nationale Gesetzgebung muss überprüft und mit den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards in Einklang gebracht werden.
Weitere Appelle sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.