Singapur: Pannir Selvam Pranthaman droht Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Pannir Selvam Pranthaman wurde am 8. Oktober 2025 in Singapur hingerichtet, obwohl weltweit Forderungen laut geworden waren, ihn nicht hinzurichten. Der malaysische Staatsangehörige wurde 2017 der Einfuhr von Heroin nach Singapur für schuldig befunden. Obwohl Pannir Selvam Pranthaman die Drogen nur transportiert hatte, wurde er zum Tode verurteilt. Die Zahl der Hinrichtungen in Singapur ist weiterhin alarmierend hoch.

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Der malaysische Staatsbürger Pannir Selvam Pranthaman wurde am 8. Oktober 2025 in Singapur hingerichtet (undatiertes Foto).

+++ Update vom 9.10.2025: Mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass Pannir Selvam Pranthaman am 8. Oktober hingerichtet wurde. +++

Am 5. September 2025 lehnte das Berufungsgericht ein Rechtsmittel von Pannir Selvam Pranthaman ab, wodurch ihm erneut die Hinrichtung droht. Am 19. Februar war seine Hinrichtung in letzter Minute ausgesetzt worden. Der malaysische Staatsbürger war 2017 wegen der Einfuhr von Heroin nach Singapur angeklagt und per Gesetz obligatorisch zum Tode verurteilt worden. Dies verstößt gegen das Völkerrecht. Er darf nicht hingerichtet werden.

Bitte setzt euch für das Leben von Pannir Selvam Pranthaman ein!

Appell an

Prime Minister
Lawrence Wong
Office of the Prime Minister
Orchard Road
Istana 238823
SINGAPUR

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Singapur
S.E. Herrn Lee Chong Hock
Voßstr. 17
10117 Berlin

Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@mfa.sg


 

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Pannir Selvam Pranthaman zu verhindern und sein Todesurteil umzuwandeln.
  • Erlassen Sie zudem ein offizielles Moratorium für alle Hinrichtungen als ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Dem malaysischen Staatsbürger Pannir Selvam Pranthaman droht nach der Ablehnung seines jüngsten Rechtsmittels am 5. September 2025 nun zum dritten Mal die Hinrichtung. Die Todesstrafe in seinem Fall wurde, wie bei mehreren anderen zum Tode Verurteilten in Singapur, unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards angewendet, was seine Hinrichtung rechtswidrig und willkürlich machen würde. 

Das Völkerrecht und internationale Standards sehen Beschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe vor, um einen willkürlichen Entzug des Lebens zu verhindern. Dazu gehört das Verbot, die Todesstrafe für Straftaten anzuwenden, die nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" gehören, einschließlich Drogendelikte; und sie darf nicht in Prozessen angewendet werden, die nicht den höchsten Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen. Zudem verbieten das Völkerrecht und internationale Standards die Verhängung von obligatorischen Todesurteilen, da diese den Richter*innen die Möglichkeit nehmen, mildernde Umstände zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wurde gegen alle diese Schutzmaßnahmen verstoßen.

In höchstem Maße besorgniserregend ist die hohe Zahl der Hinrichtungen, die in den vergangenen Monaten in Singapur zu verzeichnen waren: Allein seit Anfang Oktober 2024 wurden 16 Männer gehängt, darunter 14 wegen Drogendelikten. Dies steht im Widerspruch zum weltweiten Trend weg von dieser grausamen Strafe und dem allgemeinen Rückgang der Hinrichtungen in Singapur in den Vorjahren. Singapur ist eines von nur vier Ländern, in denen in den vergangenen Jahren Hinrichtungen wegen Drogendelikten vollstreckt wurden. Diese außerordentlich harte Drogenpolitik hat nicht dazu beigetragen, den Konsum und die Verfügbarkeit von Drogen im Land zu bekämpfen, und bietet keinen wirksamen Schutz vor drogenbedingten Todesfällen oder anderen Suchtfolgen.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Bis heute haben 113 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft, 145 Länder haben sie entweder per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Singapur gehört zu einer kleinen Gruppe von Ländern, die die Todesstrafe bei Drogendelikten anwenden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Pannir Selvam Pranthaman ist ein malaysischer Musiker. In seiner Zeit im Todestrakt schrieb er Gedichte und Lieder, davon einige in Zusammenarbeit mit anderen malaysischen Künstler*innen. 

Pannir Selvam Pranthaman wurde am 2. Mai 2017 im Alter von 29 Jahren der Einfuhr von 51,84 g Diamorphin (Heroin) nach Singapur für schuldig befunden und obligatorisch zum Tode verurteilt. Das Berufungsgericht wies sein Rechtsmittel am 18. Oktober 2018 zurück. Das Gericht befand zwar, dass Pannir Selvam Pranthaman lediglich an der Beförderung von Drogen beteiligt war und somit die Definition eines "Kuriers" im Sinne des Gesetzes erfüllte. Da die Staatsanwaltschaft jedoch keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hatte, die dem Gericht Handlungsspielraum eingeräumt hätte, musste der Richter obligatorisch die Todesstrafe anwenden. 

Nach den 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über Drogenmissbrauch verfügen Richter*innen in Singapur über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung: erstens bei Personen mit geistigen oder intellektuellen Einschränkungen, die keine Verantwortung für ihre Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der verhandelten Straftat übernehmen können; und zweitens in Fällen, in denen sich die Rolle des*der Angeklagten auf den Transport von Drogen ("Kurier*in") beschränkte. Dies greift aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft der beschuldigten Person bescheinigt, dass sie sich intensiv für die Zerschlagung des Drogenhandels eingesetzt hat. Dadurch wird in der Praxis die Entscheidung über die Verurteilung der Staatsanwaltschaft übertragen. Da diese im Fall von Pannir Selvam Pranthaman keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hat, hatte das Gericht bei seiner Verurteilung keinen Ermessensspielraum mehr. Diese Regelung stellt eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren dar, da sie die Entscheidung über Leben oder Tod in die Hände einer Person legt, die keine neutrale Prozesspartei ist und keine derartigen Befugnisse haben sollte. Außerdem untergräbt dieses Verfahren die Unabhängigkeit der Justiz, indem es die Trennung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht aufhebt. Es verstößt darüber hinaus gegen den Grundsatz der "Waffengleichheit", dem zufolge Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor Gericht die gleichen Befugnisse haben sollten.

Der Schuldspruch gegen Pannir Selvam Pranthaman beruht auf der Vermutung, dass er von den Drogen gewusst hat. Das Gesetz über Drogenmissbrauch erlaubt es der Staatsanwaltschaft, auf solche Rechtsvermutungen zurückzugreifen. Damit wird die Beweislast auf die angeklagte Person übertragen, die die Schuldvermutung nach dem rechtlichen Standard der "Abwägung der Wahrscheinlichkeiten" widerlegen muss. Schuldvermutungen untergraben die Garantien für ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Menschenrechtsnormen und verletzen das Recht auf Unschuldsvermutung, das eine zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts ist. Am 28. August 2025 lehnte das Berufungsgericht ein Rechtsmittel ab, das die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsvermutungen im Gesetz über Drogenmissbrauch infrage stellte.

Die Hinrichtung von Pannir Selvam Pranthaman war ursprünglich für den 24. Mai 2019 anberaumt. Die Vollstreckung wurde einen Tag davor gestoppt, nachdem das Berufungsgericht die Prüfung außerordentlicher Rechtsmittel zugelassen hatte. Weitere Rechtsmittel wurden geprüft und abgelehnt, und die Hinrichtung von Pannir Selvam Pranthaman wurde für Februar 2025 zum zweiten Mal angesetzt, mit einer verkürzten Frist von nur vier Tagen. Am 19. Februar, in der Nacht vor der geplanten Hinrichtung, erließ das Berufungsgericht einen Hinrichtungsaufschub, um Pannir Selvam Pranthaman die Einreichung eines neuen Rechtsmittels zu ermöglichen.