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Simbabwe: Journalist muss freigelassen werden!

Journalist Blessed Mhlanga aus Simbabwe (Archivaufnahme)
© Amnesty International
Am 24. Februar wurde der Journalist Blessed Mhlanga festgenommen und wegen "Übermittlung von Nachrichten, die zu Gewalt oder Sachbeschädigung aufrufen" angeklagt. Vor seiner Festnahme hatte er einen Kriegsveteranen und ehemaliges hochrangiges Mitglied der Regierungspartei Zanu-PF interviewt, der zuvor Präsident Mnangagwa kritisiert hatte. Blessed Mhlanga muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden, da er nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Menschenrechte inhaftiert ist. Außerdem müssen alle Anklagen gegen ihn fallen gelassen werden.
Setzt euch für Blessed Mhlanga ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Honourable Ziyambi Ziyambi
Minister of Justice, legal and Parliamentary Affairs
Mgandane Dlodlo Building (New Gvt Complex)
Cnr Samora Machel Avenue & Simon Vengesai
Harare, SIMBABWE
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Simbabwe
I.E. Frau Alice Mashingaidze
Dannenwalder Weg 91
13439 Berlin
E-Mail: infor@zimembassyberlin.com
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie und andere Behörden auf, Blessed Mhlanga unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er nur wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist, und alle Anklagen gegen ihn fallen zu lassen.
- Setzen Sie sich bitte ferner für die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte aller Menschen im Lande ein, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit, wie es in der Verfassung Simbabwes und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verankert ist, darunter der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Simbabwe ist.
Sachlage
Am 21. Februar bat die Polizei um Informationen über den Aufenthaltsort von Blessed Mhlanga, der gegen Paragraf 164 des Gesetzes zur Kodifizierung und Reform des Strafrechts verstoßen haben soll. Am 24. Februar stellte sich Blessed Mhlanga der Polizei, die ihn unter dem Vorwurf "Übermittlung von Nachrichten, die zu Gewalt oder Sachbeschädigung aufrufen" festnahm. Am 25. Februar lehnte das Gericht in Harare seine Freilassung gegen Kaution ab. Auch das von ihm eingelegte Rechtsmittel wurde vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Das Verfahren gegen ihn soll am 4. April beginnen.
Die willkürliche Festnahme von Blessed Mhlanga steht offenbar im Zusammenhang mit einem Interview, das er am 27. Januar bzw. am 11. Februar mit dem Kriegsveteranen und ehemaligen Mitglied des Zentralkomitees der Regierungspartei Zanu-PF, Blessed Geza, geführt hatte. Dieser soll Präsident Mnangagwa kritisiert und dessen Rücktritt gefordert haben. Er warf ihm im Interview vor, sich nicht mit Korruptionsvorwürfen und der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage im Land befasst zu haben.
Es ist nicht das erste Mal, dass Blessed Mhlanga wegen seiner journalistischen Arbeit zur Zielscheibe der Behörden wird. Er wurde bereits im Mai 2022 festgenommen und wegen "ungebührlichen Verhaltens" angeklagt, nachdem er die Festnahme des ehemaligen Oppositionsabgeordneten Job Sikhala dokumentiert hatte. Die Polizei soll ihn geschlagen, sein Telefon zertrümmert und ihn festgenommen haben, obwohl er angegeben hatte, Journalist zu sein. Er wurde letztlich freigesprochen.
Die Festnahme und fortgesetzte Inhaftierung von Blessed Mhlanga verstoßen gegen seine Rechte auf Freiheit, Meinungsfreiheit und Medienfreiheit.
Hintergrundinformation
Die Verfassung von Simbabwe aus dem Jahr 2013 garantiert die Rechte auf Meinungsfreiheit und Medienfreiheit. Simbabwe muss gemäß internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen die Menschenrechte und die Pressefreiheit gewährleisten und ein sicheres Umfeld schaffen, in dem Journalist*innen frei und unabhängig arbeiten können. Hierzu haben die Behörden u. a. das Recht auf Meinungsfreiheit zu achten, zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten. Dieses Recht ist in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankert, deren Vertragsstaat Simbabwe ist.