Simbabwe: Journalist vorläufig frei, doch weiter unter Anklage

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Das Bild zeigt Blessed Mhlanga, der Anzig und Krawatte trägt und in die Kamera lächelt.

Journalist Blessed Mhlanga aus Simbabwe (Archivaufnahme)

Wir freuen uns sehr darüber, dass der Journalist Blessed Mhlanga am 7. Mai vorläufig aus der Haft entlassen wurde. Er war 72 Tage inhaftiert, nachdem er am 24. Februar festgenommen und wegen "Übermittlung von Nachrichten, die zu Gewalt oder Sachbeschädigung aufrufen" angeklagt wurde. Vor seiner Festnahme hatte er einen Kriegsveteranen und ehemaliges hochrangiges Mitglied der Regierungspartei Zanu-PF interviewt, der zuvor Präsident Mnangagwa kritisiert hatte. Die simbabwischen Behörden müssen nun auch umgehend alle Anklagen gegen ihn fallenlassen.

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Dein Appell

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Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

mit Erleichterung habe ich erfahren, dass der Journalist Blessed Mhlanga am 7. Mai vorläufig aus der Haft entlassen wurde. Er war 72 Tage inhaftiert, nachdem er am 24. Februar festgenommen und wegen "Übermittlung von Nachrichten, die zu Gewalt oder Sachbeschädigung aufrufen" angeklagt wurde. Vor seiner Festnahme hatte er einen Kriegsveteranen und ehemaliges hochrangiges Mitglied der Regierungspartei Zanu-PF interviewt, der zuvor Präsident Mnangagwa kritisiert hatte.

Ich fordere Sie auf, unverzüglich alle Anklagen gegen Blessed Mhlanga fallen zu lassen. 

Setzen Sie sich bitte ferner für die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte aller Menschen im Lande ein, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit, wie es in der Verfassung Simbabwes und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verankert ist, darunter der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Simbabwe ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dear Honourable Loyce Matanda-Moyo,

I welcome the news that journalist Blessed Mhlanga was provisionally released from detention on 7 May. However, I am writing to express grave concern about the unjust prosecution he has been subjected to.

On 21 February, the Zimbabwe Republic Police called for information on the whereabouts of Blessed Mhlanga for allegedly contravening Section 164 of the Criminal Law (Codification and Reform) Act. On 24 February, Blessed Mhlanga presented himself to the police who arrested Blessed Mhlanga and charged him with 'transmitting data messages that incite violence or damage to property’ under the Cyber and Data Protection Act. His bail application was denied multiple times, and his first appeal was also rejected by the High court. He was only released on bail following a successful second appeal. His trial was due to start on 14 May and was postposed to 17 June. If convicted Blessed Mhlanga could be fined or face up to 10 years imprisonment.

Blessed Mhlanga’s arbitrary arrest and prosecution appears to be linked to an interview he conducted with war veteran and a former member of Zanu-PF central committee, Blessed Geza, on 27 January and 11 February respectively, who criticized President Mnangagwa and demanded his resignation for failing to address corruption and the deteriorating economic conditions in the country.

Blessed Mhlanga’s unjust prosecution violates his right to freedom of expression.

I therefore call on you to act immediately and drop all charges against Blessed Mhlanga. I further urge you and the authorities to uphold and ensure respect for the human rights of everyone in the country including the rights to freedom of expression and media, as enshrined in Zimbabwe’s Constitution and the country’s international human rights treaties that Zimbabwe is signatory to.

Yours sincerely,

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Appell an

Honourable Loyce Matanda-Moyo
Prosecutor General
National Prosecuting Authority of Zimbabwe
101 Kwame Nkrumah Ave
Harare
SIMBABWE

Sende eine Kopie an

Schreibt auch an den Generalstaatsanwalt auf X: @NPAZim

Botschaft der Republik Simbabwe
I.E. Frau Alice Mashingaidze
Dannenwalder Weg 91
13439 Berlin
E-Mail: infor@zimembassyberlin.com


 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, unverzüglich alle Anklagen gegen Blessed Mhlanga fallen zu lassen.
  • Setzen Sie sich bitte ferner für die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte aller Menschen im Lande ein, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Medienfreiheit, wie es in der Verfassung Simbabwes und den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes verankert ist, darunter der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, deren Vertragsstaat Simbabwe ist.

Sachlage

Der Journalist Blessed Mhlanga kam am 7. Mai vorläufig frei. Er wird jedoch weiterhin zu Unrecht strafrechtlich verfolgt.

Am 21. Februar hatte die Polizei um Informationen über den Aufenthaltsort von Blessed Mhlanga gebeten, der gegen Paragraf 164 des Gesetzes zur Kodifizierung und Reform des Strafrechts verstoßen haben soll. Am 24. Februar stellte sich Blessed Mhlanga der Polizei, die ihn unter dem Vorwurf "Übermittlung von Nachrichten, die zu Gewalt oder Sachbeschädigung aufrufen" festnahm. Sein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde mehrmals abgelehnt und auch sein erstes Rechtsmittel wurde vor dem High Court abgewiesen. Erst nach einem erfolgreichen zweiten Rechtsmittelverfahren wurde er auf Kaution freigelassen. Sein Verfahren sollte am 14. Februar beginnen und wurde auf den 17. Juni verschoben. Bei einer Verurteilung drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu 10 Jahren Haft.

Die willkürliche Festnahme von Blessed Mhlanga stand offenbar im Zusammenhang mit einem Interview, das er am 27. Januar und am 11. Februar mit dem Kriegsveteranen und ehemaligen Mitglied des Zentralkomitees der Regierungspartei Zanu-PF, Blessed Geza, geführt hatte. Dieser soll Präsident Mnangagwa kritisiert und dessen Rücktritt gefordert haben. Er warf ihm im Interview vor, sich nicht mit Korruptionsvorwürfen und der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage im Land befasst zu haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Es ist nicht das erste Mal, dass Blessed Mhlanga wegen seiner journalistischen Arbeit zur Zielscheibe der Behörden wird. Er wurde bereits im Mai 2022 festgenommen und wegen "ungebührlichen Verhaltens" angeklagt, nachdem er die Festnahme des ehemaligen Oppositionsabgeordneten Job Sikhala dokumentiert hatte. Die Polizei soll ihn geschlagen, sein Telefon zertrümmert und ihn festgenommen haben, obwohl er angegeben hatte, Journalist zu sein. Er wurde letztlich freigesprochen.

Journalist*innen in Simbabwe sind Einschüchterungen, Schikanen und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt, weil sie ihrer Arbeit nachgehen. Am 18. März wurde der Enthüllungsjournalist Watson Munyaka in Marondera, Mashonaland East, mutmaßlich aus einem fahrenden Auto geworfen und getötet. Watson Munyaka, der als investigativer Journalist bei der Publikation Dug Up tätig war, wurde mutmaßlich entführt und in einem Fahrzeug nach Marondera gebracht, wo seine Leiche und seine persönlichen Sachen gefunden wurden. Dug Up ist für ihre politische Berichterstattung über Korruption bekannt.

Die Verfassung von Simbabwe aus dem Jahr 2013 garantiert die Rechte auf Meinungsfreiheit und Medienfreiheit. Simbabwe muss gemäß internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen die Menschenrechte und die Pressefreiheit gewährleisten und ein sicheres Umfeld schaffen, in dem Journalist*innen frei und unabhängig arbeiten können. Hierzu haben die Behörden u. a. das Recht auf Meinungsfreiheit zu achten, zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten. Dieses Recht ist in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 9 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankert, deren Vertragsstaat Simbabwe ist.