Sierra Leone: Keine Abschiebung gefährdeter Personen!
Am 12. Oktober schob die US-Einwanderungsbehörde Abalo Agba, Alfred Kamara, Fatou Traore und fünf weitere Personen nach Sierra Leone ab. Vor ihrer Abschiebung hatten US-Gerichte ihnen Schutz vor der Rückführung in ihre Herkunftsländer zugesagt, weil sie dort gefährdet sind. Jetzt droht ihnen trotzdem die Abschiebung aus Sierra Leone in ihre Herkunftsländer.
Setzt euch ein für gefährdete Personen in Sierre Leone!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Mohamed Rahman Swaray
Ministry of Foreign Affairs and International
Cooperation of the Republic of Sierra Leone
Tower Hill, Freetown
SIERRA LEONE
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Sierra Leone
S. E. Herr M'Baimba Lamin Baryoh
Herwarthstr. 4
12207 Berlin
Fax: 030-772 058 529
E-Mail: embassy@slembassy-germany.org
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Abalo Agba, Alfred Kamara, Fatour Traore und andere Personen, die mit dem Flug am 12. Oktober aus den USA nach Sierra Leone abgeschoben wurden, vor einer rechtswidrigen Abschiebung in ihre Herkunftsländer geschützt sind, Zugang zu wirksamen Asylverfahren und unabhängigen Rechtsbeiständen haben und sich uneingeschränkt bewegen dürfen.
Sachlage
Acht Menschen wurden am 12. Oktober von der US-Einwanderungsbehörde ICE nach Sierra Leone abgeschoben. Von dort aus könnten sie gegen geltendes Recht in ihre Herkunftsländer weiter abgeschoben werden. Zu ihnen gehören Abalo Agba aus Togo, Alfred Kamara aus Liberia und Fatou Traore aus Côte d’Ivoire. Sie hatten vor ihrer Abschiebung mehr als 20 Jahre in den USA gelebt. Alle drei haben minderjährige Kinder, die weiterhin dort leben. US-Gerichte hatten entschieden, dass sie nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden dürfen. Dort drohen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem wollen die Behörden in Sierra Leone sie möglicherweise sofort in ihre Herkunftsländer abschieben. Außerdem dürfen sie in Sierra Leone weder Asyl noch eine andere Form von Schutz beantragen. Das betrifft auch andere Menschen, die mit demselben Flug abgeschoben wurden. Berichten zufolge werden sie eingeschüchtert. Sie dürfen ihre Unterkunft nicht allein verlassen und keinen Besuch von unabhängigen Rechtsbeiständen oder anderen Personen empfangen.
Hintergrundinformation
Abalo Agba, Alfred Kamara und Fatou Traore wurden am 12. Oktober 2026 zusammen mit fünf weiteren Personen von den US-Behörden nach Sierra Leone abgeschoben und von ihren Familien in den USA getrennt. Abalo Agba, ein 56-jähriger Mann aus Togo mit zwei Kindern unter 18 Jahren, hatte vor seiner Abschiebung bereits seit 2001 in den USA gelebt. Alfred Kamara, ein 56-jähriger Mann aus Liberia, lebte seit 1994 in den USA und hat zwei Kinder, von denen eines unter 18 Jahre alt ist. Fatou Traore, eine 43-jährige Frau aus Côte d’Ivoire, hat vier Kinder, von denen das jüngste 3 Jahre alt ist, und lebte seit 2005 in den USA. Für Einwanderungsfragen zuständige US-Gerichte gewährten ihnen allen Schutz vor einer Rückführung in ihre Herkunftsländer (Aussetzung der Abschiebung), da dort die Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bestand.
Ihre Abschiebung aus den USA erfolgte im Rahmen eines Abkommens über Drittstaatsangehörige (Third Country National Arrangement) zwischen der Regierung von Sierra Leone und den USA, das im Januar 2026 geschlossen wurde. Im Rahmen eines Notenaustauschs erklärte sich die Regierung von Sierra Leone bereit, die Überstellung von bis zu 300 Staatsangehörigen der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) pro Jahr aus den USA zu prüfen. Die Höchstzahl soll bei 25 Personen pro Monat liegen. Die Umsetzung des Abkommens wird durch eine Zahlung der US-Regierung in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar (etwa 1,3 Millionen Euro) unterstützt. Oppositionspolitiker*innen wiesen darauf hin, dass das Abkommen nicht vom Parlament genehmigt worden sei. Der ICE-Flug vom 12. Oktober ist der fünfte Flug, mit dem Drittstaatsangehörige im Rahmen des Abkommens nach Sierra Leone gebracht wurden. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Ankommenden auf mindestens 45 Personen. Eine erste Gruppe aus neun westafrikanischen Staatsangehörigen traf am 20. Mai 2026 in Sierra Leone ein. Zwei Wochen später, am 4. Juni 2026, gab die Regierung von Sierra Leone bekannt, dass alle neun Personen dieser Gruppe abgeschoben worden seien. Eine zweite Gruppe aus 13 Personen traf am 18. Juni 2026 in Sierra Leone ein. Bis zum 1. August waren sie alle in ihre jeweiligen Herkunftsländer zurückgeführt worden. Eine dritte Gruppe aus zehn Personen kam am 31. Juli 2026 in Sierra Leone an. Ein vierter ICE-Flug mit Angehörigen von Drittstaaten landete am 29. August 2026 in Sierra Leone. An Bord befanden sich mindestens fünf Personen.
Amnesty International ist zutiefst besorgt angesichts der "Drehtür"-Politik, die von der Regierung Sierra Leones offenbar verfolgt wird. Diese besteht darin, Personen, die aus den USA abgeschoben wurden, rasch in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, ohne die Risiken schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen zu prüfen, denen sie bei ihrer Rückkehr möglicherweise ausgesetzt sind Dies ist besonders besorgniserregend, da der internationale Schutzbedarf aller Personen, deren Fall Amnesty International bekannt ist, in den USA bereits in Form einer Aussetzung der Abschiebung anerkannt worden war. Nach internationalem Recht sind sowohl die Regierung der USA als auch die Regierung von Sierra Leone verpflichtet, niemanden – weder direkt noch indirekt – an einen Ort zu überstellen, an dem eine reale Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen besteht (Verpflichtung zur Nicht-Zurückweisung – Non-Refoulement).
Die USA haben mit mindestens 13 afrikanischen Ländern Abkommen über die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen geschlossen. Amnesty International ist nach wie vor besonders besorgt über das Fehlen verfahrensrechtlicher Garantien in den USA vor Abschiebungen in Drittstaaten, über die Menschenrechtsverletzungen, denen Abgeschobene in den Zielländern ausgesetzt sind, sowie über die asymmetrischen Partnerschaften, die in den Abschiebungsabkommen zwischen der US-Regierung und afrikanischen Ländern zum Ausdruck kommen – insbesondere vor dem Hintergrund der abrupten, chaotischen und pauschalen Aussetzung der US-Auslandshilfe sowie der Verhängung von Handelszöllen und Visabeschränkungen.