Fünf Jahre Haft für Loujain al-Hathloul

Eine junge Frau in einer weissen Bluse mit halblangen dunklen Haaren lächelt in die Kamera. Dahinter sieht man unscharf eine weisse Wand und Baumkronen.

Die saudische Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul (Aufnahme vom Juli 2018)

+++ Achtung: Loujain al-Hathloul wurde freigelassen! Zurzeit sind keine weiteren Aktionen erforderlich +++ Die saudische Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul wurde am 28. Dezember 2020 in einem unfairen Prozess von einem Sonderstrafgerichtshof zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Sie hatte sich für die Aufhebung des in Saudi-Arabien geltenden Fahrverbots für Frauen eingesetzt und das Ende der männlichen Vormundschaft gefordert. Loujain al-Hathloul ist eine gewaltlose politische Gefangene; gegen das Urteil hat sie Rechtsmittel eingelegt.

Appell an

His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud

The Custodian of the two Holy Mosques

Office of His Majesty the King

Royal Court, Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Twitter: @KingSalman

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

S.E. Herr Essam Ibrahim H. Baitalmal

Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin

Fax: 030-8892 5176


E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Loujain al-Hathloul umgehend und bedingungslos frei und sorgen Sie dafür, dass ihr Schuldspruch und das Strafmaß aufgehoben werden, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur in Haft befindet, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausgeübt hat.
  • Stellen Sie nach der Freilassung von Loujain al-Hathloul auch ihre Bewegungs- und Reisefreiheit sicher.

Sachlage

Am 28. Dezember 2020 wurde die saudische Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul vom Sonderstrafgerichtshof (SCC) zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Vorwürfe lauteten "verdächtiger Kontakt mit ausländischen Einrichtungen" und "Verschwörung gegen das Königreich", weil sie sich für Frauenrechte eingesetzt und das Ende der männlichen Vormundschaft in Saudi-Arabien gefordert hatte.

Das Gericht hat zwei Jahre und zehn Monate von Loujain al-Hathlouls Haftzeit ausgesetzt und die Zeit berücksichtigt, die sie seit Mai 2018 bereits in Haft verbracht hat, sodass sie voraussichtlich im März 2021 entlassen wird. Angesichts der haltlosen Anklagen und des grob unfairen Verfahrens durch das SCC hat Loujain al-Hathloul Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Trotz der Corona-Pandemie ist sie nach wie vor inhaftiert.

Im November 2020 war Loujain al-Hathlouls Fall vermeintlich aus Gründen der nationalen Sicherheit vom Strafgerichtshof in Riad, wo sie seit März 2019 vor Gericht gestanden hatte, an das SCC verwiesen worden. Das SCC, ein Sondergericht zur Terrorismusbekämpfung, wird von den Behörden systematisch eingesetzt, um friedliche Dissident_innen zu unterdrücken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Loujain al-Hathloul ist eine der freimütigsten Frauenrechtlerinnen Saudi-Arabiens. Sie ist bekannt für ihren Einsatz gegen das Fahrverbot und die Kampagne zur Abschaffung des männlichen Vormundschaftssystems. Im Jahr 2014 versuchte sie am Steuer eines Autos aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Saudi-Arabien einzureisen und wurde daraufhin für 73 Tage inhaftiert. Als Frauen in Saudi-Arabien im November 2015 das erste Mal sowohl wählen als auch kandidieren durften, trat Loujain al-Hathloul selbst zur Wahl an. Doch obwohl sie letztlich als Kandidatin anerkannt wurde, stand ihr Name nie auf dem Stimmzettel.

Vom 17. Mai 2018 bis zu ihrem ersten Gerichtstermin am 13. März 2019 wurde Loujain al-Hathloul ohne Anklage oder Prozess festgehalten. Zwischen 2019 und 2020 musste sie zudem wiederholt längere Zeit in Einzelhaft verbringen. In den ersten drei Monaten ihrer Haft war Loujain al-Hathloul Folter, sexualisiertem Missbrauch und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt, während sie ohne Kontakt zu ihrer Familie oder ihrem Rechtsbeistand in Einzelhaft gehalten wurde.

Am 13. März 2019 wurde Loujain al-Hathloul gemeinsam mit zehn weiteren Aktivistinnen vor dem Strafgericht in Riad angeklagt. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und Diplomat_innen sowie Journalist_innen wurde die Sitzungsteilnahme untersagt. Mehrere der Aktivistinnen wurden wegen der Kontaktaufnahme mit ausländischen Medien, anderen Aktivist_innen und internationalen Organisationen, darunter Amnesty International, angeklagt. Einigen von ihnen wurde auch vorgeworfen, "Frauenrechte zu propagieren" und "die Abschaffung des männlichen Vormundschaftssystems zu fordern".

Am 26. Oktober 2020 trat Loujain al-Hathloul für zwei Wochen in den Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, dass ihr der regelmäßige Kontakt zur Familie verweigert wurde. Aufgrund des steigenden internationalen Drucks nahmen die saudischen Behörden die Prozesse gegen die inhaftierten Frauenrechtlerinnen, einschließlich Loujain al-Hathloul, wieder auf.