Loujain al-Hathloul unter Auflagen frei

Loujain Al-Hathloul lächelt in die Kamera, sie trägt ihr teilweise leicht ergrautes Haar offen. Sie steht vor einer Mauer, die mit blühenden Blumensträuchern bedeckt ist.

Wieder in Freiheit: Die saudische Frauenrechtlerin Loujain Al-Hathloul im Hause ihrer Familie im Februar 2021, nachdem sie 1001 Tage im Gefängnis inhaftiert war.

Am 10. Februar wurde die Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul unter Auflagen aus ihrer Haft entlassen. Im Dezember 2020 war sie wegen ihrer Frauenrechtsarbeit nach einem unfairen Prozess zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil legte sie Rechtsmittel ein. Loujain al-Hathloul befindet sich nur auf Bewährung auf freiem Fuß, zudem wurde ihr ein fünfjähriges Reiseverbot auferlegt. Amnesty International fordert die Behörden auf, ihr Urteil umgehend aufzuheben und ihre Vorwürfe über Folter in der Haft konsequent zu untersuchen.

Appell an

His Majesty King Salman bin Abdul Aziz Al Saud

The Custodian of the two Holy Mosques

Office of His Majesty the King

Royal Court

Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

S. E. Herrn Essam Ibrahim H. Baitalmal


Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax: 030-8892 5176


E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Schuldspruch und Strafmaß gegen Loujain al-Hathloul aufgehoben werden, da sie nur inhaftiert und vor Gericht gestellt wurde, weil sie friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.
  • Stellen Sie auch ihre Bewegungs- und Reisefreiheit sicher, indem Sie das gegen sie verhängte fünfjährige Reiseverbot aufheben, ebenso wie das Reiseverbot für ihre Eltern.
  • Sorgen Sie bitte auch für eine unparteiische und umfassende Untersuchung der Berichte über Folter, Schikane und Misshandlung von Loujain al-Hathloul im Gefängnis. Sie muss eine Entschädigung erhalten und die Verantwortlichen müssen in fairen Verfahren ohne die Möglichkeit der Todesstrafe zur Rechenschaft gezogen werden.
  • Gewährleisten Sie die Sicherheit von Loujain al-Hathloul und ihren Schutz vor Drohungen, Schikanen und jeglicher Art von Strafmaßnahmen, damit sie ihre Menschenrechtsarbeit sicher und ohne Einschränkungen oder Angst vor Strafverfolgung fortsetzen kann.

Sachlage

Am 10. Februar wurde die Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul unter Auflagen aus ihrer Haft entlassen. Das Sonderstrafgericht (SCC) hatte sie im Dezember 2020 zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt – davon wurden zwei Jahre und zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt und die Zeit berücksichtigt, die sie seit Mai 2018 bereits in Haft verbracht hatte. Die konstruierten Vorwürfe wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit lauteten auf "verdächtigen Kontakt mit ausländischen Einrichtungen" und "Verschwörung gegen das Königreich", weil sie sich für Frauenrechte eingesetzt und das Ende der männlichen Vormundschaft in Saudi-Arabien gefordert hatte.

Vom 17. Mai 2018 bis zu ihrem ersten Gerichtstermin am 13. März 2019 wurde Loujain al-Hathloul ohne Anklage oder Prozess festgehalten. Zwischen 2019 und 2020 musste sie zudem wiederholt längere Zeit in Einzelhaft verbringen. In den ersten drei Monaten ihrer Haft war Loujain al-Hathloul Folter, sexuellem Missbrauch und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt, während sie ohne Kontakt zu ihrer Familie oder ihrem Rechtsbeistand in Einzelhaft gehalten wurde.

Wenngleich sie aus dem Gefängnis entlassen wurde, ist Loujain al-Hathloul noch nicht frei. Durch ihre Bewährungsauflagen sieht sie sich dem Risiko einer erneuten Inhaftierung und einem fünfjährigen Reiseverbot gegenüber. Außerdem wird ihr weiterhin der Zugang zur Justiz verweigert, sodass sie keine rechtlichen Schritte einleiten kann, um eine Untersuchung ihrer Vorwürfe über Folter und Drangsalierungen in den ersten drei Monaten ihrer Haft einzufordern, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 13. März 2019 wurde Loujain al-Hathloul gemeinsam mit zehn weiteren Aktivistinnen vor dem Strafgericht in Riad angeklagt. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und Diplomat_innen sowie Journalist_innen wurde die Sitzungsteilnahme untersagt. Mehrere der Aktivistinnen wurden wegen der Kontaktaufnahme mit ausländischen Medien, anderen Aktivist_innen und internationalen Organisationen, darunter Amnesty International, angeklagt. Einigen von ihnen wurde auch vorgeworfen, "Frauenrechte zu propagieren" und "die Abschaffung des männlichen Vormundschaftssystems zu fordern".

Der Prozess gegen mehrere Frauenrechtlerinnen, die zwischen Mai und Juli 2018 festgenommen worden waren, wurde im Jahr 2020 wieder aufgenommen und führte zu einer Reihe von Haftstrafen nach unfairen Verfahren. Nach monatelangen Verzögerungen und längerer Inhaftierung ohne Fortsetzung ihrer Prozesse wurden Loujain al-Hathloul, Samar Badawi, Nassima al-Sada, Nouf Abdelaziz und Mayaa al-Zahrani im November 2020 in getrennten Verfahren vor das Strafgericht in Riad gestellt. Der Fall von Loujain al-Hathloul wurde im Dezember 2020 an das Sonderstrafgericht (SCC) übertragen, nachdem das Strafgericht in Riad zu dem Schluss gekommen war, dass es nicht dafür zuständig sei. Das SCC ist auf Terrorismusbekämpfung spezialisiert.

Die saudi-arabischen Behörden halten weiterhin willkürlich Personen ohne Anklage fest bzw. stellen sie wegen ihrer friedlichen Meinungsäußerung und Menschenrechtsarbeit vor Gericht. Zu diesen Personen gehören: Mohammed al-Bajadi, Gründungsmitglied der Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA) und prominenter Menschenrechtsverteidiger, der seit Mai 2018 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert ist; und Salman al-Awda, ein reformorientierter Kleriker, dem für seine friedliche Meinungsäußerung die Todesstrafe droht.