Nach Auslieferung droht Folter

Schriftzug "Stop Folter", Folter dabei durchgestrichen

Am 17. Juli wurde Aslan Yandiev, der unter einer chronischen Krankheit leidet, nach Russland ausgeliefert. Dort läuft er Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden und kein faires Verfahren zu erhalten.

Appell an

Yuriy Yakovlevich Chaika

Prosecutor General’s Office

Ul. B. Dmitrovka, d.15a

125993 Moscow GSP- 3

RUSSISCHE FÖDERATION

Sende eine Kopie an

Botschaft der Russischen Föderation

S.E. Herrn Sergei Nechaev


Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin

Fax: 030-2299 397

E-Mail: info@russische-botschaft.de

Amnesty fordert:

  • Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass Aslan Yandiev in Haft nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt, erniedrigt oder bestraft wird und dass er außerdem frühzeitig jede nötige medizinische Behandlung erhält.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass die Rechte von Aslan Yadiev auf ein faires Gerichtsverfahren geschützt werden. Dazu zählen auch der Zugang zu einer rechtlichen Vertretung in allen Prozessphasen sowie die Abweisung von Beweismaterial, das unter Folter erzwungen wurde.

Sachlage

Das slowakische Innenministerium lieferte Aslan Yandiev am Abend des 17. Juli an Russland aus. Die Auslieferung verstößt gegen die vom UN-Menschenrechtsausschuss (UNHRC) im Juni 2018 verfügten vorläufigen Maßnahmen, mit denen der Ausschuss die slowakischen Behörden aufgefordert hatte, bis zum Abschluss seiner Überprüfung des Falls die Abschiebung auszusetzen. Die Slowakei darf nach dem Grundsatz des Non-Refoulement keine Personen innerhalb ihrer Rechtsprechung ausliefern, die im Zielland dem Risiko der Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind. Ihnen muss ein faires Gerichtsverfahren gewährt werden. Mit Aslan Yandievs Auslieferung hat die Slowakei diese Verpflichtungen verletzt. Das Auslieferungsersuchen war von der Staatsanwaltschaft in Vladikavkaz, der Hauptstadt der russischen Teilrepublik Nordossetien-Alania, ausgestellt worden. Begründet wird das Ersuchen damit, dass Aslan Yandiev der Mittäterschaft in Aktivitäten bewaffneter Gruppen, der Ausführung terroristischer Akte sowie anderer Verbrechen angeklagt sei. Dieser streitet die Vorwürfe jedoch ab und macht geltend, dass einige der Aussagen von drei seiner Bekannten, die ihn belasten, unter Folter erzwungen worden seien. Diese drei Bekannten von Aslan Yandiev hatten später beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen die erlittene Folter und andere Menschenrechtsverletzungen eingereicht. Die russischen Behörden wurden 2011 über den Fall unterrichtet. Die Entscheidung steht noch aus.

Amnesty International befürchtet, dass Aslan Yandiev in der Russischen Föderation nun Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen. Dieses Risiko wird noch erhöht, wenn Aslan Yandiev in der Untersuchungshafteinrichtung von Vladikavkaz inhaftiert wird. Amnesty International hat die dort gängige Anwendung von Folter zur Erzwingung von "Geständnissen" dokumentiert. Seit die Spannungen zwischen Osset_innen und Ingusch_innen 1992 im russischen Nordkaukasus eskalierten, werden Ingusch_innen in Nordossetien häufig diskriminierend behandelt – auch Aslan Yandiev ist Ingusche.

Außerdem hat sich sein Gesundheitszustand während seiner siebenjährigen Haft in der Slowakei massiv verschlechtert, berichtet sein Rechtsbeistand. Somit bestehen – neben der Sorge wegen der drohenden Folter und anderen Formen der Misshandlung – ernsthafte Befürchtungen, dass Aslan Yandiev im Falle einer weiteren Verschlechterung seines Zustands nicht rechtzeitig die notwendige Versorgung erhält. Auch ein faires Gerichtsverfahren ist sehr unwahrscheinlich. Russische Gerichte lassen regelmäßig auch unter Folter erzwungenes Beweismaterial zu.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach Informationen, die Amnesty International vorliegen, floh Aslan Yandiev aus Inguschetien (Republik im Nordkaukasus in der Russischen Föderation) und beantragte am 9. Dezember 2010 in der Slowakei Asyl. Er befürchtete die Verfolgung durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden in Inguschetien und Nordossetien (ebenfalls im russischen Nordkaukasus), die ihn wegen unterschiedlicher Verbrechen angeklagt hatten. Er gibt an, keine dieser Verbrechen begangen zu haben. Zum Zeitpunkt seiner Auslieferung am 17. Juli 2018 wartete Aslan Yandiev immer noch auf seinen Asylbescheid.

Amnesty International erhält regelmäßig Berichte über Folter und andere Misshandlungen aus dem Nordkaukasus, vor allem aus Inguschetien und Nordossetien, und hat in den vergangenen Jahren mehrere Fälle dokumentiert. Außerdem wurde im letzten Jahr eine steigende Zahl an außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter gemeldet. Diese Menschenrechtsverletzungen werden häufig mit sogenannten Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung der Strafverfolgungsbehörden im Nordkaukasus in Verbindung gebracht. Amnesty International hat wiederholt Berichte erhalten, dass im Nordkaukasus willkürlich Personen ins Visier genommen und der Zugehörigkeit zu illegalen bewaffneten Gruppen verdächtigt werden. Dazu wird glaubhaft berichtet, dass die Beweise gegen die Verdächtigen überwiegend oder komplett auf erzwungenen oder unter Folter abgelegten "Geständnissen" oder "Zeugenaussagen" basieren. Solche "Geständnisse" oder "Zeugenaussagen" werden Berichten zufolge häufig eingesetzt, um Personen wegen Straftaten in Verbindung mit den Aktivitäten bewaffneter Gruppen oder anderer Straftaten zu verurteilen.

Am 7. Februar 2018 hatte die damalige Justizministerin der Slowakei der Auslieferung von Aslan Yandiev an die Russische Föderation stattgegeben. Diese Entscheidung beruhte maßgeblich auf einer diplomatischen Zusicherung der Russischen Föderation. Basierend auf Recherchen von Amnesty International können diplomatische Zusicherungen von Ländern, in denen Folter ein andauerndes Problem ist oder in denen bestimmte Personengruppen regelmäßig der Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind, nicht als wirksame Schutzmaßnahme gegen solche Misshandlungen gelten. Sie sind nicht verlässlich und wirkungslos. Diplomatische Zusicherungen von einigen Staaten sind daher keine wirksame Schutzmaßnahme vor Folter und anderen Misshandlungen nach der Auslieferung. Am 21. März wurde Aslan Yandievs Verfahren allerdings vom Verfassungsgericht der Slowakischen Republik ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstweilige Maßnahmen angeordnet hatte.

Am 2. Mai 2018 kam das slowakische Verfassungsgericht allerdings zu dem Schluss, dass die Auslieferung von Aslan Yandiev an die Russische Föderation keine Menschenrechtsverletzung darstelle, da es keine ernstzunehmenden Gründe gibt "davon auszugehen, dass er tatsächlich dem Risiko von Misshandlungen ausgesetzt sei". Die Entscheidung steht in Verbindung mit dem Gerichtsurteil von 2016, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefällt hatte. Dieses hält fest, dass die Auslieferung von Aslan Yandiev nach Russland dann rechtmäßig sei, wenn sie der Übereinkunft entspricht, die, unter anderem, auf den diplomatischen Zusicherungen vom Büro der Russischen Generalstaatsanwaltschaft beruht. Nicht erwähnt wurde vom Verfassungsgericht allerdings Aslan Yandievs Asylantrag, der seit 2010 in Bearbeitung ist und die Auslieferung als unrechtmäßig erklären würde.