DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
Mit Amnesty kannst du dort helfen, wo es am dringendsten nötig ist.
DEINE SPENDE WIRKT!
Aktivist von Abschiebung bedroht
Diese Urgent Action ist beendet.
Am 15. Februar wurde Ali Feruz freigelassen und kam wenige Stunden später in Deutschland an. Der Oberste Gerichtshof Russlands hatte am 25. Januar entschieden, die Rechtsmittel des Aktivisten zu akzeptieren und die Entscheidung von 2017 zu revidieren, ihn nach Usbekistan abzuschieben. Ali Feruz war seit August 2017 in Haft, weil er gegen die Richtlinien seines Aufenthalts in Russland verstoßen haben soll.
Der Aktivist und Journalist Ali Feruz
© Vlad Dokshin/Novaya Gazeta
Die russischen Behörden weigern sich nach wie vor, den usbekischen Aktivisten und Journalisten Khudoberdi Turgunalievich Nurmatov (bekannt als Ali Feruz) freizulassen. Am 21. November verurteilte ihn das Moskauer Basmanny-Gericht wegen Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubel (etwa 72 Euro) und bestätigte die Entscheidung, ihn nach Usbekistan abzuschieben, wo ihm Menschenrechtsverletzungen drohen würden.
Appell an
Innenminister
Vladimir Aleksandrovich Kolokoltsev
ul. Zhitnaya d. 16
119049 Moskau
Russische Föderation
Sende eine Kopie an
Kopien an
Ombudsfrau für Menschenrechte
Tatiana Nikolaevna Moskalkova
ul. Miasnitskaia, 47
107084 Moskau
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 607-7470 / -3977
Botschaft der Russischen Föderation
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Khudoberdi Turgunalievich Nurmatov (auch bekannt als Ali Feruz) umgehend frei und sorgen Sie dafür, dass er ohne Einschränkungen in ein Drittland ausreisen kann.
- Bitte ergreifen Sie alle notwendigen Maßnahmen, um Ali Feruz vor einer Abschiebung bzw. Verschleppung und Auslieferung nach Usbekistan zu schützen.
- Untersuchen Sie bitte umgehend die von ihm erhobenen Vorwürfe, im Gewahrsam gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein, und schützen Sie ihn bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderer Misshandlung.
Sachlage
Der usbekische Aktivist und Journalist der Zeitung Novaya Gazeta, Khudoberdi Turgunalievich Nurmatov (besser bekannt als Ali Feruz), befindet sich seit August in der Russischen Föderation in Abschiebehaft. Gemäß dem Völkerrecht und laut einer kürzlich getroffenen Abmachung mit den Behörden sollte Ali Feruz umgehend freigelassen werden und in ein Drittland ausreisen dürfen. Die russischen Behörden weigern sich jedoch nach wie vor, ihn freizulassen. Die russische Zeitung Novaya Gazeta berichtete, dass es im November so aussah, als würde Ali Feruz im Zuge einer Abmachung zwischen seinen Rechtsbeiständen und den Behörden freigelassen werden; er hatte sogar schon einen Flug in ein Drittland gebucht. Am 16. November durchsuchten Angehörige der Einwanderungsbehörde jedoch unerwartet das Moskauer Büro von Novaya Gazeta. Am 21. November verurteilte das Moskauer Basmanny-Gericht Ali Feruz wegen Schwarzarbeit für Novaya Gazeta zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubel (etwa 72 Euro). Das Gericht bestätigte zudem die Entscheidung, ihn nach der Prüfung des Falls durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nach Usbekistan abzuschieben.
Laut eigenen Angaben war Ali Feruz 2008 gezwungen, Usbekistan zu verlassen, nachdem er von Angehörigen des usbekischen Geheimdienstes gefoltert worden war. Am 1. August wurde er in der Russischen Föderation festgenommen. Grund war ein mutmaßlicher "Verstoß gegen die Regelung für die Einreise bzw. den Aufenthalt in der Russischen Föderation für ausländische Staatsangehörige". Noch am selben Tag wurde er vor das Moskauer Basmanny-Gericht gestellt. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 5.000 Rubel (etwa 72 Euro) und ordnete seine Abschiebung nach Usbekistan an. Das Moskauer Stadtgericht entschied dann aber am 8. August, die Abschiebung von Ali Feruz so lange auszusetzen, bis der EGMR den Fall geprüft hat. Das Gericht bezog sich dabei auf eine Entscheidung des EGMR vom 4. August, mit der vorläufige Maßnahmen für Ali Feruz verhängt wurden und dessen Abschiebung nach Usbekistan untersagt wurde.
Es deutet darauf hin, dass die Forderung nach der Auslieferung von Ali Feruz seitens des usbekischen Geheimdiensts mit einem von ihm verfassten Artikel über die usbekischen Präsidentschaftswahlen von 2016 zusammenhängt. Er wird nach wie vor in einer besonderen Hafteinrichtung für die zeitweise Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen (SUVSIG) festgehalten und läuft Gefahr, nach Usbekistan abgeschoben bzw. verschleppt zu werden. Bei einer Abschiebung nach Usbekistan drohen ihm Menschenrechtsverletzungen wie z. B. Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Verfahren.
Hintergrundinformation
Khudoberdi Turgunalievich Nurmatov wurde im Februar 1986 geboren. Er schreibt unter dem Pseudonym Ali Feruz für die unabhängige Zeitung Novaya Gazeta und behandelt Themen wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Rechte von Geflüchteten und Migrant_innen aus Zentralasien. Er kam in Usbekistan zur Welt und verbrachte seine Kindheit sowohl in Usbekistan als auch in Russland. Seinen Angaben zufolge sah er sich 2008 gezwungen, Usbekistan zu verlassen, nachdem er von Angehörigen des usbekischen Geheimdienstes inhaftiert und gefoltert worden war, als er sich weigerte, als Informant für den Geheimdienst tätig zu sein.
Ali Feruz wurde am 1. August 2017 in der Russischen Föderation festgenommen. Ihm wurde nach Paragraf 18.8 Punkt 3.1 des Russischen Ordnungswidrigkeitsgesetzes "ein Verstoß gegen die Regelung für die Einreise bzw. den Aufenthalt in der Russischen Föderation für ausländische Staatsangehörige" vorgeworfen. Noch am selben Tag wurde er vor das Moskauer Basmanny-Gericht gestellt. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 5.000 Rubel (etwa 72 Euro) und ordnete seine Abschiebung nach Usbekistan an. Der Journalist wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und in eine besondere Hafteinrichtung für die zeitweise Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen (SUVSIG) in Moskau gebracht. Die Abschiebung von Ali Feruz wurde dann aber am 8. August durch das Moskauer Stadtgericht so lange ausgesetzt, bis der EGMR den Fall geprüft hat. Das Gericht bezog sich dabei auf eine Entscheidung des EGMR vom 4. August, mit der nach Artikel 39 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorläufige Maßnahmen für Ali Feruz verhängt wurden und seine Abschiebung nach Usbekistan untersagt wurde. Gleichzeitig entschied das Moskauer Gericht jedoch auch, dass der Journalist in Abschiebehaft bleiben müsse, bis der EGMR seinen Fall geprüft habe, was Monate oder sogar Jahre dauern kann.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Ali Feruz festgenommen wurde. Bereits am 16. März 2017 war er von der Polizei festgenommen und fälschlicherweise beschuldigt worden, gegen die russischen Einwanderungsgesetze verstoßen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt befand sich sein Antrag auf vorübergehendes Asyl in Russland noch in Bearbeitung. Er hatte daher bis zu einer Entscheidung über seinen Status und bis zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel das Recht, sich in Russland aufzuhalten, und wurde wieder freigelassen. Später erfuhr er, dass sein Antrag auf vorübergehendes Asyl abgelehnt worden war, und legte beim Gericht des Stadtbezirks Zamoskvoretsky Rechtsmittel ein. Das Gericht wies die Rechtsmittel zurück, ohne Ali Feruz darüber zu informieren. Erst bei seiner Anhörung am 1. August erfuhr er von der Polizei, dass seine Rechtsmittel erfolglos geblieben waren.
Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass seit 2014 Hunderte Asylsuchende, Geflüchtete und Migrant_innen unter Verletzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Russlands von dort nach Usbekistan abgeschoben oder verschleppt wurden. Um bei der Verschleppung von Personen nach Usbekistan nicht der Mittäterschaft beschuldigt zu werden, versuchen die russischen Behörden auf anderen Wegen, ihre internationalen Verpflichtungen zu umgehen. So haben sie beispielsweise verwaltungstechnische Mittel eingesetzt und Personen wegen Verwaltungsstraftaten nach Usbekistan abgeschoben, obwohl ihnen dort Folter und andere Misshandlungen drohen. Viele dieser Personen haben sich zuvor in Russland erfolglos um Asyl bemüht. Asylsuchende dürfen nach dem Völkerrecht und internationalen Standards nur unter außergewöhnlichen Umständen inhaftiert werden, wenn die Behörden belegen können, dass dies für das verfolgte Ziel nötig und verhältnismäßig ist. In Haft muss zudem jedem Menschen die wirksame Möglichkeit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seiner Haft anzufechten.