Russland: Aktivist weiterhin in Haft

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 27. Mai verurteilte ein Bezirksgericht der zentralrussischen Stadt Nischni Nowgorod den Aktivisten Mikhail Iosilevich zu 20 Monaten Haft in einer Strafkolonie. Am 28. Juni wurde sein Urteil rechtskräftig. Mikhail Iosilevich wird allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit strafrechtlich verfolgt. Er muss umgehend freigelassen werden und seinen friedlichen Aktivismus ohne Angst vor Verfolgung fortsetzen können.

Ein älterer Mann und ein Kind posieren für die Kamera. Sie halten sich umarmt. Im Hintergrund ist eine Hausfassade zu erkennen.

Der russische Aktivist Mikhail Iosilevich mit seinem Kind Misha

Am 23. Juni verlängerte das Bezirksgericht in Nizhnii Novgorod Mikhail Iosilevichs willkürliche Haft bis zum 28. August. Sein Prozess könnte im September beginnen. Ihm wird die Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" vorgeworfen – für diese "Straftat" drohen ihm bis zu sechs Jahre Haft. Mikhail Iosilevich geriet nur deshalb ins Visier der Behörden, weil er friedlich seine Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat. Alle Anklagen gegen ihn müssen fallen gelassen und Mikhail Iosilevich muss sofort freigelassen werden.

Appell an

Staatsanwalt

Andrey Aleksandrovich Travkin

Prosecutor’s Office of Nizhnii Novgorod Region

Ul.Izhorskaya, 25

Nizhnii Novgorod, GSP-10, 603105

RUSSISCHE FÖDERATION

Sende eine Kopie an

Botschaft der Russischen Föderation

S. E. Herr Sergei Nechaev

Unter den Linden 63 - 65

10117 Berlin

Fax: 030-229 93 97


E-Mail: info@russische-botschaft.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Mikhail Iosilevich umgehend und bedingungslos freigelassen wird. Seine willkürliche Strafverfolgung muss beendet werden.

Sachlage

Nach wie vor befindet sich der zivilgesellschaftliche Aktivist Mikhail Iosilevich in willkürlicher Haft und wird willkürlich strafrechtlich verfolgt.

Am 8. Oktober 2020 wurde Mikhail Iosilevich gemäß Paragraf 284, Absatz 1 des russischen Strafgesetzbuchs wegen angeblicher Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" angeklagt. Die Ermittler_innen werfen ihm vor, für eine Schulung der "unerwünschten Organisation" Open Russia (Offenes Russland) Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu haben. Dies gilt nur nach russischem Recht als Straftat. Der Paragraf verstößt gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Russlands und muss aufgehoben werden. Zudem beruht die Strafverfolgung von Mikhail Iosilevich laut seiner Aussage auf falschen Behauptungen. Er beteuert, dass die Schulung von einer anderen Organisation, der russischen Initiative für Wahlbeobachtung Golos, organisiert wurde und es keinerlei Beweise für seine vermeintliche Verbindung mit Open Russia gibt.

Am 30. Januar 2021 entschied ein Bezirksgericht, dass Mikhail Iosilevich wegen eines angeblichen Drohanrufs bei einer_m Zeug_in in seinem Strafverfahren in Untersuchungshaft genommen werden müsse. Eine Analyse der Tonaufnahme des vermeintlichen Anrufs ergab, dass es sich dabei nicht um die Stimme von Mikhail Iosilevich handelte – dennoch lehnte das Bezirksgericht von Nizhnii Novgorod einen Berufungsantrag ab und verlängerte seitdem mehrere Male seine Haft. Zuletzt entschied das Bezirksgericht, dass Mikhail Iosilevich bis zum 28. August in Haft bleiben müsse. Es wird erwartet, dass sein Fall kurz danach vor Gericht gehen wird. Mikhail Iosilevich hat keine international anerkannte Straftat begangen. Er wird nur aufgrund seines friedlichen Aktivismus' verfolgt und weil er friedlich sein Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Gesetz über "unerwünschte Organisationen" wurde im Mai 2015 im Rahmen des anhaltenden Durchgreifens der russischen Behörden gegen die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verabschiedet und führte zu Änderungen an mehreren anderen russischen Gesetzen (nähere Informationen dazu unter https://www.amnesty.de/2015/7/28/russland-setzt-unerwuenschte-organisationen-auf-schwarze-liste). Laut diesem Gesetz kann die Generalstaatsanwaltschaft eine ausländische oder internationale Nichtregierungsorganisation als "unerwünscht" erklären, wenn sie der Ansicht ist, dass die Organisation eine Bedrohung für die "verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die nationale Sicherheit" Russlands darstellt. Eine "unerwünschte Organisation" muss umgehend all ihre Aktivitäten in Russland einstellen; ab diesem Zeitpunkt gilt jede Unterstützung oder Zusammenarbeit mit ihr als rechtswidrig und strafbar. Vor Juni 2021 konnten Angeklagte gemäß Paragraf 284, Absatz 1 des Strafgesetzbuches für weitere Verstöße gegen das Gesetz über "unerwünschte Organisationen" nach zweimaliger Verurteilung innerhalb eines Jahres belangt werden. Im Juni und Juli 2021 unterzeichnete Präsident Vladimir Putin jedoch neue Gesetze, die weitere Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Verfolgung schufen und härtere Strafen für die Zusammenarbeit mit "unerwünschten" Organisationen einführten. Das Gesetz wird willkürlich eingesetzt, um eine Reihe ausländischer Organisationen aus Russland zu verbannen – insbesondere solche, die die Zivilgesellschaft finanziell unterstützen. Derzeit umfasst das entsprechende Register 40 "unerwünschte Organisationen", davon wurden dem Register neun Organisationen im Mai und Juni 2021 hinzugefügt.

Am 26. April 2017 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft die in Großbritannien registrierten Organisationen Open Russia und Open Russia Civic Movement für "unerwünscht". Beide Organisationen wurden von dem exilierten Kreml-Kritiker Mikhail Khodorkovsky gegründet. Die russische Bewegung Open Russia (Otkrytaya Rossia) war eine Initiative, in der verschiedene Aktivist_innen in Russland zusammengefunden haben, und weder eine registrierte noch eine ausländische Organisation. Inzwischen wurde die Initiative aufgelöst, um ihre Mitglieder vor Strafverfolgung zu schützen. Dennoch werden Aktivist_innen, die mit Open Russia in Verbindung standen, von den russischen Behörden als Mitglieder einer verbotenen ausländischen Organisation betrachtet und müssen entsprechend mit Strafverfolgung rechnen. Dutzende Aktivist_innen wurden bereits wegen ihrer Tätigkeit nach dem Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten zu Geldstrafen verurteilt. Drei Personen wurden bislang der Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" schuldig gesprochen. Im Februar 2020 verurteilte ein Gericht in Jekaterinburg im Uralgebirge den ehemaligen Koordinator von Open Russia, Maksim Vernikov, zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Im Oktober 2020 verurteilte ein Gericht im südrussischen Krasnodar eine weitere ehemalige Koordinatorin und Aktivistin von Open Russia, Yana Antonova, zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zuletzt verurteilte ein Gericht im südrussischen Rostow am Don am 18. Februar 2021 Anastasia Shevchenko – ebenfalls eine ehemalige Koordinatorin von Open Russia und die erste Person, die nach diesem Gesetz strafrechtlich verfolgt wurde – zu vier Jahren Haft auf Bewährung.

Mikhail Iosilevich ist ein zivilgesellschaftlicher und politischer Aktivist und Leiter der lokalen Pastafarians (Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters). Er hat verschiedene lokale Veranstaltungen unterstützt und organisiert, darunter eine Anti-Korruptions-Kundgebung und eine "Monstration" (Demonstrationszug gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit unter absurden Slogans). Im Juli 2019 sowie im Juni 2020 wurde er jeweils wegen "Durchführung von Aktivitäten einer unerwünschten Organisation" gemäß Paragraf 20, Absatz 33 des russischen Gesetzbuches für Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte die Räumlichkeiten seines Cafés, in dem auch die lokale Pastafari-Kirche untergebracht ist, für das Forum der Bürgerinitiative Free People (Freies Volk) zur Verfügung gestellt. An diesem Forum hatten auch Aktivist_innen der Opposition teilgenommen, darunter einige von Open Russia.

Das Strafverfahren gegen Mikhail Iosilevich wurde am 29. September 2020 eingeleitet. Laut den Ermittlungen habe er sein Café zwischen dem 2. und 9. September 2020 einer Oppositionsgruppe, die mit Open Russia im Zusammenhang steht, für die Ausbildung von Wahlbeobachter_innen zur Verfügung gestellt. Am 1. Oktober durchsuchten Beamt_innen der Strafverfolgungsbehörden die Wohnung und das Café von Mikhail Iosilevich sowie die Wohnungen von fünf weiteren Aktivist_innen aus Nizhnii Novgorod, darunter die bekannte unabhängige Journalistin und Herausgeberin des Online-Magazins Koza Press Irina Slavina. Am Tag nach der Durchsuchung beging Irina Slavina Suizid – sie zündete sich vor dem lokalen Innenministerium selbst an. Auf ihrer Facebook-Seite hinterließ sie die Nachricht: "Die Russische Föderation ist schuld an meinem Tod." Sie war monatelang von den Behörden verfolgt und mit Bußgeldern überzogen worden.

Im Januar 2021 wurde ein zweites Strafverfahren gegen Mikhail Iosilevich eingeleitet, weil er es versäumt habe, den russischen Behörden seine zweite (israelische) Staatsbürgerschaft zu melden. Der Aktivist beteuert, er habe die Behörden ordnungsgemäß und wie es das Gesetz vorschreibt darüber informiert. Am 30. Januar entschied das Bezirksgericht im zentralrussischen Nizhnii Novgorod, dass Mikhail Iosilevich wegen eines angeblichen Drohanrufs bei einer_m Zeug_in in seinem Strafverfahren in Untersuchungshaft genommen werden müsse. Im April wurde im Zusammenhang mit diesen Drohvorwürfen ein drittes Strafverfahren gegen ihn nach Paragraf 119 (2) des Strafgesetzbuchs eröffnet, obwohl diese Vorwürfe auf unbegründeten Behauptungen basierten.