Inhaftierter Filmemacher angeklagt
Diese Urgent Action ist beendet.
Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wurde am 21. Februar nach Verbüßen seiner Gefängnisstrafe aus der Haft entlassen. Er war im April 2019 festgenommen und verurteilt worden, weil er in den Sozialen Medien das Militär kritisiert haben soll. Amnesty International betrachtete Min Htin Ko Ko Gyi als gewaltlosen politischen Gefangenen, der niemals hätte festgenommen oder inhaftiert werden dürfen.
© Amnesty International
Gegen Min Htin Ko Ko Gyi ist Anklage erhoben worden. Der bekannte Filmemacher ist seit dem 12. April in Haft und benötigt dringend fachärztliche Behandlung. Seine Inhaftierung hängt mit einer Reihe von Beiträgen in den Sozialen Medien zusammen, in denen er die Rolle des myanmarischen Militärs in der Politik kritisierte. Seine Anträge auf Freilassung gegen Kaution wurden allesamt abgelehnt. Min Htin Ko Ko Gyi ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Setzt euch für Min Htin Ko Ko Gyi ein!
Appell an
U Tun Tun Oo
Union Attorney General
Office No. 25
Nay Pyi Taw
MYANMAR
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik der Union Myanmar
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@meberlin.com
Amnesty fordert:
- Bitte veranlassen Sie die umgehende und bedingungslose Freilassung von Min Htin Ko Ko Gyi und lassen Sie alle Anklagen gegen ihn fallen.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung regelmäßig uneingeschränkten Zugang zu jeder nötigen fachärztlichen Behandlung erhält, indem Sie ihn aus humanitären Gründen gegen Kaution freilassen oder genehmigen, dass er in eine Fachklinik oder ein ziviles Krankenhaus überstellt wird.
- Gesetze, die das Recht auf Meinungsfreiheit unrechtmäßig einschränken, sollten abgeändert oder aufgehoben werden, so dass sie den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprechen. Hierzu zählen auch Paragraf 505(a) des Strafgesetzbuchs und Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013.
Sachlage
Min Htin Ko Ko Gyi ist ein in Myanmar bekannter Filmemacher und Gründer eines internationalen Filmfestivals zu Menschenrechtsthemen. Am 12. April wurde er festgenommen, weil er in den Sozialen Medien Kritik an einem Verfassungsentwurf des Militärs geübt hat. Zudem kritisierte er die Rolle des Militärs in der Politik. Seit seiner Festnahme ist er im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert. Am 18. Juli klagte ihn das Gericht des Stadtteils Insein wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen Paragraf 505(a) des Strafgesetzbuchs wegen "Aussagen zur Förderung öffentlichen Unfugs" an. Darüber hinaus wird ihm nach Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 "Verleumdung im Internet" zur Last gelegt. Dieser Vorwurf wird noch untersucht. Beide Verstöße werden mit jeweils zwei Jahren Haft geahndet. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft befindet.
Der Gesundheitszustand von Min Htin Ko Ko Gyi gibt Anlass zur Sorge. Er leidet an Leberkrebs und musste sich Anfang des Jahres einer großen Operation unterziehen. Zwar wurde ihm vor kurzem erlaubt, das Gefängnis für eine Nachsorgeuntersuchung in einem Regierungskrankenhaus zu verlassen, doch benötigt er eine durchgehende fachärztliche Behandlung sowie Medikamente, die im Insein-Gefängnis nicht verfügbar sind. Es ist zu befürchten, dass sich sein Zustand weiter verschlechtern wird, wenn ihm die entsprechende Behandlung und Medikation verweigert wird. Myanmar ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und ist somit verpflichtet, das Recht auf Gesundheit zu gewährleisten.
In Myanmar wurden in jüngster Zeit vermehrt Menschen aus politischen Gründen festgenommen und inhaftiert. Diese Festnahmen geschehen auf der Grundlage von Gesetzen, die seit mehreren Jahren dazu genutzt werden, friedliche politische Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen strafrechtlich zu verfolgen. Diese Gesetze laufen internationalen Menschenrechtsnormen und -standards zuwider und schränken das Recht auf freie Meinungsäußerung ein.
Hintergrundinformation
Min Htin Ko Ko Gyi wurde zunächst nach Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013 "Verleumdung im Internet" zur Last gelegt. Wenige Tage später kam ein weiterer Vorwurf gemäß Paragraf 505(a) des Strafgesetzbuchs hinzu. Dieser Paragraf verbietet das Veröffentlichen von Aussagen und Berichten in der Absicht, myanmarische Militärangehörige dazu zu bringen, zu meutern oder sich anderweitig ihrer Pflichten zu entziehen. Er sieht eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis vor. Bei einem Verstoß gegen Paragraf 505(a) liegt es im Ermessen des Gerichts, ob eine Freilassung gegen Kaution gewährt werden soll. Die von Min Htin Ko Ko Gyi gestellten Anträge auf Freilassung gegen Kaution aus humanitären Gründen sind bisher alle abgelehnt worden. Am 18. Juli 2019 hat das Gericht des Stadtteils Insein in Rangun Anklage gegen Min Htin Ko Ko Gyi wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen Paragraf 505(a) erhoben. Der Vorwurf gemäß Paragraf 66(d) wird noch untersucht. Auch Verstöße gegen Paragraf 66(d) können mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.
Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen. Dieses Recht ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Amnesty International ist angesichts einiger myanmarischer Gesetze besorgt, mit denen das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird, so auch Paragraf 505 des Strafgesetzbuchs und Paragraf 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von 2013.
In den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) heißt es, dass die gesundheitliche Versorgung von Gefangenen Aufgabe des Staates ist und dass die Gefängnisbehörden in dringenden Fällen eine umgehende medizinische Versorgung sicherzustellen haben. Die gesundheitliche Versorgung von Gefangenen sollte nicht unterbrochen werden und Gefangene, die fachärztliche Behandlung bzw. eine Operation benötigen, sind in Spezialkliniken oder zivile Krankenhäuser zu verlegen.
Das Militär verfügt in Myanmar nach wie vor über erheblichen wirtschaftlichen und politischen Einfluss. Angehörige des Militärs agieren ohne zivilrechtliche Kontrolle und genießen daher faktisch Straffreiheit. Die Verfassung von 2008 legt darüber hinaus fest, dass das Militär mindestens 25 Prozent der Sitze im Parlament innehaben muss, was bedeutet, dass es bei wichtigen Verfassungsänderungen ein Veto einlegen kann. Das Verteidigungsministerium, das Innenministerium und das Ministerium für Grenzangelegenheiten unterstehen allesamt der Armee.