Marokko: Urteil gegen Menschenrechtler bestätigt

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Der marokkanische Menschenrechtsverteidiger Rida Benotmane

Am 20. Februar bestätigte das Berufungsgericht von Rabat die Verurteilung des Menschenrechtsverteidigers Rida Benotmane durch ein untergeordnetes Gericht vom 7. November 2022. Die Anklagen stehen in Verbindung mit einigen seiner Beiträge in den Sozialen Netzwerken aus dem Jahr 2021, in denen er Kritik an der marokkanischen Regierung geübt hatte. Sein Strafmaß wurde im Rechtsmittelverfahren von drei Jahren auf 18 Monate Haft reduziert. Er befindet sich weiterhin im Gefängnis Arjat-1 in Salé in Einzelhaft.

Appell an

Prime Minister Mr. Aziz Akhannouch

Head of Government of the Kingdom of Morocco

Palais Royal – Touarga

Rabat

MAROKKO

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Marokko

I.E. Frau Zohour Alaoui


Niederwallstraße 39

10117 Berlin


Fax: 030–2061 2420

E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, Rida Benotmane umgehend und bedingungslos freizulassen und seinen Schuldspruch und das Strafmaß aufzuheben, da sie ausschließlich auf die Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung zurückzuführen sind.
  • Seine Einzelhaft unter Isolationsbedingungen muss umgehend beendet werden und bis zu seiner Freilassung sollte er nur unter Bedingungen festgehalten werden, die den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.
  • Außerdem fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass Journalist*innen, Blogger*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen nicht mehr wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung strafrechtlich verfolgt werden.

Sachlage

Der Menschenrechtsverteidiger und Journalist Rida Benotmane ist noch immer willkürlich inhaftiert. Am 20. Februar wurde sein Schuldspruch im Rechtsmittelverfahren bestätigt, obwohl er aufgrund von Anklagen erfolgte, die sich ausschließlich auf die Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung bezogen. Der Richter reduzierte das Strafmaß von drei Jahren auf 18 Monate Gefängnis, aber hielt den Schuldspruch des untergeordneten Gerichts vom November 2022 wegen "Beleidigung eines Staatsorgans" (Paragraf 265 des marokkanischen Strafgesetzbuchs), "Beleidigung von Beamt*innen während der Dienstzeit" (Paragraf 263) und "Übertragung und Verbreitung falscher Anschuldigungen ohne Genehmigung" (Paragraf 447-2) aufrecht. Die Anklagen stehen in Verbindung mit Facebook-Posts und YouTube-Videos aus dem Jahr 2021, in denen Rida Benotmane Kritik an Misshandlungen durch marokkanische Sicherheitskräfte geübt und zur Freilassung politischer Gefangener aufgerufen hatte. Er warf der marokkanischen Regierung vor, die freien Stimmen im Land zu unterdrücken und zu marginalisieren und nicht auf die Forderungen der Bevölkerung einzugehen. Er warnte außerdem davor, dass die marokkanischen Behörden die neuen Technologien im Zusammenhang mit Corona-Impfpässen zur Überwachung, insbesondere von Menschenrechtsverteidiger*innen und pro-demokratischen Aktivist*innen, missbrauchen könnten.

Rida Benotmane wird unter Bedingungen festgehalten, die das absolute Verbot von Folter und anderen Formen der Misshandlung verletzen. Seit seiner Inhaftierung im September 2022 wird er in einer etwa 2,5 mal 1,8 Meter großen Zelle des Gefängnisses Arjat-1 in der Stadt Salé in verlängerter Einzelhaft festgehalten. Seine Eltern erzählten Amnesty International, dass die Haftbedingungen eine schwere Belastung für seine Psyche darstellen, obwohl er versucht, seine Fassung und Würde zu bewahren. Es ist ihm nur einmal in der Woche erlaubt zu duschen und er wird von anderen Gefangenen isoliert festgehalten. Seine Zelle darf er nur ein Mal am Tag für einen halbstündigen Rundgang in dem kleinen Innenhof des Gefängnisses verlassen, wobei er nur von einem*r weiteren, durch die Gefängnisverwaltung ausgewählten Inhaftierten begleitet werden darf. Im Gegensatz zu anderen Inhaftierten ist ihm nur alle 15 Tage Besuch von seiner Familie gestattet; während der maximal 15 gemeinsamen Minuten darf er nur mit zwei Personen gleichzeitig sprechen. Bücher und Zeitungen für ihn müssen zuerst von der Gefängnisverwaltung genehmigt werden und es ist ihm verboten, Fotos von seiner Frau zu erhalten. Die Rechtsbeistände von Rida Benotmane hatten seine vorläufige Freilassung beantragt, aber die Richter des Berufungsgerichts von Rabat lehnten diese ohne Begründung ab. Seine Verurteilung wird als nächstes vom Kassationsgericht, dem höchsten Gericht Marokkos, überprüft.



Wer Rida Benotmane zusätzlich eine Solidaritätsbotschaft senden möchte, kann das hier tun.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Rida Benotmane ist politischer Aktivist, Journalist und Mitglied der marokkanischen Menschenrechtsorganisation Association Marocaine des Droits Humains (AMDH). Er saß zwischen 2010 und 2014 bereits vier Jahre lang wegen seiner Onlinekommentare zu Unrecht im Gefängnis.

Am 9. September 2022 befragten Polizeiangehörige der Brigade Nationale de la Police Judiciaire (BNPJ) in Casablanca Rida Benotmane zu einem Facebook-Post und zwei YouTube-Videos aus dem vorigen Jahr, in denen er Kritik an den Behörden geübt hatte. Nach dem Verhör nahm die BNJP Rida Benotmane fest und ordnete Untersuchungshaft für ihn an. Am 10. September 2022 erhob die königliche Staatsanwaltschaft im erstinstanzlichen Gericht von Rabat Anklage gegen Rida Benotmane. Ihm wurden "Beleidigung eines Staatsorgans" (Paragraf 265 des marokkanischen Strafgesetzbuchs), "Beleidigung von Beamt*innen während der Dienstzeit" (Paragraf 263) und "Übertragung und Verbreitung falscher Anschuldigungen ohne Genehmigung" (Paragraf 447-2) vorgeworfen. Ihm wurde außerdem vorgeworfen, gegen den per Dekret ausgerufenen Gesundheitsnotstand verstoßen zu haben.

Nach seiner Festnahme am 9. September 2022 trat er für 18 Tage in den Hungerstreik, um gegen seine willkürliche Inhaftierung zu protestieren.

In den letzten Monaten gehen die marokkanischen Behörden immer häufiger gegen kritische Stimmen vor. Im November 2022 wurde der bekannte Menschenrechtsanwalt Mohamed Ziane von marokkanischen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert. Gegen ihn liegen elf verschiedene Anklagen wegen einer Reihe mutmaßlicher Straftaten vor. Die Anklagepunkte umfassen falsche Anschuldigungen, mitunter wegen Beleidigung von Staatsbediensteten und Institutionen, Verleumdung und ehelicher Untreue. Er befindet sich weiterhin im Gefängnis Arjat-1 in Salé in Haft. Im August 2022 wurde die Bloggerin und Social-Media-Aktivistin Fatima Karim zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt wegen Facebook-Beiträgen, in denen sie satirische Kommentare über den Koran äußerte. Im April 2022 wurde Saida el Alami, Menschenrechtsverteidigerin und Mitglied des Frauenkollektivs Femmes Marocaines contre la détention politique, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, da sie online über ihre Misshandlung durch die Polizei berichtet und die Unterdrückung von Journalist*innen und Aktivist*innen kritisiert hatte. Im selben Monat wurde auch der Blogger Rabie al-Ablaq für schuldig befunden; er erhielt vier Jahre Gefängnis wegen Beleidigung des Königs in zwei Videos, die er in den Sozialen Medien geteilt hatte.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert, zu dessen Vertragsstaaten Marokko gehört. Es schließt die Freiheit ein, über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Die marokkanische Verfassung garantiert in Kapitel 25 das Recht auf Freiheit des Denkens und der Meinungsäußerung in all ihren Formen.