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Marokko: Bei Abschiebung droht Folter
In Marokko in Haft: Der saudi-arabische Staatsbürger Hassan al Rabea.
© privat
Am 14. Januar 2023 nahmen marokkanische Sicherheitskräfte den saudischen Staatsbürger Hassan Al Rabea am Flughafen von Marrakesch fest. Saudi-Arabien hatte zuvor seine Auslieferung gefordert, da ihm dort Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus vorgeworfen werden. Derzeit ist Hassan Al Rabea in der marokkanischen Hauptstadt Rabat inhaftiert. Im Falle einer Abschiebung nach Saudi-Arabien drohen ihm schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen. Die marokkanischen Behörden müssen ihn freilassen und dürfen auf keinen Fall dem Antrag auf seine Auslieferung stattgeben.
Appell an
Premierminister
Aziz Akhanouch
Palais Royal Touarga
Rabat 10070
MAROKKO
Sende eine Kopie an
Botschaft des Königreichs Marokko
I.E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030 - 20 612 420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, Hassan Al Rabea umgehend freizulassen. Schieben Sie ihn unter keinen Umständen nach Saudi-Arabien ab, da ihm dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Marokko ist nach dem internationalen Gewohnheitsrecht und dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe dazu verpflichtet, niemanden in einen anderen Staat zu überstellen, wenn es glaubwürdige Gründe für die Annahme gibt, dass die Person dort gefoltert werden könnte.
Sachlage
Hassan Al Rabea war am 14. Januar auf dem Weg in die Türkei, als er am Flughafen von Marrakesch (Marokko) festgenommen wurde. Die Festnahme des saudischen Staatsbürgers erfolgte auf Ersuchen Saudi-Arabiens, wo er wegen "Kollaboration mit einem Terroristen und Unterstützung dessen illegaler Ausreise aus dem Königreich" angeklagt ist. Die Anklage steht mutmaßlich im Zusammenhang mit seinem Versuch, einem seiner Brüder bei der Flucht aus Saudi-Arabien zu helfen. Hassan Al Rabea wird derzeit im Gefängnis Tiflet 2 in Rabat festgehalten. Dort wartet er auf ein Gutachten des Berufungsgerichts bezüglich des von Saudi-Arabien gestellten Auslieferungsantrags. Auf dessen Grundlage wird der Premierminister eine endgültige Entscheidung treffen.
Im Falle einer Abschiebung drohen Hassan Al Rabea mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Misshandlung und Verfolgung, sowie ein unfaires Verfahren vor dem Sonderstrafgericht (SCC). Im November 2022 wurde sein älterer Bruder bereits nach eigenem Ermessen eines Richters des Sonderstrafgerichts wegen Terrorismus zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde gefällt, obwohl die Staatsanwaltschaft selbst nicht die Todesstrafe gefordert hatte. Auch zwei seiner Cousins wurden im letzten Jahr hingerichtet.
Hintergrundinformation
Im Falle einer Abschiebung würde Hassan Al Rabea mit hoher Wahrscheinlichkeit vor das Sonderstrafgericht (SCC) von Saudi-Arabien gestellt werden. Recherchen von Amnesty zufolge kam es bislang in jeder Verfahrenphase des Sonderstrafgerichts zu groben Menschenrechtsverletzungen, wie der Verweigerung des Zugangs zu einem Rechtsbeistand, der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt oder Urteilen, die ausschließlich auf unter Folter erzwungenen "Geständnissen" beruhten. Das Berufungsverfahren des SCC ist ebenfalls undurchsichtig und wird größtenteils geheim gehalten.
Seit 2016 dokumentierte Amnesty die Hinrichtung von 31 Männern der schiitischen Minderheit in Saudi-Arabien. Auch Hassan Al Rabea gehört dieser Minderheit an. Die Hinrichtungen erfolgten nach unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht, zur Urteilsbegründung wurden vage Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität herangezogen. In Saudi-Arabien wird die schiitische Minderheit seit jeher durch die Behörden diskriminiert und verfolgt.
Über 100 saudische schiitische Aktivist*innen standen bereits wegen ihrer Opposition gegen die Regierung vor dem Sonderstrafgericht. Die Anschuldigungen gegen sie waren häufig vage und breit gefächert. So wurden sie mitunter wegen friedlicher Kritik, die sie in Reden oder in den Sozialen Medien geteilt hatten, ihrer Teilnahme an regierungskritischen Demonstrationen oder ihrer mutmaßlichen Beteiligung an Gewalttaten und Spionage angeklagt.