Marokko: Aktivist in Haft misshandelt
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Die marokkanischen Behörden nahmen Mustapha Dihani aus der Westsahara am 21. Oktober 2025 unter falschen Terrorismusvorwürfen fest. Im Gefängnis wurde er von Wärtern geschlagen und durfte nicht zum Arzt gehen. Seit seiner Inhaftierung wird er in Isolationshaft gehalten. Diese Behandlung kann Folter gleichkommen. Die nächste Gerichtsanhörung findet am 15. Oktober 2026 statt.
Bitte setzt euch für Mustapha Dihani ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Prime Minister
Fatima Ezzahra El Mansouri
Palais Royal Touarga Rabat 10070
MAROKKO
Sende eine Kopie an
Botschaft der Königreichs Marokko
I.E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030 - 20 612 420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Amnesty fordert:
- Stellen Sie bitte sicher, dass Mustapha Dihani sofort freigelassen wird.
- Beenden Sie seine Isolationshaft.
- Stellen Sie sicher, dass die von ihm erhobenen Misshandlungsvorwürfe unabhängig, unparteiisch und wirksam untersucht werden. Gewähren Sie ihm eine umfassende gesundheitliche Versorgung und sorgen dafür, dass seine Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.
Sachlage
Der sahrauische Aktivist Mustapha Dihani ist seit einem Jahr willkürlich inhaftiert. Die unbegründeten Anklagen lauten auf "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" und Terrorismus. Die Geständnisse, auf die sich die Anklagen stützen, hat Mustapha Dihani vor dem Untersuchungsrichter widerrufen und erklärt, dass er in Polizeigewahrsam bedroht und misshandelt wurde. Mustapha Dihani darf seine Zelle im Gefängnis Salé 2 nur eine Stunde pro Tag verlassen und nicht mit anderen Häftlingen sprechen. Das Gefängnis ist 1.350 Kilometer vom Wohnort seiner Familie entfernt. Die Familie kann ihn deshalb nicht regelmäßig besuchen.
Der Anwalt berichtete der Familie, dass er bei einem Besuch am 20. April festgestellt habe, dass Mustapha Dihani körperlich sehr schwach und psychisch schwer belastet sei. Als seine Familie ihn am 16. August besuchte, litt Mustapha Dihani unter starkem Zittern, wiederkehrenden Panikattacken, akuten Schmerzen in der Brust und Nervenschmerzen im Nacken. Außerdem hatte er große Angst zu sterben und führte dies auf bedrohliche Provokationen des Gefängnispersonals bei der Essensausgabe zurück. Die Telefonate mit seiner Familie wurden unterbrochen, wenn er versuchte, mit ihnen über seine Misshandlung zu sprechen.
Hintergrundinformation
Mustapha Dihani berichtete seiner Familie, dass Wärter im Gefängnis Salé 2 ihn in den ersten Monaten seiner Haft wiederholt geschlagen und ihm mehrere Tage lang das Essen vorenthalten hätten. Die Gefängnisbehörden verweigertem ihm vier Tage lang die Verabreichung von Schmerzmitteln und verwehrten ihm den Zugang zu einem*r unabhängigen Ärztin.
Mustapha Dihani ist Webentwickler und IT-Spezialist. Er entwickelte die Website "Wesatimes", die sich u.a. mit der Politik in der Westsahara, den Rechten der indigenen Sahrauis und der Zivilgesellschaft befasst. Außerdem leistete er Unterstützung bei den IT-Systemen anderer sahrauischer Aktivist*innengruppen.
Im September 2023 verließ Mustapha Dihani die Westsahara, nachdem er systematisch von einer Anstellung im öffentlichen Dienst ausgeschlossen worden und seine Familie anhaltenden Schikanen durch marokkanische Behörden ausgesetzt war. Am 30. Oktober 2023 nahmen ihn die Behörden von Somaliland fest, nachdem er illegal die Grenze ins Land überquert hatte.
Am 6. Oktober 2025 kam Mustapha Dihani im Zuge einer Begnadigung durch den Präsidenten von Somaliland frei. Auf seiner Reise in ein Drittland wurde er während eines Zwischenstopps am Flughafen von Dubai festgenommen und am 21. Oktober 2025 nach Marokko abgeschoben. Bei seiner Ankunft in Casablanca nahmen ihn die Behörden in Untersuchungshaft und gewährten ihm erst nach 6 Tagen Haft den Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Gegen Mustapha Dihani wurde Anklage wegen "Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung" und wegen Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus gemäß dem marokkanischen Antiterrorismusgesetz Nr. 03-03 erhoben. Amnesty International hat ein Gerichtsdokument geprüft – das einzige Rechtsdokument, das Mustaphas Anwalt zur Verfügung gestellt wurde – und festgestellt, dass dieses Dokument sich auf Mustapha Dihanis Geständnisse stützt, ohne dass weitere substanzielle oder glaubwürdige Beweise vorliegen, die die Anklagepunkte untermauern. In demselben Dokument wird erwähnt, dass Mustapha Dihani vor dem Untersuchungsrichter alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten hat.
Das Gesetz Nr. 03-03 (2003) gewährleistet keine angemessenen Verfahrensgarantien für Personen, gegen die wegen terroristischer Straftaten ermittelt wird. Insbesondere ermöglicht es verlängerten Polizeigewahrsam und verschiebt den Zugang zu einem Rechtsbeistand bis zum 6. Tag der Inhaftierung, wodurch die Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen steigt. Das Gesetz wurde wiederholt von internationalen Menschenrechtsgremien kritisiert, darunter dem UN-Menschenrechtsausschuss, dem Ausschuss gegen Folter, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen.
Nach dem marokkanischen Strafvollzugsgesetz ist Isolationshaft eine außergewöhnliche Maßnahme, die nur als Sicherheits- oder Schutzmaßnahme für Inhaftierte angeordnet wird. Darin ist festgelegt, dass die maximale Isolationsdauer zwanzig Tage beträgt, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen, und höchstens zweimal verlängert werden kann. Mustapha Dihani befindet sich seit über 300 Tagen in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen, ohne dass ein Dokument vorliegt, das eine Rechtsgrundlage für diese fortgesetzte Verlängerung darstellt. Das gleiche Gesetz schreibt vor, dass in Isolationshaft befindliche Häftlinge mindestens dreimal pro Woche ärztlich untersucht werden müssen. Eine solche Untersuchung wurde bei Mustapha Dihani noch nicht ein einziges Mal durchgeführt. Artikel 131 des Gesetzes Nr. 10.23 garantiert zudem das Recht, Beschwerde einzulegen.
Internationale Menschenrechtsstandards, wie beispielsweise die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen, definieren Isolationshaft als einen Zustand, bei dem eine Person 22 Stunden oder mehr pro Tag ohne nennenswerten menschlichen Kontakt verbringt. Darin ist festgelegt, dass eine längere Einzelhaft unter isolierten Bedingungen – von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen – als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gilt. Der Fall von Mustapha Dihani ist Teil eines umfassenderen Musters der Unterdrückung, das sich gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen der Sahrauis, die sich für Selbstbestimmung einsetzen, richtet. Sie sind in den vergangenen Jahren immer wieder Überwachung, Einschüchterung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Strafverfahren aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit ausgesetzt gewesen. Urteile, die auf Grundlage der Anti-Terror-Gesetze gefällt werden, insbesondere gegen sahrauische Aktivist*innen, scheinen oft vorwiegend politischer Natur zu sein und stehen häufig in keinem Verhältnis zur Beweislage.