Marokko: Aktivist in Haft misshandelt

Die Grafik zeigt eine Gefängnistür mit Gitterstäben.

Die marokkanischen Behörden nahmen Mustapha Dihani aus der Westsahara am 21. Oktober 2025 unter falschen Terrorismusvorwürfen fest. Im Gefängnis wurde er von Wärtern geschlagen und durfte nicht zum Arzt gehen. Seit seiner Inhaftierung wird er in Isolationshaft gehalten. Diese Behandlung kann Folter gleichkommen. Die nächste Gerichtsanhörung findet am 15. Oktober 2026 statt.

Bitte setzt euch für Mustapha Dihani ein!

Bereits bei "Mein Amnesty" registriert? Dann bitte hier anmelden.
Meine Profildaten (Vorname, erster Buchstabe des Nachnamens) dürfen bei Aktionsteilnahme angezeigt werden.

Ja, ich will mich für die Menschenrechte einsetzen und stimme zu, dass die Initialen meines Vornamens und Nachnamens bei Aktionsteilnahme an den Adressaten übermittelt und diesem angezeigt werden. Ich bin mir bewusst, dass in Drittstaaten oft kein mit dem europäischen Datenschutz vergleichbarer Schutz meiner personenbezogenen Daten gegeben ist und dass mit der Offenlegung ggf. Rückschlüsse auf meine politische Meinung möglich sind. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft. Weitere Hinweise in unseren Datenschutzhinweisen.

Hinweis: Vielen Dank für deine Unterstützung. Deine Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift und optional Telefonnummer) verwenden wir auch, um dir aktuelle Informationen über Menschenrechte und unsere Arbeit sowie die unserer Netzwerkpartner zuzuschicken, Veranstaltungen anzukündigen und zur Teilnahme an Aktionen, Petitionen oder zu Spenden aufzurufen. Du kannst dich jederzeit kostenlos und einfach von unseren Newslettern abmelden. Klicke dazu einfach auf den Abmeldelink in den Nachrichten (E-Mail oder WhatsApp), oder schreibe uns an info@amnesty.de. Mehr Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen.

Dein Appell

In welcher Sprache möchtet du den Brief verschicken? Bitte auswählen

Exzellenz,

ich wende mich heute an Sie, weil der sahrauische Aktivist Mustapha Dihani seit einem Jahr willkürlich inhaftiert ist. Die unbegründeten Anklagen lauten auf "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" und Terrorismus. Die Geständnisse, auf die sich die Anklagen stützen, hat Mustapha Dihani vor dem Untersuchungsrichter widerrufen und erklärt, dass er in Polizeigewahrsam bedroht und misshandelt wurde. Mustapha Dihani darf seine Zelle im Gefängnis Salé 2 nur eine Stunde pro Tag verlassen und nicht mit anderen Häftlingen sprechen. Das Gefängnis ist 1.350 Kilometer vom Wohnort seiner Familie entfernt. Die Familie kann ihn deshalb nicht regelmäßig besuchen. 

Der Anwalt berichtete der Familie, dass er bei einem Besuch am 20. April festgestellt habe, dass Mustapha Dihani körperlich sehr schwach und psychisch schwer belastet sei. Als seine Familie ihn am 16. August besuchte, litt Mustapha Dihani unter starkem Zittern, wiederkehrenden Panikattacken, akuten Schmerzen in der Brust und Nervenschmerzen im Nacken. Außerdem hatte er große Angst zu sterben und führte dies auf bedrohliche Provokationen des Gefängnispersonals bei der Essensausgabe zurück. Die Telefonate mit seiner Familie wurden unterbrochen, wenn er versuchte, mit ihnen über seine Misshandlung zu sprechen.

Deshalb bitte ich Sie, sicherzustellen, dass Mustapha Dihani freigelassen wird. Sorgen Sie dafür, dass seine Isolationshaft sofort beendet wird. 

Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass die von ihm erhobenen Misshandlungsvorwürfe unabhängig, unparteiisch und wirksam untersucht werden. Gewähren Sie ihm eine umfassende gesundheitliche Versorgung und sorgen dafür, dass seine Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.

Hochachtungsvoll

Your Excellency, 

I write to urge you to ensure the immediate and unconditional release of Saharawi activist Mustapha Dihani who has been arbitrarily detained for one year under unfounded charges of "membership in a criminal gang" and terrorism, based solely on confessions he repudiated before the investigative judge. He also told the judge that he had been threatened and ill-treated in police custody.

Mustapha is held in solitary confinement, only allowed to leave his cell for 1 hour per day and banned from speaking to other prisoners. He is held in a prison 1350 away from where his family lives, making it difficult for them to visit him regularly.

Mustapha reported through his family that guards in Salé 2 prison repeatedly beat him and deprived him of food for several days during his first months of detention. Prison authorities delayed the administration of painkillers for four days and denied him access to an independent doctor. Mustapha’s lawyer told his family that, during a visit on 20 April, he observed that Mustapha had marked physical weakness and severe psychological distress. When his family visited him on 16 August, Mustapha was experiencing severe trembling, recurrent panic attacks, acute chest pain and nerve pain in his neck. He also expressed an intense fear of death, which he attributed to provocations by prison staff in front of him when they delivered his food. His telephone calls with his family were cut off when he tried to describe the ill-treatment to them.

I urge you to ensure the immediate release of Mustapha Dihani. In the meantime, I call on you to end his solitary confinement. I call on you to ensure that a thorough, independent, impartial, transparent and effective investigation is opened into the allegations of ill-treatment in detention and, pending his release, that he is granted access to adequate health care and held in conditions that meet international standards. 

Yours sincerely,

Du möchtest dein Schreiben lieber per Brief, Fax oder mit deinem eigenen E-Mail-Programm versenden?

Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.

Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.

Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.

Bitte abschicken bis: 13.04.2027

Appell an

Prime Minister
Fatima Ezzahra El Mansouri
Palais Royal Touarga Rabat 10070
MAROKKO

Sende eine Kopie an

Botschaft der Königreichs Marokko
I.E. Frau Zohour Alaoui
Niederwallstraße 39
10117 Berlin

Fax: 030 - 20 612 420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Amnesty fordert:

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Mustapha Dihani sofort freigelassen wird. 
  • Beenden Sie seine Isolationshaft. 
  • Stellen Sie sicher, dass die von ihm erhobenen Misshandlungsvorwürfe unabhängig, unparteiisch und wirksam untersucht werden. Gewähren Sie ihm eine umfassende gesundheitliche Versorgung und sorgen dafür, dass seine Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.

Sachlage

Der sahrauische Aktivist Mustapha Dihani ist seit einem Jahr willkürlich inhaftiert. Die unbegründeten Anklagen lauten auf "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" und Terrorismus. Die Geständnisse, auf die sich die Anklagen stützen, hat Mustapha Dihani vor dem Untersuchungsrichter widerrufen und erklärt, dass er in Polizeigewahrsam bedroht und misshandelt wurde. Mustapha Dihani darf seine Zelle im Gefängnis Salé 2 nur eine Stunde pro Tag verlassen und nicht mit anderen Häftlingen sprechen. Das Gefängnis ist 1.350 Kilometer vom Wohnort seiner Familie entfernt. Die Familie kann ihn deshalb nicht regelmäßig besuchen. 

Der Anwalt berichtete der Familie, dass er bei einem Besuch am 20. April festgestellt habe, dass Mustapha Dihani körperlich sehr schwach und psychisch schwer belastet sei. Als seine Familie ihn am 16. August besuchte, litt Mustapha Dihani unter starkem Zittern, wiederkehrenden Panikattacken, akuten Schmerzen in der Brust und Nervenschmerzen im Nacken. Außerdem hatte er große Angst zu sterben und führte dies auf bedrohliche Provokationen des Gefängnispersonals bei der Essensausgabe zurück. Die Telefonate mit seiner Familie wurden unterbrochen, wenn er versuchte, mit ihnen über seine Misshandlung zu sprechen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mustapha Dihani berichtete seiner Familie, dass Wärter im Gefängnis Salé 2 ihn in den ersten Monaten seiner Haft wiederholt geschlagen und ihm mehrere Tage lang das Essen vorenthalten hätten. Die Gefängnisbehörden verweigertem ihm vier Tage lang die Verabreichung von Schmerzmitteln und verwehrten ihm den Zugang zu einem*r unabhängigen Ärztin. 

Mustapha Dihani ist Webentwickler und IT-Spezialist. Er entwickelte die Website "Wesatimes", die sich u.a. mit der Politik in der Westsahara, den Rechten der indigenen Sahrauis und der Zivilgesellschaft befasst. Außerdem leistete er Unterstützung bei den IT-Systemen anderer sahrauischer Aktivist*innengruppen. 

Im September 2023 verließ Mustapha Dihani die Westsahara, nachdem er systematisch von einer Anstellung im öffentlichen Dienst ausgeschlossen worden und seine Familie anhaltenden Schikanen durch marokkanische Behörden ausgesetzt war. Am 30. Oktober 2023 nahmen ihn die Behörden von Somaliland fest, nachdem er illegal die Grenze ins Land überquert hatte. 

Am 6. Oktober 2025 kam Mustapha Dihani im Zuge einer Begnadigung durch den Präsidenten von Somaliland frei. Auf seiner Reise in ein Drittland wurde er während eines Zwischenstopps am Flughafen von Dubai festgenommen und am 21. Oktober 2025 nach Marokko abgeschoben. Bei seiner Ankunft in Casablanca nahmen ihn die Behörden in Untersuchungshaft und gewährten ihm erst nach 6 Tagen Haft den Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Gegen Mustapha Dihani wurde Anklage wegen "Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung" und wegen Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus gemäß dem marokkanischen Antiterrorismusgesetz Nr. 03-03 erhoben. Amnesty International hat ein Gerichtsdokument geprüft – das einzige Rechtsdokument, das Mustaphas Anwalt zur Verfügung gestellt wurde – und festgestellt, dass dieses Dokument sich auf Mustapha Dihanis Geständnisse stützt, ohne dass weitere substanzielle oder glaubwürdige Beweise vorliegen, die die Anklagepunkte untermauern. In demselben Dokument wird erwähnt, dass Mustapha Dihani vor dem Untersuchungsrichter alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten hat. 

Das Gesetz Nr. 03-03 (2003) gewährleistet keine angemessenen Verfahrensgarantien für Personen, gegen die wegen terroristischer Straftaten ermittelt wird. Insbesondere ermöglicht es verlängerten Polizeigewahrsam und verschiebt den Zugang zu einem Rechtsbeistand bis zum 6. Tag der Inhaftierung, wodurch die Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen steigt. Das Gesetz wurde wiederholt von internationalen Menschenrechtsgremien kritisiert, darunter dem UN-Menschenrechtsausschuss, dem Ausschuss gegen Folter, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen.

Nach dem marokkanischen Strafvollzugsgesetz ist Isolationshaft eine außergewöhnliche Maßnahme, die nur als Sicherheits- oder Schutzmaßnahme für Inhaftierte angeordnet wird. Darin ist festgelegt, dass die maximale Isolationsdauer zwanzig Tage beträgt, sofern keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen, und höchstens zweimal verlängert werden kann. Mustapha Dihani befindet sich seit über 300 Tagen in Einzelhaft unter isolierten Bedingungen, ohne dass ein Dokument vorliegt, das eine Rechtsgrundlage für diese fortgesetzte Verlängerung darstellt. Das gleiche Gesetz schreibt vor, dass in Isolationshaft befindliche Häftlinge mindestens dreimal pro Woche ärztlich untersucht werden müssen. Eine solche Untersuchung wurde bei Mustapha Dihani noch nicht ein einziges Mal durchgeführt. Artikel 131 des Gesetzes Nr. 10.23 garantiert zudem das Recht, Beschwerde einzulegen. 

Internationale Menschenrechtsstandards, wie beispielsweise die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen, definieren Isolationshaft als einen Zustand, bei dem eine Person 22 Stunden oder mehr pro Tag ohne nennenswerten menschlichen Kontakt verbringt. Darin ist festgelegt, dass eine längere Einzelhaft unter isolierten Bedingungen – von mehr als 15 aufeinanderfolgenden Tagen – als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gilt. Der Fall von Mustapha Dihani ist Teil eines umfassenderen Musters der Unterdrückung, das sich gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen der Sahrauis, die sich für Selbstbestimmung einsetzen, richtet. Sie sind in den vergangenen Jahren immer wieder Überwachung, Einschüchterung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Strafverfahren aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit ausgesetzt gewesen. Urteile, die auf Grundlage der Anti-Terror-Gesetze gefällt werden, insbesondere gegen sahrauische Aktivist*innen, scheinen oft vorwiegend politischer Natur zu sein und stehen häufig in keinem Verhältnis zur Beweislage.