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Aktivist ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft
Der chinesische Aktivist Chen Mei
© Amnesty International
Am 19. April wurde Chen Mei in Peking von der Polizei abgeführt. Seitdem gibt es keinen Kontakt mehr zu ihm. Fast zwei Monate lang war nichts über den Verbleib und das Schicksal des Aktivisten bekannt. Erst am 12. Juni erfuhr seine Familie, dass er unter dem Vorwurf "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben in der Haftanstalt des Pekinger Stadtbezirks Chaoyang festgehalten wird. Da Chen Mei weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl festgehalten wird, besteht die Sorge, dass er in Gefahr ist, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.
Appell an
Director Wang Xiaohong
Beijingshi Gong’anju
9 Dongdajie, Qianmen
Dongchengqu, Beijing Shi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Volksrepublik China
S. E. Herrn Ken Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com
Amnesty fordert:
- Lassen Sie Chen Mei bitte umgehend und bedingungslos frei, es sei denn es existieren glaubwürdige und zulässige Beweise dafür, dass er eine international als Straftat anerkannte Handlung begangen hat, und er ein Verfahren erhält, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Chen Mei bis zu seiner Freilassung regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie und Rechtsbeiständen seiner Wahl erhält, und dass er nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.
Sachlage
Chen Mei (陈玫) wurde am 19. April gemeinsam mit zwei weiteren Personen, die sich an dem Online-Projekt Terminus2049 (端点星计划) beteiligen, von der Polizei abgeführt. Erst 54 Tage nachdem er in Gewahrsam genommen worden war, teilten die Behörden seinen Angehörigen seinen Aufenthaltsort mit: Chen Mei werde unter dem Vorwurf "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben (寻衅滋事罪) in der Haftanstalt des Pekinger Stadtbezirks Chaoyang festgehalten.
Die Anti-Zensur-Initiative Terminus2049 hat es sich zur Aufgabe gemacht, von der chinesischen Zensurbehörde blockierte bzw. gelöschte Nachrichtenartikel oder Social-Media-Beiträge wiederherzustellen. Mittlerweile hat Terminus2049 zahlreiche Beiträge über den Ausbruch der COVID-19-Pandemie in China Anfang des Jahres wieder zugänglich gemacht. Chen Mei scheint lediglich deshalb festgenommen worden zu sein, weil er öffentliche Informationen über COVID-19 zusammengetragen und archiviert hat. Das Recht auf Informationsfreiheit ist ein zentraler Aspekt des Rechts auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Die Angehörigen von Chen Mei haben einen Rechtsbeistand für ihn beauftragt. Doch obwohl dieser alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat, wird ihm der Zugang zu seinem Mandanten verwehrt. Da Chen Mei keinen Kontakt zu seinen Angehörigen hat, war ihm anscheinend auch nicht bekannt, dass diese bereits einen Rechtsbeistand für ihn beauftragt haben. Damit werden seine Möglichkeiten, sich um einen adäquaten rechtlichen Beistand zu kümmern, massiv eingeschränkt.
Es gibt keinerlei Informationen darüber, wie es Chen Mei geht. Ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl besteht große Sorge, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt werden könnte.
Hintergrundinformation
Chen Mei war 54 Tage lang verschwunden, bevor seine Familie am 12. Juni einen Anruf von der Polizeidienststelle des Pekinger Stadtteils Chaoyang erhielt. Die Beamt_innen teilten seinen Angehörigen mit, dass Chen Mei unter dem Vorwurf "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben in der Haftanstalt von Chaoyang festgehalten wird. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Im gleichen Telefonat hieß es, dass Chen Mei freiwillig einen kostenlosen Rechtsbeistand beantragt habe und dass sich die beauftragten Anwält_innen gegebenenfalls bei der Familie melden würden. Daraufhin gab die Mutter von Chen Mei zur Antwort, dass dies nicht nötig sei, da die Familie bereits nach dessen Festnahme im April 2020 einen Rechtsbeistand beauftragt habe. Doch die Person am anderen Ende der Leitung meinte, sie solle die Entscheidung von Chen Mei respektieren.
Als einer der von den Behörden bestellten Rechtsbeistände am 15. Juni Kontakt zur Familie von Chen Mei aufnahm, wiederholte diese, dass sie bereits einen anderen Rechtsbeistand beauftragt habe. Doch die Rechtsvertreter_innen weigerten sich, den Fall abzugeben. Erst als die Angehörigen von Chen Mei in einer öffentlichen Erklärung erneut betonten, dass sie die staatlich bestellten Rechtsbeistände nicht benötigten, gaben diese am 24. Juni den Fall schließlich ab.
Am 19. April wurden Chen Mei (陈玫), Cai Wei (蔡伟) und dessen Freundin (Vorname unbekannt, Nachname Tang, 唐) in Peking von der Polizei mitgenommen und "an einem dafür vorgesehenen Ort unter Überwachung gestellt" (指定居所监视居住), weil man ihnen vorwirft, "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben (寻衅滋事罪). Am 13. Mai wurde Tang gegen Kaution freigelassen. Die Angehörigen von Cai Wei wurden von den Behörden informiert, dass er – wie Chen Mei – unter dem Vorwurf "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben in der Haftanstalt von Chaoyang festgehalten wird.
Auch den Angehörigen von Cai Wei wurde mitgeteilt, dass dieser einen kostenlosen Rechtsbeistand beantragt habe und dass – trotz der Einwände der Familie – zwei Anwält_innen für ihn berufen worden seien.
Der Straftatbestand "Streit angefangen und Ärger provoziert" zu haben (Artikel 293 des chinesischen Strafgesetzes) ist weit gefasst und vage formuliert und wird zunehmend gegen Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen eingesetzt. Ursprünglich wurde er nur auf Handlungen angewendet, die vermeintlich die Ordnung an öffentlichen Plätzen störten, doch seit 2013 wird der Anwendungsbereich ausgeweitet und umfasst nun auch Aktivitäten im Internet.