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Anwältin wird eingeschüchtert
Diese Urgent Action ist beendet.
Die chilenische Menschenrechtsverteidigerin und Anwältin Karina Riquelme befindet sich nicht länger in akuter Gefahr. Der Oberste Gerichtshof in Chile ordnete am 25. September 2018 Schutzmaßnahmen für sie an.

Protest für politische Gefangene Mapuche 2012
© David von Blohn / Demotix
Die chilenische Anwältin Karina Riquelme setzt sich für die Rechte der indigenen Mapuche ein. Dafür wurde sie wiederholt von Angehörigen des polizeilichen Geheimdienstes eingeschüchtert. Sie fürchtet um ihre Sicherheit und fühlt sich bedroht.
Appell an
Sr. Andrés Chadwick Piñera
Palacio de La Moneda S/N
Santiago de Chile
CHILE
Sende eine Kopie an
Menschenrechtsorganisation Cid-Sur
Claro Solar 780
Temuco
CHILE
E-Mail: centroidsur@gmail.com
Facebook: cidsuraraucania
Botschaft der Republik Chile
I.E. Frau Cecilia Mackenna Echaurren
Mohrenstr. 42
10117 Berlin
Fax: 030-726 203 603
E-Mail: echile.alemania@minrel.qob.cl
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Karina Riquelme frei und sicher ihrer Arbeit als Anwältin und Verteidigerin der Rechte der indigenen Mapuche nachgehen kann und dass entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit ihr getroffen werden.
- Stellen Sie bitte sicher, dass die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft sich nicht in die Ausübung juristischer Tätigkeiten einmischen, so wie in der Entscheidung 7641-2016 des Obersten Gerichtshofs angeordnet.
Sachlage
Am 31. August meldete die chilenische Anwältin Karina Riquelme erneute Einschüchterungsversuche. Nachdem sie außerhalb von Temuco Besorgungen gemacht hatte, sah sie auf ihrem Heimweg zurück in die zentralchilenische Stadt Angehörige des chilenischen Polizeigeheimdienstes in einem Auto, die Fotos von ihr machten. Die Polizei gab später zwar zu, dass Angehörige des Geheimdienstes vor Ort gewesen seien, stritten jedoch ab, dass diese sie beschattet hätten. Wegen dieser und mehrerer vorangegangener Vorfälle fürchtet Karina Riquelme um ihre Sicherheit und fühlt sich bedroht. Einen Antrag auf rechtliche Schutzmaßnahmen lehnte das Berufungsgericht in Temuco am 14. September ab.
Das Nationalinstitut für Menschenrechte, eine unabhängige öffentliche Menschenrechtsorganisation in Chile, sowie die Menschenrechtsorganisation Zentrum für Forschung und Menschenrechtsverteidigung (Centro de Investigación y Defensa – Cid-Sur), mit der Karina Riquelme zusammenarbeitet, legten Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts ein, um sicherzustellen, dass Schutzmaßnahmen für die Anwältin getroffen werden.
Diese Vorfälle sind nicht die ersten dieser Art, ihnen gingen schon mehrere andere voran. Bereits am 9. Juli meldete Karina Riquelme, dass sie von Männern eingeschüchtert worden sei, die sie als Angehörige des chilenischen Polizeigeheimdienstes in Temuco erkannte. Diese Einschüchterungsversuche erfolgten auch während der Anhörung zu einem Fall, der als "Operation Hurrikan" bekannt wurde. Gemeint ist damit eine Großrazzia vom September 2017, in deren Verlauf acht Mapuche-Aktivisten festgenommen und der "Bildung einer verbotenen terroristischen Vereinigung" beschuldigt worden waren. In der Anhörung sollte untersucht werden, welche Rolle der geschäftsführende Direktor sowie weitere Angehörige des polizeilichen Geheimdienstes in diesem Fall spielen. Ihnen werden im Zusammenhang mit der Anschuldigung gegen die Mitglieder der Mapuche-Gemeinde "Behinderung der Justiz", "Fälschung von Dokumenten" sowie weitere Straftaten vorgeworfen. Am 10. Juli meldete Karina Riquelme die Anwesenheit zweier nicht identifizierter Männer vor ihrem Haus, die einschüchternd auf sie wirkten.
Bereits in einer Entscheidung (Entscheidung 7641-2016) des chilenischen Obersten Gerichtshofs im Jahr 2016 wurden die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, sich nicht in die freie Ausübung juristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen einzumischen. Darunter fällt auch die Anwesenheit von Polizeipersonal an Orten, an denen Rechtsanwält_innen ihrer Arbeit nachgehen. Diese Entscheidung fiel, nachdem Karina Riquelme und ein Kollege im Jahr 2016 verfolgt und fotografiert worden waren.
Hintergrundinformation
Im August 2016 übernahm die Anwältin Karina Riquelme in einem Gerichtsprozess von großem öffentlichem Interesse die Verteidigung eines Mitglieds der Mapuche, dem Terrorismus vorgeworfen wurde. Bereits kurze Zeit später wurden sie und ein Kollege von Männern in ziviler Kleidung wiederholt überwacht und sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaals fotografiert. Anhand der Nummernschilder konnten zwei der Fahrzeuge, die diese Männer nutzten, der chilenischen Nationalpolizei und einer Ermittlungseinheit zugeordnet werden.
Karina Riquelme und ihr Kollege beantragten beim Berufungsgericht von Temuco eine Schutzanordung gegen den Polizeichef der Zone 9 in Araucanía und den Präfekten der chilenischen Ermittlungspolizei, um ihr Recht auf persönliche Freiheit zu sichern. Am 1. Oktober 2016 lehnte das Berufungsgericht den Antrag ab und entschied, dass die Handlungen der Polizeibeamt_innen ihrem normalen Verhalten vor Gericht entsprächen. Am 19. Oktober 2016 hielt Chiles Oberster Gerichtshof diese Entscheidung zwar aufrecht, warnte jedoch die Generalstaatsanwaltschaft, sich nicht in die Ermittlungen einzumischen, die Karina Riquelme und ihr Kollege gegen Polizeibeamt_innen durchführten. Außerdem solle die Polizei im Einklang mit dem Gesetz und nach Anweisung der relevanten Behörden handeln, um nicht in die Arbeit der Rechtsanwältin einzugreifen. Die Untersuchung, die durch die Beantragung der Schutzanordnung angestoßen wurde, zeigte auf, dass Karina Riquelme und ihr Kollege Gegenstand zweier laufender polizeilicher Ermittlungen waren. Am 5. Januar 2017 stellte der zuständige Richter beide Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass die untersuchten Handlungen keine Straftaten darstellten.
Im April 2018 wurde Karina Riquelme darüber informiert, dass ihre Telefonnummer auf einer Liste von über 60 weiteren Nummern stand, die Anfang 2017 unter dem chilenischen Geheimdienstgesetz von der Polizei abgehört worden waren. Im Abhörzeitraum hatte sie mehrere Mitglieder der Mapuche in verschiedenen Fällen als Anwältin verteidigt.