Schutzmaßnahmen für Anwältin gewährt

Diese Urgent Action ist beendet.

Die chilenische Menschenrechtsverteidigerin und Anwältin Karina Riquelme befindet sich nicht länger in akuter Gefahr. Der Oberste Gerichtshof in Chile ordnete am 25. September 2018 Schutzmaßnahmen für sie an.

Hintergrund: Ballons steigen in den Himmel, Vordergrund: Schriftzug "Erfolg!"

Sachlage

Die chilenische Anwältin Karina Riquelme berichtete am 9. und 10. Juli sowie am 31. August von der Beschattung und Einschüchterung durch Männer, die später als Angehörige des Polizeigeheimdienstes identifiziert wurden. Einen Antrag, wonach Schutzvorkehrungen für die Sicherheit von Karina Riquelme gewährleistet werden sollten, lehnte das Berufungsgericht in Temuco am 14. September ab. Gegen diese Entscheidung wurden vor dem chilenischen Obersten Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt. Am 25. September setzte daraufhin der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts außer Kraft. Die Polizei wurde  entsprechend  angewiesen, Vorkehrungen zu treffen, die jeglichen Tatwiederholungen vorbeugen, welche die Sicherheit von Karina Riquelme und ihre freie Ausübung des Anwaltsberufs bedrohen.

Amnesty International wird Karina Riquelmes Situation weiterhin beobachten.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.