Aktivist wegen Twitter-Beiträgen angeklagt
Demonstration in Manama, Bahrain, 21. Februar 2011
© Amnesty International
Dem Aktivisten Yaser Mawali wird vor einem Gericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama der Prozess gemacht. Am 7. Juni war er wegen zwei Beiträgen, die er bei Twitter weiterverbreitet hatte, der "Beleidigung des Königs" angeklagt worden. Er war am 29. Mai festgenommen worden; seine nächste Anhörung ist für den 16. August angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu sieben Jahre Gefängnis. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.
Setzt euch für einen angeklagten Aktivisten ein!
Appell an
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
Sende eine Kopie an
Minister für Justiz und islamische Angelegenheiten
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
Botschaft des Königreichs Bahrain
Herr Ahmed Mohamed Ahmed Almuharraqi
I. Sekretär (Geschäftsträger a.i.)
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Yaser Mawali umgehend und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde.
- Bitte schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und ändern oder schaffen Sie Gesetze ab, welche die Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit kriminalisieren, darunter auch Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs.
Sachlage
Dem Aktivisten Yaser Mawali wird vor einem Gericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama der Prozess gemacht. Er war am 7. Juni für zwei Beiträge, die er bei Twitter weiterverbreitet hatte, wegen "Beleidigung des Königs" angeklagt worden. Am 19. Juni und 26. Juli fanden weitere Anhörungen statt. Sein nächster Gerichtstermin ist für den 16. August geplant. Bei einer Verurteilung drohen ihm unter Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs bis zu sieben Jahre Haftstrafe.
Yaser Mawali wurde am 29. Mai gegen 15.30 Uhr von Polizist_innen in Zivilkleidung in seinem Haus in einem Dorf auf der Insel al-Muharraq festgenommen. Berichten zufolge fragten die Polizist_innen die Angehörigen von Yaser Mawali, ob er zuhause sei und gaben sich als Angestellte des Versandunternehmens Aramex aus: Sie hätten ein Einschreiben für Yaser Mawali. Seine Familie antwortete, dass er nicht zuhause sei, in einer Stunde jedoch zurückkomme. Daraufhin kamen die Polizist_innen eine Stunde später wieder, nachdem Yaser Mawali zurückgekehrt war. Er erhielt einen Telefonanruf mit der Aufforderung, aus dem Haus zu kommen. Als er aus dem Haus trat, wurde er ohne Haftbefehl festgenommen und auf den Rücksitz eines Autos verfrachtet. Zehn Minuten später kehrten die Polizist_innen zu dem Haus zurück, beschlagnahmten sein Mobiltelefon und sagten der Familie, dass er zur Kriminalpolizei gebracht werde. Nachts um 1.30 Uhr rief Yaser Mawali seine Familie an und erklärte, sein Verhör sei jetzt beendet und er werde ins Dry‑Dock‑Gefängnis im Nordosten Bahrains gebracht. Am kommenden Morgen werde er außerdem der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Am Morgen des 30. Mai gingen der Rechtsbeistand und die Familie von Yaser Mawali zum Büro der Staatsanwaltschaft, jedoch wurde nur der Rechtsbeistand hineingelassen. Die Staatsanwaltschaft ordnete einen siebentägigen Gewahrsam für Yaser Mawali an und erhob Anklage wegen "Beleidigung des Königs" gegen ihn. Am 2. Juni rief Yaser Mawali seine Familie an und sagte, er sei im Dry‑Dock‑Gefängnis. Dort ist er seit seiner Festnahme inhaftiert.
Amnesty International hat die Twitter-Beiträge, wegen deren Verbreitung Yaser Mawali unter Anklage steht, geprüft und ordnet sie als friedliche Meinungsäußerung ein. Seit Mitte 2016 gehen die Behörden verschärft gegen friedliche Regierungskritiker_innen vor. Die Festnahme von Yaser Mawali ist Teil dieses scharfen Vorgehens.
Hintergrundinformation
Im Februar 2014 erhöhten die Behörden die Strafe für die "Beleidigung des Königs". Diese Straftat ist hiernach mit bis zu sieben Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Bahrain‑Dinar (umgerechnet mehr als 22.000 Euro) zu ahnden. Ist der König während der Beleidigung anwesend, so können sogar noch höhere Strafen verhängt werden. Paragraf 214 des bahrainischen Strafgesetzbuchs besagt: "Jede Person, die den Emir des Landes [den König], die Nationalflagge oder das Nationalwappen beleidigt, ist mit Haft zu bestrafen." Der Paragraf stellt eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.
Es ist nicht das erste Mal, dass in Bahrain Personen wegen "Beleidigung des Königs" festgenommen oder verurteilt werden. Im Oktober 2014 wurde die Menschenrechtsverteidigerin Zainab al-Khawaja zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.000 Bahrain‑Dinar (etwa 6.800 Euro) verurteilt. Im Oktober 2015 wurde ihre Strafe jedoch auf ein Jahr herabgesetzt. Weitere Informationen finden Sie in der UA 306/2014: Drohende Inhaftierung, 23. Oktober 2015: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-306-2014-3/drohende-inhaftierung. Zainab al-Khawaja ist inzwischen freigelassen worden und konnte nach Dänemark ausreisen.
Im Dezember 2014 wurde ein weiterer Menschenrechtsverteidiger, Ahman Hassan Ali Mshaima', zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, ebenfalls wegen "Beleidigung des Königs". Weitere Informationen finden Sie in der UA 306/2014: Haftstrafe wegen "Beleidigung des Königs", 11. Dezember 2014: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-005-2014-3/haftstrafe-wegen-bel…. Ahman Hassan Ali Mshaima' ist nach Verbüßen seiner Haftstrafe freigelassen worden.
Seit Juni 2016 haben die bahrainischen Behörden ihr hartes Vorgehen gegen mutmaßliche Regierungskritiker_innen noch intensiviert. Dutzende Menschenrechtsverteidiger_innen und politische Aktivist_innen wurden von den bahrainischen Behörden daran gehindert, nach Genf in die Schweiz zu reisen, um an den Sitzungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen teilzunehmen. Erst kürzlich, Ende April 2017, im Vorfeld der regelmäßigen Überprüfung der bahrainischen Menschenrechtslage durch den UN‑Menschenrechtsrat am 1. Mai, wurden mindestens 32 mutmaßliche Regierungskritiker_innen zum Verhör bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen und den meisten wurde die "illegale Versammlung in Duraz" vorgeworfen.