Nach Verurteilung im Hungerstreik
Diese Urgent Action ist beendet.
Nach zwei Jahren Haft wurde der Blogger und gewaltlose politische Gefangene Merzoug Touati am 7. März 2019 aus dem Gefängnis entlassen.

Der algerische Blogger Merzoug Touati
© privat
Der algerische Blogger und gewaltlose politische Gefangene Merzoug Touati trat am 8. Juli in den Hungerstreik. Er protestiert damit gegen die Inhaftierung allein wegen seiner Internetposts, in denen er sich ausschließlich friedlich äußerte. Seit er sich im Hungerstreik befindet, wird er in Einzelhaft gehalten und es besteht Sorge um seine körperliche und seelische Gesundheit. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Appell an
Präsident
Abdelaziz Bouteflika
Presidency of the Republic
El Mouradia, Algiers
ALGERIEN
Sende eine Kopie an
Präsidentin der nationalen Menschenrechtsinstitutionen
Mme Fafa Benzerrouki Sid Lakhdar
Conseil national des droits de l’Homme
Palais du Peuple
Avenue Franklin Roosvelt
Algiers, ALGERIEN
Fax: (00 213) 21 23 99 58
E-Mail: contact@cncppdh-algerie.org
Botschaft der Demokratischen Republik Algerien
S. E. Herrn Nor Eddine Aouam
Görschstraße 45 -46
13187 Berlin
Fax: 030-4809 8716
E-Mail: info@algerische-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Merzoug Touati umgehend und bedingungslos frei. Stellen Sie sicher, dass sein Schuldspruch aufgehoben wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung im Internet festgenommen wurde.
- Beenden Sie bitte umgehend die Einzelhaft von Merzoug Touati und gewährleisten Sie bitte, dass seine Haftbedingungen den Völkerrechtsstandards entsprechen, einschließlich des freien Zugangs zu Trinkwasser.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Merzoug Touati Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal erhält, welches ihn entsprechend der medizinischen Ethik versorgt und die Grundsätze der Vertraulichkeit, der Patientenautonomie und der Einwilligung nach Aufklärung einhält.
Sachlage
Am 8. Juli trat Merzoug Touati aus Protest gegen seine ungerechtfertigte Verurteilung in den Hungerstreik. Er war wegen der Weitergabe von nachrichtendienstlichen Informationen an eine ausländische Regierung mit dem Ziel der "Schädigung diplomatischer Beziehungen" und der "Anstiftung zur Versammlung und zu Sitzblockaden in öffentlichen Räumen" schuldig gesprochen worden. Die Vorwürfe basieren allein auf der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung, insbesondere auf einem Facebook-Post, der zum Protest gegen ein neues Gesetz aufruft, und einem Videointerview mit einem Sprecher des israelischen Außenministeriums auf YouTube, in dem dieser die algerischen Behörden kritisierte. Nach mehr als 16 Monaten in Untersuchungshaft verurteilte das Gericht der ersten Instanz in Bejaia, einer Hafenstadt im Norden Algeriens, Merzoug Touati am 24. Mai zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von 50.000 Algerischen Dinar (etwa 366 Euro). Einen Monat später setzte das Berufungsgericht in Bejaia unter Beibehaltung der Geldstrafe die Haftstrafe auf sieben Jahre herab. Die Rechtsbeistände haben zwei Monate Zeit, um vor dem Kassationsgericht, dem höchsten Gericht Algeriens, Rechtsmittel einzulegen.
Merzoug Touati befindet sich seit Beginn seines Hungerstreiks am 8. Juli in Einzelhaft im Gefängnis der Stadt Oued Ghir unweit von Bejaia. Nach den Richtlinien der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) handelt es sich hierbei um verlängerte Einzelhaft und damit um Folter oder eine andere Formen der Misshandlung. Seinem Rechtsbeistand zufolge ist Merzoug Touati körperlich geschwächt. Die Isolation hat zudem seine psychische Verfassung stark beeinträchtigt. Die Gefängnisverwaltung stellt ihm zwar täglich unbegrenzte Mengen an Wasser und Zucker zur Verfügung, er ist jedoch gezwungen, dafür zu bezahlen, da er sich in Einzelhaft befindet.
Merzoug Touati hat sein Studium an der Universität abgeschlossen und begann 2015 eine Facebook-Seite und einen inzwischen gelöschten Blog zu betreiben, auf denen er regelmäßig die politischen und menschenrechtlichen Entwicklungen in Algerien kommentierte. Um gegen die immer wieder verlängerte Untersuchungshaft zu protestieren, ist er bereits vor seinem Prozess sieben Mal in den Hungerstreik getreten.
Hintergrundinformation
Merzoug Touati ist ein Bürgerjournalist. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war er arbeitslos. Auf seinem Blog Alhogra.com und auf Facebook kommentierte er regelmäßig die politischen und menschenrechtlichen Entwicklungen in Algerien. Sein Blog hatte mehr als 20.000 Likes auf Facebook und damit eine beachtliche Leser_innenschaft. Nach seiner Festnahme wurde der Blog von den Behörden gelöscht. Seine jüngsten Posts behandelten die Gewalt zwischen ethnischen und religiösen Gruppen in der algerischen Stadt Ghardaia, die kulturellen Rechte der Berber-Gruppe Amazigh und die Parlamentswahlen 2017. Er ist kein Mitglied in einer politischen Partei oder Vereinigung.
Die Polizei führte eine Razzia in seinem Haus durch, beschlagnahmte seinen Computer und nahm ihn am 18. Januar 2017 in Bejaia fest, nachdem er einen Post auf Facebook und ein Videointerview auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht hatte.
In dem entsprechenden Facebook-Beitrag vom 2. Januar 2017 rief er die Bewohner_innen von Bejaia zu Protesten gegen das neue Finanzgesetz auf.
In dem Videointerview auf seinem YouTube-Kanal vom 8. Januar 2017 führte Merzoug Touati per Telefonkonferenz ein Interview mit einem Sprecher des israelischen Außenministeriums. Dieser wies den häufig von den algerischen Behörden gemachten Vorwurf zurück, dass ausländische Regierungen, darunter auch Israel, Unruhen gegen die Sparmaßnahmen in Algerien anheizen würden. Im gleichen Interview erklärte der Sprecher, dass israelische und algerische Behördenvertreter_innen bis zum Jahr 2000 miteinander in Kontakt standen.
Während des Verhörs versicherte Merzoug Touati dem Untersuchungsrichter, dass die Interviews, die er mit Diplomat_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Aktivist_innen verschiedener religiöser und politischer Richtungen geführt hatte, lediglich der Dokumentation für seine Internetartikel und zur Aufklärung der Öffentlichkeit gedient hätten.
Amnesty International hat die Gerichtsunterlagen von Merzoug Touati geprüft. Darin wird als einziger "Beweis" sein Facebook-Post vom 2. Januar 2017 und weitere Posts aufgeführt, die er veröffentlicht hatte, bevor seine Webseite gelöscht wurde. Amnesty International konnte weder dort noch in dem Videointerview Anstiftung zu Gewalt oder Hassreden ausmachen. Salah Dabouz, der Rechtsbeistand von Merzoug Touatis, berichtete Amnesty International, dass "die Fakten, auf die das Gericht der ersten Instanz sein Urteil stützt, in keinem Zusammenhang mit den Anklagen gegen ihn stehen".
Amnesty International betrachtet Merzoug Touati als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerungin Haft befindet.
Nähere Informationen finden Sie in den englischsprachigen Amnesty-Webtexten: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/05/algeria-blogger-facing-d… und https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/05/algeria-blogger-sentence….