Todesstrafe für zwei Männer bestätigt

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 26. Februar 2019 stimmte das ägyptische Oberste Militärberufungsgericht zu, die gegen Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf verhängten Todesurteile in einem Rechtsmittelverfahren zu überprüfen. In diesem Verfahren wurden die Todesurteile der Männer in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.

Ägypten: Todesurteil gegen Mursi bestätigt

Polizisten treiben in Kairo Anhänger der Muslimbruderschaft auseinander, die Ex-Präsident Mursi unterstützen, 15. April 2014

Am 26. März bestätigte das Oberste Militärgericht die Todesstrafe für Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf. Den beiden Männern droht unmittelbar die Hinrichtung, wenn Präsident Abdelfatah al-Sisi nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Verurteilung eine Begnadigung oder Strafmilderung beschließt.

Appell an

Verteidigungsminister

Colonel General Sedqi Sobhi

Ministry of Defence

Cairo

ÄGYPTEN

Sende eine Kopie an

Beauftragter für Menschenrechte im Außenministerium

Ahmed Ihab Gamal-Eldin

Ministry of Foreign Affairs

Corniche el-Nile, Cairo, ÄGYPTEN.


Fax: (00 202) 2574 9713

E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg

Twitter: @MfaEgypt

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN

S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty

Stauffenbergstraße 6-7

10785 Berlin


Fax: 030-477 1049

E-Mail:
embassy@egyptian-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte heben Sie das Todesurteil gegen die beiden Männer auf.
  • Gewähren Sie bitte allen in diesem Fall verurteilten Männern eine Neuverhandlung vor einem ordentlichen Zivilgericht. Die Verhandlung soll internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und es darf nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen werden. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass durch Folter und anderweitige Misshandlungen erzwungene "Geständnisse" und "Beweismittel" nicht vor Gericht zugelassen werden.
  • Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Am 26. März bestätigte das Oberste Militärgericht die Todesstrafe für Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf. Das Gericht akzeptierte die Rechtsmittel von vier Männern, Mohammed Fawzi Abd al-Gawad Mahmoud, Reda Motamad Fahmy Abd al-Monem, Ahmed Mustafa Ahmed Mohamed und Mahmoud al-Sharif Mahmoud, deren Fälle vor einem anderen Militärgericht neu verhandelt werden. Die sechs Männer hatten gegen ihre Todesurteile, die im Dezember 2016 von einem vorinstanzlichen Gericht verhängt worden waren, Rechtsmittel eingelegt.

Laut Artikel 155 der ägyptischen Verfassung und den Paragraphen 470-477 der Strafprozessordnung kann ein Todesurteil nicht mehr angefochten werden, nachdem das Oberste Militärgericht die eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen hat. Der Fall wird daraufhin an den ägyptischen Präsidenten gesandt, der die Verurteilten binnen 14 Tagen begnadigen kann. Wenn der Präsident die Begnadigung in dieser Zeit nicht erteilt, legt die Militärstaatsanwaltschaft einen Hinrichtungstermin fest. Für diesen Termin gibt es keinen festgelegten zeitlichen Rahmen. Wenn die eingelegten Rechtsmittel erfolgreich sind und das Oberste Militärgericht die Todesurteile nicht bestätigt, werden die Fälle zur Neuverhandlung an ein anderes Militärgericht übergeben.

Am 29. Mai 2016 hatte ein ägyptisches Militärgericht die sechs Männer zusammen mit 20 weiteren verurteilt. Ihnen wurden die "Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation", der "Besitz von Schusswaffen und Sprengstoffen" sowie die "illegale Beschaffung geheimer militärischer Informationen" vorgeworfen. Von den 26 Angeklagten wurden zwei freigelassen, acht – davon zwei in Abwesenheit – zum Tode verurteilt und 18 erhielten Gefängnisstrafen zwischen 15 und 25 Jahren. Den beiden in Abwesenheit Verurteilten steht eine Neuverhandlung zu, sobald sie sich in Untersuchungshaft befinden.

Ahmed Amin Ghazali und Abdul Basir Abdul Rauf wurden nach einem höchst unfairen Verfahren zum Tode verurteilt. Das Gericht stützte sich dabei auf "Geständnisse", die unter Folter erzwungen wurden, während sie Opfer des Verschwindenlassens waren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 29. Mai 2016 verurteilte ein Militärgericht in Ägypten 26 Männer im Rahmen des Verfahrens 174/2015 wegen der Mitgliedschaft in der verbotenen Organisation der Muslimbruderschaft, dem Besitz von Schusswaffen und Sprengstoffen, sowie der illegalen Beschaffung geheimer militärischer Informationen. Zwei weitere Männer wurden freigesprochen. Acht Männer wurden zum Tode verurteilt und die anderen 18 erhielten Haftstrafen zwischen 15 und 25 Jahren. Die Männer hatten angegeben, dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen zu sein, außerdem erhoben sie Foltervorwürfe und forderten deren offizielle Untersuchung. Nach Angaben ihrer Rechtsbeistände wurden viele dieser Beschwerden und Forderungen vom Gericht ignoriert. Sowohl Angehörige als auch Rechtsbeistände der Verurteilten erklärten Amnesty International gegenüber zudem, dass die Männer Verletzungen aufwiesen, zu denen Verbrennungen und Prellungen am ganzen Körper sowie Wunden an den Händen gehörten.

Zwischen dem 28. Mai und 7. Juni 2015 nahmen ägyptische Sicherheitskräfte die Männer fest und gaben ihren Haftort nicht bekannt, was dem Verschwindenlassen gleichkam. Einige von ihnen verschwanden für bis zu sechs Wochen. 18 der Angeklagten waren in der Zentrale des militärischen Geheimdienstes in Nasr City in Kairo inhaftiert, während ein Angeklagter im al-Azouly-Militärgefängnis auf einem Militärstützpunkt im Gouvernement Ismailia festgehalten wurde. Gegen acht Verdächtige, die nicht festgenommen wurden, fand das Gerichtsverfahren in Abwesenheit statt.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Eigenschaften der verurteilten Person oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar.