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Sehr schlechte Haftbedingungen
Der chinesische Menschenrechtsverteidiger Zhen Jianghua hinter Gittern auf einer Polizeiwache
© privat
Ola al-Qaradawy und ihr Ehemann Hossam Khalaf wurden Anfang Juli aufgrund haltloser Vorwürfe festgenommen und befinden sich seitdem unter sehr schlechten Bedingungen in Haft. Hossam Khalaf ist inzwischen in eine Gemeinschaftszelle verlegt worden, doch Ola al-Qaradawy befindet sich seit ihrer Festnahme in Einzelhaft. Der Gesundheitszustand der beiden hat sich sehr verschlechtert und Hossam Khalaf wird der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert.
Appell an
Innenminister
Magdy Abdel Ghaffar
Ministry of Interior
Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Stellvertretende Beauftragte für Menschenrechte im Aussenministerium
Laila Bahaa El Din
Ministry of Foreign Affairs
Corniche el-Nile
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2576 7967
E-Mail: contact.us@mfa.gov.org
Twitter: @MfaEgypt
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ola al-Qaradawy und Hossam Khalaf die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anfechten können.
- Beenden Sie bitte umgehend die verlängerte Einzelhaft von Ola al-Qaradawy.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Ola al-Qaradawy und Hossam Khalaf die benötigte medizinische Versorgung angemessen erhalten und sie regelmäßig von ihren Familien und Rechtsbeiständen besucht werden können.
- Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass Untersuchungshaft eine Ausnahmemaßnahme darstellt und im Einzelfall darüber entschieden werden muss, ob sie angemessen und notwendig ist, ob das Gesetz sie vorsieht und dass sie weder vage noch zu lange verhängt wird.
Sachlage
Seit dem 3. Juli befinden sich Ola al-Qaradawy und ihr Ehemann Hossam Khalaf aufgrund des haltloses Vorwurfs zur Muslimbruderschaft zu gehören in Haft. Bislang hat die Staatsanwaltschaft weder Beweise vorgelegt, die ihre Inhaftierung rechtfertigen würden noch wurde den beiden die Möglichkeit eingeräumt, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Die Gefängnisbehörden verweigern ihnen Besuche von Rechtsbeiständen und Angehörigen.
Ola al-Qaradawy wird seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis Al-Qanater im Gouvernement Qalyubia festgehalten. Sie ist in in einer sehr kleinen Einzelzelle untergebracht, die nur etwa 160 cm auf 180 cm misst und weder ein Bett noch eine Toilette hat. Außerdem sind Belüftung und Beleuchtung ungenügend. Ihr wird jeden Morgen ein einziger täglicher Toilettengang von nur fünf Minuten gestattet. Somit sieht sie sich gezwungen, ihre Nahrungsaufnahme einzuschränken, um nicht auf die Toilette gehen zu müssen. Rechtsbeistände, die Ola al-Qaradawy am 5. November im Büro der Oberstaatsanwaltschaft für Innere Sicherheit sahen, berichteten Amnesty International, dass sie während der ersten vier Tage im November mit einem Hungerstreik gegen ihre Inhaftierung und die schlechten Haftbedingungen protestiert hatte.
Hossam Khalaf ist inzwischen aus der Einzelhaft in eine Gemeinschaftszelle verlegt worden. Er wird im Hochsicherheitsgefängnis Tora am Rande der Hauptstadt Kairo festgehalten. Obwohl er bereits seit seiner Inhaftierung an Augenschmerzen leidet, lehnt die Gefängnisleitung seinen Antrag weiterhin ab, sich entweder im Gefängnisspital oder auf eigene Kosten in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses untersuchen zu lassen.
Hintergrundinformation
Die Familienangehörigen und Rechtsbeistände von Ola al-Qaradawy und Hossam Khalaf sind davon überzeugt, dass deren schlechter Gesundheitszustand durch die ungenügende Nahrungs- und Gesundheitsversorgung verursacht wird. Internationale Standards für die Behandlung von Gefangenen untersagen Einzelhaft über mehr als 15 aufeinanderfolgende Tage hinaus.
Am 30. Juni hatten Sicherheitskräfte das Sommerhaus von Ola al-Qaradawy an der Nordküste Alexandrias durchsucht, als sie dort mit ihrem Mann im Urlaub war. Die Polizei brachte sie zunächst auf die Polizeiwache in Burj Al-Arab und überstellte sie von dort an die Anklagebehörde des Staatssicherheitsdienstes in Kairo. Die Staatsanwaltschaft befragte sie zwei Tage lang und ordnete eine 15-tägige Haft aufgrund der Vorwürfe an, dass sie zur Muslimbruderschaft gehörten und diese finanziell unterstützten. Seitdem wurde die Haftanordnung immer wieder von der Staatsanwaltschaft erneuert. Sicherheitskräfte durchsuchten zudem ihre Wohnung in Kairo und konfiszierten Bargeld sowie den Schmuck von Ola al-Qaradawy und dienstliche Unterlagen von Hossam Khalaf.
Am 17. August wurden die Konten von Ola al-Qaradawy und Hossam Khalaf sowie von 14 weiteren Personen eingefroren. Veranlasst wurde dies durch ein staatliches Gremium zur Überwachung der Finanzen derjenigen, die im Verdacht stehen, zur Muslimbruderschaft zu gehören. Dieses Gremium gab an, sie seien Mitglieder der Muslimbruderschaft. Am 30. August erklärte das Strafgericht von Kairo Ola al-Qaradawy und Hossam Khalaf in Übereinstimmung mit dem Gesetz über terroristische Personen (Terrorist Entities Law) Nr. 8 von 2015 zu Terroristen.
Ola al-Qaradawy ist die Tochter von Youssef al-Qaradawy, einem in Katar ansässigen ägyptischen Staatsbürger, der von den ägyptischen Behörden seit Juni 2017 als Terrorist angesehen wird. Hossam Khalaf ist Ingenieur und Mitglied der registrierten Partei Al Wasat Islamic. Die Behörden hatten ihn bereits von 2014 bis 2016 wegen des Vorwurfs, der Muslimbruderschaft anzugehören, für zwei Jahre inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft ordnete am 22. März 2016 seine Freilassung an. Es kam damals zu keiner Anklage.