Ägypten: Menschenrechtlerin Marwa Arafa unter Terrorismusanklage
Amnesty International protestiert anlässlich des Staatsbesuches des ägyptischen Präsidenten Al-Sisi in Berlin am 29. Oktober 2018 vor dem Brandenburger Tor
© Amnesty Internationl, Foto: Henning Schacht
Die ägyptische Menschenrechtsaktivistin und Übersetzerin Marwa Arafa befindet sich seit fast sechs Jahren allein aufgrund ihres Engagements, darunter für die Unterstützung der Angehörigen von Häftlingen, in willkürlicher Haft. Im Dezember 2024 verwies die Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP) ihren Fall unter der falschen Anschuldigung, einer terroristischen Organisation beigetreten zu sein und diese finanziell unterstützt zu haben, an das Strafgericht in Kairo. Am 20. April 2020 hatten Sicherheitskräfte Marwa Arafa in ihrer Wohnung in Kairo festgenommen, ohne einen Haftbefehl vorzulegen. Anschließend wurde sie 14 Tage lang Opfer des Verschwindenlassens. Marwa Arafa wurde vor den Augen ihrer damals zweijährigen Tochter festgenommen, was bei dem Kind ein schweres Trauma auslöste. Obwohl sich Marwa Arafas Gesundheitszustand im Gefängnis erheblich verschlechtert hat, verweigern ihr die Behörden die notwendige medizinische Versorgung.
Bitte setzt euch für Marwa Arafa ein!
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Appell an
Generalstaatsanwalt
Mohamed Shawky Ayyad
Office of the Public Prosecutor
Madinat al-Rehab
Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herrn Dr. Mohamed Abdelsattar Mohamed Elbadri
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Amnesty fordert:
- Bitte veranlassen Sie, dass Marwa Arafa, die nur aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte in Haft ist, umgehend und bedingungslos freigelassen wird und alle Anklagen gegen sie fallengelassen werden.
- Bis zu ihrer Freilassung muss sie Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung, gegebenenfalls auch in externen Krankenhäusern, sowie zu ihrer Familie und ihren Rechtsbeiständen erhalten. Ihre Haftbedingungen müssen den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen.
Sachlage
Die anhaltende willkürliche Inhaftierung der Menschenrechtsaktivistin Marwa Arafa gibt Anlass zu großer Sorge. Sie befindet sich seit fast sechs Jahren allein aufgrund der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte, darunter der Unterstützung von Angehörigen aus politischen Gründen inhaftierter Personen, in Untersuchungshaft. Am 20. April 2020 durchsuchten Sicherheitskräfte das Haus von Marwa Arafa Im Kairoer Stadtteil Nasr City und nahmen sie vor den Augen ihrer damals zweijährigen Tochter fest. Dies löste bei dem Kind ein schweres Trauma aus, das durch die lange Haftstrafe ihrer Mutter noch verstärkt wird. Die Sicherheitskräfte hielten ihren Haftort 14 Tage lang geheim, was dem Tatbestand des Verschwindenlassens entspricht. Ihre Familie bemühte sich unterdessen verzweifelt um Informationen über ihr Schicksal und ihren Verbleib, unter anderem durch Appelle an den Generalstaatsanwalt und den Innenminister. Am 4. Mai 2020 erschien Marwa Arafa in der Rechtssache Nr. 570 vor der Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP) und wurde wegen unbegründeter Vorwürfe der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Finanzierung des Terrorismus" verhört. Seither wurde die Untersuchungshaft von Marwa Arafa unter Verstoß gegen ägyptisches Recht, das eine Begrenzung der Untersuchungshaft auf zwei Jahre vorsieht, verlängert. Im Dezember 2024 wurde Marwa Arafa zusammen mit 38 weiteren Personen wegen falscher Terrorismusvorwürfe, die auf ihrem friedlichen Aktivismus beruhen, vor Gericht gestellt. Ihre Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren wurden verletzt, darunter auch ihr Recht auf eine angemessene Verteidigung. Die Behörden im Gefängnis der Stadt Madinat al-Aschir min Ramadan (10th of Ramadan) verweigern ihr den Zugang zu ihrem Rechtsbeistand. Ihre nächste Anhörung ist für den 15. Februar 2026 anberaumt.
Marwa Arafas Gesundheitszustand hat sich seit ihrer ungerechtfertigten Inhaftierung erheblich verschlechtert. Nach Angaben ihrer Mutter erlitt sie im August 2025 aufgrund einer extremen Hitze und einer schweren Anämie eine Lungenembolie. Sie konnte sich nicht mehr eigenständig bewegen und hatte Atembeschwerden. Trotzdem brachten die Behörden sie nach nur einer Nacht im Gefängniskrankenhaus zurück in ihre Zelle, ohne ihre Diagnose und Behandlung abzuschließen. Laut einem von der Familie konsultierten unabhängigen Arzt benötigt sie einen Ultraschalluntersuchung des Herzens, die im Gefängniskrankenhaus nicht verfügbar ist. Mehrere Anträge ihrer Familie und ihres Rechtsbeistands, sie in eine geeignete medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses zu verlegen, wurden von der SSSP abgelehnt.
Hintergrundinformation
Marwa Arafa ist Übersetzerin und Menschenrechtsverteidigerin. Sie hat Familienangehörige von Personen unterstützt, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Ihre Hilfe umfasste unter anderem die Unterstützung von Angehörigen bei den Kosten für Gefängnisbesuche. Außerdem setzte sie sich für die Rechte von Kindern ein. Sie wurde vor den Augen ihrer damals zweijährigen Tochter festgenommen, bei der später Autismus diagnostiziert wurde. Durch die unrechtmäßige Inhaftierung von Marwa Arafa wird ihrer Tochter die Anwesenheit und Fürsorge ihrer Mutter vorenthalten.
Marwa Arafas erste Verhandlung vor der für Terrorismus zuständigen Kammer des Strafgerichts in Kairo fand am 6. Juli 2025 nach über fünf Jahren willkürlicher Untersuchungshaft statt. Laut der unabhängigen Menschenrechtsorganisation Egyptian Initiative for Personal Rights (EIPR) vertagte das Gericht die Verhandlung auf den 18. Oktober 2025, damit die Rechtsbeistände die Akte einsehen können. Ihren Rechtsbeiständen war von der Ermittlungsphase bis nach der ersten Gerichtsverhandlung der Zugang zu ihrer Akte verweigert worden. Während der Verhandlung am 18. Oktober 2025 erschien Marwa Arafa sichtlich erschöpft und mit deutlichen Atembeschwerden vor Gericht. Der Vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung auf den 20. Dezember 2025, nachdem die Verteidigung beantragt hatte, die Zeug*innen der Anklage zu befragen und ins Kreuzverhör zu nehmen. Am 20. Dezember 2025 befragte das Gericht Zeug*innen der Anklage, bei denen es sich um die an den Ermittlungen in ihrem Fall beteiligten Polizeibeamt*innen handelte. Die Sitzung wurde auf den 15. Februar 2026 vertagt, um die übrigen Zeug*innen der Anklage zu befragen. Amnesty International hat wiederholt Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Prozessen vor Terrorismusgerichten dokumentiert. Dazu gehören Verstöße gegen das Recht auf eine faire und öffentliche Verhandlung durch ein zuständiges, unparteiisches und unabhängiges Gericht sowie gegen das Recht auf angemessene Verteidigung und Waffengleichheit.
Marwa Arafa war von April 2020 bis zu ihrer Verlegung in das Gefängnis von Madinat al-Aschir min Ramadan im Juli 2023 im Frauengefängnis Al-Qanater inhaftiert. Nach Informationen von Amnesty International weigerte sich das Personal des Gefängnisses Al-Qanater, einzugreifen, als sie von anderen Gefangenen misshandelt wurde, und lehnte wiederholt ihre Anträge ab, gegen eine finanzielle Vergütung in Gefängniswerkstätten zu arbeiten. Seit August 2025 verweigern die Behörden des Gefängnisses Madinat al-Aschir min Ramadan Marwa Arafa ihr Recht auf tägliche Bewegung, was gegen die ägyptischen Gefängnisvorschriften und internationale Standards zur Behandlung von Gefangenen verstößt. Einem von ihrer Familie konsultierten Arzt zufolge ist tägliche Bewegung für sie von entscheidender Bedeutung, um zukünftige Blutgerinnsel und eine weitere Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu verhindern.
Im August 2025 erlitt Marwa Arafa eine Lungenembolie, die durch die Verabreichung von Blutverdünnungsmitteln behoben werden konnte. Nachfolgende Untersuchungen ergaben eine Herzerkrankung, die weitere diagnostische Tests erforderlich macht, um festzustellen, ob sie eine Herzkatheteruntersuchung oder eine medikamentöse Behandlung benötigt. Dies wurde von einem unabhängigen Arzt festgestellt, der von ihrer Familie konsultiert wurde. Die Anträge der Familie, sie zur Durchführung der notwendigen Diagnose und Behandlung in ein externes Krankenhaus zu verlegen, werden von den Gefängnisbehörden weiter abgelehnt.
Nach Amnesty International vorliegenden Informationen hindern die Behörden des Gefängnisses von Madinat al-Aschir min Ramadan Marwa Arafa auch daran, ihr Aufbaustudium fortzusetzen und ihre Prüfungen abzulegen. Seit 2023 hat ihre Familie wiederholt Anträge bei der Staatsanwaltschaft und den Gefängnisbehörden gestellt, um ihr die Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen. Alle Anträge wurden von den Gefängnisbehörden abgelehnt.