Ägypten: Journalist seit 27 Monaten willkürlich in Haft

Diese Urgent Action ist beendet

Am 24. April wurde der Journalist Mohamed Salah von den ägyptischen Behörden auf freien Fuß gesetzt. Er war fast zweieinhalb Jahre willkürlich und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Er wurde nur aufgrund der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte festgehalten.

Eine Person hinter komplett vergitterten Scheiben hebt den Arm

Ein Angeklagter im Gerichtssaal des Tora-Gefängnisses in Kario im August 2015

Der Journalist Mohamed Salah befindet sich seit 27 Monaten willkürlich in Haft. Weder eine Anklage noch ein Gerichtsprozess liegen seiner Inhaftierung zugrunde und er wird nur aufgrund der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte festgehalten. In einem Brief, den er am 31. Januar aus dem Gefängnis schrieb, forderte er die Behörden dazu auf, seine Untersuchungshaft zu beenden. Deren maximale Dauer beträgt gemäß dem ägyptischen Recht zwei Jahre. Seine anhaltende Inhaftierung ist daher rechtswidrig. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Außerdem müssen seine Folter- und Misshandlungsvorwürfe wirksam untersucht werden.

Appell an

Staatsanwalt

Counsellor

Hamada al-Sawi

Office of the Public Prosecutor


Madinat al-Rehab

Kairo

ÄGYPTEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

S.E. Herrn Khaled Mohamed Galaleldin Abdelhamid

Stauffenbergstraße 6 – 7

10785 Berlin

Fax: 030-477 1049

E-Mail:
embassy@egyptian-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich dazu auf, Mohamed Salah unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er nur aufgrund der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte festgehalten wird.
  • Außerdem bitte ich Sie, umgehend eine unabhängige, transparente und wirksame Untersuchung seiner Folter- und Misshandlungsvorwürfe einzuleiten. Ziel der Untersuchung soll sein, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Sachlage

Es besteht weiterhin große Sorge um den Journalisten Mohamed Salah, der ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte festgehalten wird. Seit dem 26. November 2019 liefen im Fall Nr.488/2019, der im Zusammenhang mit den Anti-Regierungsprotesten vom März 2019 steht, Ermittlungen gegen ihn; er war jedoch ohne offizielle Anklage oder Verfahren willkürlich inhaftiert. Die Vorwürfe gegen ihn lauteten "Beitritt zu einer terroristischen Organisation" und "Verbreitung falscher Nachrichten". Am 19. Juli 2020 hatte ein Gericht nach einer Untersuchung seine Freilassung angeordnet – doch er befindet sich weiterhin im Gefängnis: Im August 2020 ordnete die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) ein weiteres Mal seine Inhaftierung bis zum Ende von Ermittlungen in einem neuen Fall mit der Nr. 855/2020 an, bei dem es ebenfalls um unbegründete Terrorismusvorwürfe geht. Er befindet sich weiterhin unter konstruierten Terrorvorwürfen und unter Verstoß gegen die ägyptische Strafprozessordnung, die eine maximale Dauer der Untersuchungshaft von zwei Jahren für Verbrechen, die mit der Todesstrafe oder lebenslanger Haft geahndet werden, vorsehen, in Untersuchungshaft. Er steht weder unter Anklage, noch wurden Beweise vorgelegt, die ihn mit einem Verbrechen in Verbindung bringen, noch wird ihm gestattet, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten.

Am 30. Januar ließ ein Gericht Mohamed Salahs Untersuchungshaft in dessen Abwesenheit um weitere 45 Tage verlängern. Am Tag darauf schrieb Mohamed Salah aus dem Tora-Gefängnis von Kairo, wo er seit September 2021 festgehalten wird, einen Offenen Brief. Darin forderte er die Behörden dazu auf, ihn vor Gericht zu stellen. Er wies darauf hin, dass seine anhaltende Untersuchungshaft rechtswidrig sei. Am 1. Februar stellte sein Rechtsbeistand bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag, in dem er die Freilassung seines Mandanten oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens forderte. Dieser Beschwerde schloss sich auch der Nationale Menschenrechtsrat – die Nationale Menschenrechtsinstitution in Ägypten – an. Am 6. Februar schlossen sich schließlich die Familienangehörigen von Mohamed Salah den Angehörigen des willkürlich inhaftierten Menschenrechtsverteidigers Ibrahim Ezz El-Din sowie sechs weiterer Häftlinge an und forderten öffentlich die Freilassung aller Untersuchungshäftlinge, die seit mehr als zwei Jahren festgehalten werden. Alternativ forderten sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

Am 23. Juli 2020 wurde Mohamed Salah in die Polizeiwache des Stadtteils Dar es-Salam in Kairo verlegt, wo er sich bis zu seiner Verlegung in die Tora-Untersuchungshafteinrichtung am 10. Januar 2021 befand. Er berichtete, dass er während dieses Zeitraums Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt war, darunter auch Schlägen und der Verweigerung medizinischer Versorgung. Zu diesen Vorwürfen wurden jedoch keine Untersuchungen eingeleitet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der freiberuflich tätige Journalist Mohamed Salah wurde am 26. November 2019 in einem Café im Kairoer Stadtteil Dokki festgenommen. Seither befindet er sich bis zum Abschluss laufender Ermittlungen willkürlich in Untersuchungshaft. Die Oberste Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) ermittelt gegen ihn wegen "Beitritts zu einer terroristischen Vereinigung" und "Verbreitung falscher Nachrichten" im Rahmen des Falls Nr. 488 /2019. Diese Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft ist für die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der "Staatssicherheit" zuständig. Zwei weitere Journalist_innen, das Ehepaar Solafa Magdy und Hossam el-Sayed, die zusammen mit Mohamed Salah festgenommen worden waren, wurden am 14. April 2021 bis zum Abschluss der Ermittlungen vorläufig freigelassen.

Nach Informationen von Amnesty International beruhen die Anschuldigungen der Staatsanwält_innen gegen Mohamed Salah und andere gewaltlose politische Gefangene vor allem auf Ermittlungen des Geheimdienstes, dessen Akten weder von den Angeklagten noch von ihren Rechtsbeiständen eingesehen werden durften. In den letzten Monaten hat die SSSP in zunehmendem Maße gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidungen über die Freilassung von Gefangenen, die sich seit längerer Zeit in Untersuchungshaft befinden, umgangen, indem sie neue Haftanordnungen für ähnliche Anklagepunkte erließ, eine Praxis, die gemeinhin als "Rotation" bezeichnet wird. Seit dem Amtsantritt von Präsident Abdel Fattah al-Sisi gehen die Behörden hart gegen unabhängige Berichterstattung vor. Sie haben willkürlich Hunderte von Websites gesperrt, die Büros von mindestens neun Medienanstalten durchsucht und/oder geschlossen und Dutzende Journalist_innen willkürlich inhaftiert. Mindestens 31 Journalist_innen befanden sich im Dezember 2021 allein aufgrund ihrer Medienarbeit oder wegen kritischer Äußerungen auf ihren Social-Media-Kanälen in Haft.

Am 19. Juli 2020 ordnete ein Gericht die vorläufige Freilassung von Mohamed Salah an, bis die Ermittlungen in der Rechtssache Nr. 488/2019 abgeschlossen sind, und er wurde am 23. Juli 2020 zur Vorbereitung seiner Freilassung auf die Polizeiwache des Stadtteils Dar es-Salam in Kairo verlegt. Am 23. August 2020 ordnete die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) ein weiteres Mal seine Inhaftierung bis zum Ende von Ermittlungen in einem neuen Fall mit der Nr. 855/2020 an, bei dem es ebenfalls um unbegründete Terrorismusvorwürfe geht. Nach Angaben seiner Familie wurden ihm seit seiner Verlegung auf die Polizeiwache am 23. Juli 2020 bis zum 28. Dezember 2020 keine Besuche gestattet. An diesem Tag konnten ihn seine Angehörigen für einige Minuten sehen, nachdem sie im Dezember 2020 mehrere Bitten und Beschwerden an das ägyptische Kabinett unter Leitung des Premierministers gerichtet hatten. Die Familienangehörigen seiner Zellengenossen reichten ähnliche Beschwerden ein. Am 8. Januar 2021 zogen die Sicherheitskräfte allem Anschein nach als Vergeltungsmaßnahme für diese Beschwerden Mohamed Salah und die 13 anderen Gefangenen in Zelle 6 der Polizeiwache von Dar es-Salam nackt aus, hängten sie an den Füßen auf und schlugen sie mit Schlagstöcken und Wasserrohren. Die Sicherheitskräfte nahmen ihnen zudem die Decken ab, fluteten die Zelle mit kaltem Wasser und verweigerten ihnen die medizinische Versorgung, auch für Verletzungen, die sie durch die Schläge erlitten hatten.

Am 10. Januar 2021 wurde Mohamed Salah in das Tora-Untersuchungsgefängnis verlegt. Dort durfte er bis Ende März 2021 keinen Familienbesuch erhalten. Verlässliche Quellen berichteten, dass sich die Wunden von Mohamed Salah entzündet hatten und seine zerrissene Kleidung mit Blut bedeckt war, als er ins Gefängnis verlegt wurde. Die Behörden ignorierten die Bitten seines Rechtsbeistands und seiner Familie, ihn zur Dokumentation seiner Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen zu lassen. In zwei Videos, die der britischen Tageszeitung Guardian vorliegen und von Amnesty International eingesehen wurden, sind Gefangene auf der Polizeiwache von Dar es-Salam zu sehen, die in Stresspositionen aufgehängt sind und sichtbare blaue Flecken und andere offene Wunden an Kopf und Körper haben. Dennoch wurden keine unabhängigen, unparteiischen, transparenten und zielführenden Untersuchungen zu den Vorwürfen von Folter und anderen Misshandlungen auf der Polizeiwache von Dar es-Salam durchgeführt. Am 15. Februar 2022 gab die Staatsanwaltschaft eine Erklärung ab, in der sie behauptete, dass die Inhaftierten, die in den durchgesickerten Videos zu sehen sind, den Vorfall inszeniert und sich selbst verletzt hätten, um "das Land zu destabilisieren, Unruhe zu stiften und Fake News zu verbreiten".

Am 23. August 2021 wurde Mohamed Salah von Staatsanwält_innen der SSSP in dem neuen Fall Nr. 855/2020 befragt, in dem ihm unter anderem der "Beitritt zu einer terroristischen Organisation", die "Verbreitung und Ausstrahlung von falschen Nachrichten" und der "Missbrauch Sozialer Medien" zur Last gelegt wurden. Neben Mohamed Salah wird auch gegen die Menschenrechtsverteidigerin und Rechtsanwältin Mahienour el-Masry, die Journalistinnen Esraa Abdelfattah und Solafa Magdy sowie den Menschenrechtsverteidiger und Rechtsanwalt Mohamed al-Baqer (Baker) im Fall Nr. 855/2020 ermittelt. Während Mahienour el-Masry, Esraa Abdelfattah und Solafa Magdy im Jahr 2021 bis zum Abschluss der Ermittlungen vorläufig freigelassen wurden, ist Mohamed al-Baqer weiterhin inhaftiert, nachdem ein Sondergericht ihn am 21. Dezember 2021 wegen "Verbreitung falscher Nachrichten, die die nationale Sicherheit untergraben" zu vier Jahren Gefängnis verurteilt hatte.