Amnesty Journal 23. März 2011

Einsatz mit Erfolg - April 2011

"Pride"-Parade in Budapest, September 2009

"Pride"-Parade in Budapest, September 2009

Bahrain: König lässt Oppositionelle frei

Seine Angehörigen haben Tränen in den Augen, Freunde schütteln ihm die Hand, klopfen ihm auf die Schulter. Ali Abdulemam, ein bekannter Blogger und Betreiber der Seite "BahrainOnline", ist wieder in Freiheit. Der bahrainische König Hamad bin ’Issa Al Khalifa hat ihn und über 250 weitere Oppositionelle Ende Februar freigelassen. Unter den Freigelassenen befanden sich auch 23 Menschenrechtsverteidiger, politische Aktivisten und schiitische Geistliche, die seit vergangenem Herbst inhaftiert waren und für die Amnesty zu einer Eilaktion aufgerufen hatte.

Die 23 Personen wurden beschuldigt, eine Organisation gegründet zu haben, um "das politische System des Landes zu stürzen und zu verändern". Im Gefängnis wurden sie nach eigenen Angaben gefoltert und misshandelt. Ihr Anwalt Mohammed al-Tajer sagte, es sei nicht klar, ob sie begnadigt worden seien oder ob ihr Fall zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werde. Mit der Freilassung von Oppositionellen und Menschenrechtsverteidigern reagierte König Hamad bin ’Issa Al Khalifa auf die wachsenden Proteste der schiitischen Bevölkerungsmehrheit seines Landes. Diese fordert ein Ende ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung und politische Reformen. Seit dem Ausbruch der Unruhen am 14. Februar kamen bei den Protesten mindestens sieben Menschen ums Leben.

USA: Illinois schafft Todesstrafe ab

"Es ist ein Meilenstein für Illinois und die Vereinigten Staaten", sagte Larry Cox, Generalsekretär von Amnesty International in den USA. Im März hat der Gouverneur des US-Bundesstaates Illinois, Pat Quinn, ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet. Bereits im Januar wurde es vom Senat verabschiedet. Quinn begründete seine Entscheidung damit, dass er es für "unmöglich" halte, ein absolut fehlerfreies Justizsystem zu erschaffen. Illinois ist damit der 16. Bundesstaat der USA ohne Todesstrafe.

Nach Ansicht von Amnesty hat Gouverneur Quinn mit der Abschaffung der inhumanen Strafe seine Anerkennung für die Menschenrechte gezeigt.
"Illinois hat die einzig richtige und logische Entscheidung getroffen", sagte Debra Erenberg, Leiterin der Amnesty-Sektion für den Mittleren Westen der USA. "Die hohe Anzahl an irrtümlichen Verurteilungen hat gezeigt, dass mit der Todesstrafe in ­Illinois etwas furchtbar schief lief." In der Vergangenheit wurden 20 Todeskandidaten aus der Todeszelle entlassen, weil Zweifel an ihrer Schuld aufgekommen waren. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes wurde gleichzeitig das Urteil der verbliebenen 15 zum Tode verurteilten Gefangenen in lebenslängliche Haft ohne Bewährung umgewandelt. "Illinois hat den anderen Bundesstaaten bewiesen, dass es möglich ist, die Todesstrafe per Abstimmung aufzuheben", sagte Erenberg. Damit trage Illinois zum aktuellen Trend in den USA bei, sich von dieser Strafform endgültig zu verabschieden. Zuletzt haben die Bundesstaaten New Mexiko (2009) und New Jersey (2007) die Todesstrafe ­abgeschafft.

DR Kongo: Oberstleutnant wegen Massenvergewaltigung verurteilt

Bei einem Angriff auf die Stadt Fizi wurden Anfang des Jahres mindestens 35 Frauen von Angehörigen der kongolesischen Armee vergewaltigt. Oberstleutnant Kibibi Mutware, der den Angriff anordnete, wurde dafür von einem Militärgericht in Baraka zu 20 Jahren Haft verurteilt. "Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Claire Morclette, Amnesty-Expertin für die Demokratische Republik Kongo. "Jahrzehntelang wurden derartige Verbrechen nicht geahndet, die Täter nicht zur Verantwortung gezogen." Dennoch gebe es noch viel zu tun, die Behörden müssten umfassend und auf lange Sicht in das Rechtssystem investieren. Dazu gehöre auch, Verstöße gegen das Völkerrecht vor Zivilgerichten zu verhandeln, auch wenn sie von Militärangehörigen verübt wurden. Außer Kibibi Mutware waren im Januar zehn weitere Soldaten festgenommen worden. Acht Offiziere wurden schuldig gesprochen und zu zehn bis zwanzig Jahren Haft verurteilt, ein Offizier kam frei. Ein letzter konnte nicht belangt werden, da er vermutlich minderjährig ist.

Kroatien: Kroatien muss Kriegsverbrechen aufklären

Am 3. November 1991 wurde der Ehemann von Josipa Skendžić von Polizisten verhaftet. Danach tauchte er nie wieder auf. Erst sieben Jahre nach dem Krieg in Kroatien erklärte ihn ein Gericht für tot. Nun hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Fall der Familie Skendžić wieder aufgenommen und in seinem Urteil die kroatischen Behörden für die mangelhafte Aufarbeitung verantwortlich gemacht. Diese seien zur Aufklärung vergangener Kriegsverbrechen verpflichtet, so die Straßburger Richter. "Das Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall", sagte Marek Marczinski, Kroatien-Experte von Amnesty International. Opfer von Kriegsverbrechen während der Jugoslawienkriege hätten nun die Möglichkeit, ihr Recht auf Aufklärung einzufordern, wenn der Staat nichts unternehme. Im Dezember 2010 hatte Amnesty in einem Bericht auf die unzureichende Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in Kroatien hingewiesen.

Ungarn: »Pride«-Parade ist kein Verkehrshindernis

Es ist nicht nur ein Erfolg für die Bewegung der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen, sondern auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit in Ungarn. Ein Gericht hat entschieden, dass die diesjährige "Pride"-Parade, eine Demonstration für die Rechte sexueller Minderheiten, wie geplant am 18. Juni in Budapest stattfinden darf. Im Februar hatte die Polizei die Demonstration verboten, da sie zu erheblichen "Verkehrsstörungen" führe. Das Gericht widersprach dieser Einschätzung und stellte fest, dass dies keine Rechtfertigung sei, um die Demonstration zu untersagen. Würde man das Verbot akzeptieren, "könnten praktisch nirgendwo in Budapest öffentliche Veranstaltungen stattfinden", so die Richter. Amnesty begrüßte diese Entscheidung. Damit sind die ungarischen Behörden verpflichtet, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren und die Demonstranten zu schützen.

Kuwait: Untersuchung wegen Polizeifolter eingeleitet

Mohammad Ghazzai al-Mutairi starb, weil er vermutlich gefoltert wurde. Die Regierung in Kuwait hat nun angekündigt, seinen Todesfall untersuchen zu lassen. "Wir begrüßen diese Entscheidung", sagte Malcom Smart, Leiter der Abteilung Naher und Mittlerer Osten und Nordafrika bei Amnesty. Sie müsse jedoch internationalen Menschenrechtsstandards genügen, unabhängig und transparent sein. Mohammad Ghazzai al-Mutairi wurde Anfang des Jahres festgenommen, nachdem die Polizei alkoholische Getränke in seinem Auto gefunden hatte. Der Handel mit und der Konsum von Alkohol sind in Kuwait verboten. Nach Medienberichten wurde Mohammad Ghazzai al-Mutairi wenige Tage nach der Festnahme in ein Krankenhaus gebracht, das er nicht mehr lebend erreichte. Sein Zustand deutete darauf hin, dass er während seiner Haft gefoltert und sexuell missbraucht wurde.

Indien: 14-Jähriger aus Haft entlassen

Mushtaq Ahmad Sheikh wurde am 9. April 2010 festgenommen, weil er bei Protesten Steine auf Polizisten und Sicherheitskräfte geworfen haben soll. Der 14-Jährige war fast zehn Monate lang ohne Anklage und Gerichtsverfahren inhaftiert. Am 10. Februar 2011 kam Mushtaq Ahmad Sheikh endlich frei. Untergebracht war er in gewöhnlichen Gefängnissen, ohne ausreichende medizinische Versorgung und ohne besondere Einrichtungen für Kinder. Die Polizei schätzte sein Alter auf 19 Jahre, obwohl seine Familie angegeben hatte, dass er 1996 geboren und somit erst 14 Jahre alt sei. Mushtaq Ahmad Sheikhs Inhaftierung wurde mit dem "Jammu and Kashmir Public Safety Act" begründet. Das Gesetz ermächtigt die Behörden, Personen bis zu zwei Jahre ohne richterliche Prüfung der Anklagepunkte festzuhalten.

Dschibuti: Menschenrechtler vorerst frei

"Aktive Mitgliedschaft in einer Widerstandsbewegung" – aus diesem Grund wurde Jean-Paul Noël Abdi, Vorsitzender der Menschenrechtsliga in Dschibuti (LDDH), am 9. Februar festgenommen. Knapp zwei Wochen später durfte er aus Gesundheitsgründen das Gefängnis vorläufig verlassen. Jean-Paul Noël Abdi leidet an einem Herzproblem und Diabetes. Bei Studentenprotesten am 5. und 6. Februar hat er Recherchen über Festnahmen angestellt und diese weiterverbreitet. Außerdem hatte er sich darum bemüht, inhaftierte Studenten im Gefängnis besuchen zu können. Die Proteste richteten sich gegen Abschlussprüfungen im laufenden Jahr, die nur von wenigen bestanden wurden, und gegen Mängel im Bildungssystem. Bei den Demonstrationen wurde aber auch das politische System des Landes kritisiert. Am 18. Februar versammelten sich in der Hauptstadt Dschibuti Tausende Menschen und forderten den Rücktritt von Präsident Ismael Omar Guelleh. Im vergangenen Jahr hatte das dschibutische Parlament die Verfassung geändert, um ihm eine dritte Amtszeit zu ermöglichen.

Iran: »Journalist des Jahres« freigelassen

Abdolreza Tajik, Journalist und Mitglied des iranischen Menschenrechtszentrums CHRD (Centre for Human Rights Defenders), wurde am 22. Dezember 2010 gegen eine Kaution von rund 500.000 US-Dollar freigelassen. Amnesty hatte ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, der allein wegen der friedlichen Ausübung seiner Rechte in Haft gehalten worden war. Seiner Schwester hatte er bei einem Besuch im Gefängnis erzählt, er sei misshandelt und in Anwesenheit des Staatsanwalts in seiner "Selbstachtung und Ehre" verletzt worden. In der Vergangenheit war Abdolreza Tajik wiederholt festgenommen und inhaftiert worden. Im vergangenen November ehrte ihn die Organisation Reporter ohne Grenzen mit der Auszeichnung "Journalist des Jahres", die Shirin Ebadi stellvertretend für ihn entgegennahm. Die Nobelpreisträgerin ist Mitgründerin der Organisation CHRD, deren Büro auf Druck der iranischen Behörden im Dezember 2008 geschlossen werden musste. Shirin Ebadi, Abdolreza Tajik und andere Mitglieder der Organisation setzen sich jedoch weiterhin für die Menschenrechte ein.

Belarus: Erste Oppositionelle freigelassen

"Ohne Euch wäre ich jetzt nicht frei." Das schrieb Natallya Radzina nach ihrer Freilassung auf der oppositionellen Nachrichtenwebsite "Charter". Sie dankte damit allen Unterstützern für ihren Einsatz. Radzina gehört zu einer Gruppe von 30 Personen, die wegen der Organisation und Teilnahme an einer Demonstration am 19. Dezember 2010 in Minsk festgenommen worden waren. Zusammen mit Syargei Vaznyak wurde sie Ende Januar gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen. "Im 21. Jahrhundert darf es nicht sein, dass Verdächtige unter derartigen Bedingungen in Haft gehalten werden", sagte Natallya Radzina. Die Hafteinrichtung sei völlig überbelegt. Unter den Gefangenen, die sich noch in Haft befinden, ist auch der Oppositionspolitiker Andrei Sannikov und sein Pressesprecher Alyaksandr Atroshchankau. Sie und noch weitere zwölf Oppositionelle betrachtet Amnesty als gewaltlose politische Gefangene.

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