Amnesty Journal 19. November 2010

Einsatz mit Erfolg - Dezember 2010

Demonstranten fordern in Addis Abeba die Freilassung von Birtukan Mideksa, April 2009

Demonstranten fordern in Addis Abeba die Freilassung von Birtukan Mideksa, April 2009

Weltweit beteiligen sich Tausende ­Menschen mit Appellschreiben an den "Urgent Actions", den "Briefen gegen das Vergessen" und an Unterschriften­aktionen von Amnesty International. Dass dieser Einsatz drohende Menschenrechtsverletzungen verhindert und Menschen in Not hilft, zeigen diese Beispiele.

GOOD NEWS

Nigeria: Transparenz statt Zwangsräumung

Etappensieg für die Bewohner von Port Harcourt. Die Baubehörden der nigerianischen Hafenstadt haben versichert, die Pläne für die Umgestaltung des Hafengebiets zu veröffentlichen und in einer einfachen Kurzfassung für Bewohner und ­zivilgesellschaftliche Gruppen zugänglich zu machen.
Auf dem betreffenden Gelände im Hafengebiet soll ein Geschäfts- und Freizeitzentrum errichtet werden. Nach Informationen von Amnesty International müssen mehr als 200.000 Einwohner befürchten, ihre Wohnung zu verlieren und Opfer von Zwangsräumungen zu werden. Die Zugeständnisse der Baubehörde sind auch eine Reaktion auf den Ende Oktober veröffentlichten Amnesty-Bericht "Just move them. Forced Evictions in Port Harcourt, Nigeria". Darin kritisiert Amnesty eine Zwangsräumung von Bewohnern der Siedlung Njemanze im nördlichen Hafengebiet im August 2009.
Eine bereits für den vergangenen September von den nigerianischen Behörden angekündigte Zwangsräumung konnte zunächst verhindert werden. Amnesty und andere zivilgesellschaftliche Gruppen hatten vehement dagegen protestiert und in einer Eilaktion fast 30.000 Unterschriften gesammelt. Die große internationale Aufmerksamkeit konnte bislang verhindern, dass diese Bewohner ihre Häuser verlassen müssen.

Mexiko: Auszeichnung für mutigen Journalisten

Sein unermüdlicher Einsatz hat sich gelohnt: Am 5. Dezember 2010 wird der mexikanische Journalist Pedro Matías ­Arrazola den Johann-Philipp-Palm-Preis für Presse- und Meinungsfreiheit in Empfang nehmen.
"Der Preis ist sehr wichtig für mich", sagte der 46-Jährige, als er die Nachricht erhielt, "aber noch wichtiger ist er für den unabhängigen Journalismus in Mexiko." Arrazola kommt aus dem Bundesstaat Oaxaca, wo es immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt. Der Journalist berichtet über brisante Themen wie soziale Missstände oder das organisierte Verbrechen. Seit 1986 macht er diese Arbeit, zum Beispiel für das unabhängige Magazin "Proceso". Welcher Gefahr man sich als Journalist in Mexiko aussetzt, erfuhr er im Oktober 2008, als er entführt und gefoltert wurde. "Ich sollte eingeschüchtert werden", sagt Arrazola heute. Nach seiner Freilassung ging er ins Exil – auch nach Deutschland, wo er für den Preis der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte nominiert war. Wenn Arrazola den Preis entgegennimmt, wird er gemeinsam mit der Iranerin Mahboubeh Abbas­gholizadeh auf der Bühne stehen. Auch sie hat sich um die Meinungsfreiheit verdient gemacht. Bei der Suche nach Kandidaten wird die Palm-Stiftung, die den Preis auslobt, von Amnesty unterstützt.

EINSATZ MIT ERFOLG

Äthiopien: Oppositionsführerin wieder frei

Birtukan Mideksa, Vorsitzende der größten äthiopischen Oppositionspartei "Union für Demokratie und Gerechtigkeit" (UDJ), ist nach 22 Monaten Gefängnis Anfang Oktober freigelassen worden. Sie hatte im November 2005, nach dem offensichtlichen Wahlbetrug der Regierungspartei, Demonstrationen mit angeführt, die niedergeschlagen wurden und knapp 200 Menschen das Leben kosteten. Tausende Regimegegner wurden damals verhaftet, darunter auch Mideksa, die kurz darauf zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Gemeinsam mit ­anderen Oppositionspolitikern wurde sie 2007 begnadigt, saß aber bereits ein Jahr später erneut im Gefängnis. "Mideksa wurde inhaftiert, nur weil sie friedlich ihr Recht auf Meinungsäußerung in Anspruch nahm", erklärte ein Amnesty-Sprecher. Die Parlamentswahlen im Frühjahr 2010 gewann die Regierungspartei von Premierminister Meles Zenawi mit 99,6 Prozent. Die Opposition ist noch mit einem Sitz im Parlament vertreten.

Republik Moldau: Erfolg für das internationale Recht

Als 114. Staat hat die Republik Moldau im Oktober das Römische Statut des Internationalen Straf­gerichtshofes unterzeichnet. Der Unterzeichnung gingen zehn Jahre voraus, in denen Amnesty International in dem osteuropäischen Land zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen für Zustimmung geworben hatte. "Langsam, aber sicher unterzeichnen immer mehr Staaten das Statut", erklärte Amnesty-Sprecher Christopher Keith Hall. Er zeigte sich zugleich besorgt darüber, dass viele dieser Staaten ihr jeweiliges Rechtssystem noch nicht den Statuten angepasst haben. "So ist auch in Moldau die Reform des nationalen Rechts Voraussetzung dafür, dass das Land in vollem Umfang mit dem Strafgerichtshof kooperieren kann", sagte Hall. Nur so könnten die nationalen Gerichte ihre Verpflichtungen erfüllen und Fälle von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersuchen und verfolgen.

Togo: Aus der Haft entlassen

Vier Männer, die im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im März festgenommen worden waren, kamen im September wieder frei. Die Mitglieder der politischen Bewegung "Mouvement Citoyen pour ­l’Alternance" (Bürgerbewegung für den Wechsel) mussten insgesamt sechs ­Monate in Haft verbringen. Sie wurden wegen des "Versuchs der Untergrabung der Staatssicherheit" unter Anklage gestellt, die bislang auch nicht fallengelassen wurde. Zwölf weitere Aktivisten, die zur gleichen Zeit festgenommen worden waren, kamen bereits nach einem Monat in Haft wieder frei.

Syrien: Aus der Haft entlassen

Der syrische Kurde ’Abd al Karim Hussein wurde am 2. September ohne Anklageerhebung aus der Haft entlassen. Hussein war im Februar 2006 nach Norwegen gereist und hatte dort Asyl beantragt, was jedoch abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich fungierte Hussein als stellvertretender Direktor des Vereins syrischer Kurden in Norwegen. Im vergangenen August wurde er schließlich in Oslo festgenommen und in Begleitung von zwei Polizisten in ein Flugzeug nach ­Damaskus gesetzt. Dort wurde er sofort verhaftet und vom syrischen Geheimdienst in Gewahrsam genommen. Während seiner Haft hatte er keinen Kontakt zur Außenwelt. Amnesty hatte energisch gegen die Abschiebung protestiert.

Indien: Erfolg für indigene Gemeinschaft

Amnesty International hat eine Entscheidung der indischen Behörden begrüßt, die dem britischen Unternehmen Vedanta Resources verbietet, seine Bergbauaktivitäten im indischen Bundesstaat Orissa auszuweiten. Sterlite Industries India, ein Tochterunternehmen von Vedanta Resources, hatte angekündigt, seine Aluminium-Raffinerie im Gebiet Lanjigarh stark auszubauen. Das indische Umweltministerium wies das Vorhaben als rechtswidrig zurück.
"Das Verbot ist für die indigene Bevölkerung ein Meilenstein in ihrem jahrelangen Kampf gegen die Pläne des Bergbauunternehmens", sagte Madhu Malhotra, Asien-Pazifik-Experte von Amnesty International. Schon seit acht Jahren wehren sich die Betroffenen gegen die Aktivitäten der Bergbauindustrie. Einem anderen Vorhaben, dem Abbau von Aluminiumerzen am heiligen Niyamgiri-Berg, wurde im August 2010 eine Absage erteilt. Das Ministerium stärkte damit gleichzeitig die Rechte indigener Gemeinschaften, für die sich auch Amnesty International mehrfach eingesetzt hat.
Das Grundproblem des Rohstoffabbaus ist die Umweltverschmutzung, die damit einhergeht. Sie gefährdet die Gesundheit und Lebensgrundlage der Menschen. Der Sprecher der indigenen Gemeinschaft, Kumti Majhi, freute sich über die jüngste Entscheidung, fügte ­jedoch hinzu: "Wir leiden nach wie vor unter den gesundheitlichen Folgen der Wasser- und Luftverschmutzung. Solange diese Probleme nicht gelöst sind, werden wir uns weiter zur Wehr setzen."

Bangladesch: Textilarbeiterinnen sind wieder frei

Sechs Textilarbeiterinnen und der Gewerkschaftsanwalt Montu Ghose wurden Mitte Oktober gegen Kaution freigelassen. Sie waren Ende Juli im ­Zusammenhang mit Straßenprotesten in Dhaka, der Hauptstadt Bangladeschs, festgenommen worden. Einige der Festgenommenen, darunter eine schwangere Frau, sollen im Polizeigewahrsam geschlagen worden sein. Die Proteste hatten Ende Juni zur zeitweiligen Schließung von etwa 700 Textilfabriken in dem Land geführt. Die Bewegung für mehr ­Arbeitsrechte hatte eine Erhöhung des monatlichen Mindestlohns auf 5.000 Taka (etwa 55 Euro) gefordert, um die Lebenshaltungskosten decken zu können. Die Textilindustrie macht fast 80 Prozent der Exporteinnahmen von Bangladesch aus und beschäftigt bis zu 40 Prozent ­aller Arbeitnehmer des Landes, darunter zahlreiche Frauen.

Iran: Ende der Einzelhaft

Die iranische Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin Shiva Nazar Ahari wurde am 13. September gegen Kaution freigelassen. Sie ist Mitglied der iranischen Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR) und hat die meiste Zeit ihrer Gefangenschaft im Teheraner Evin-Gefängnis in Einzelhaft verbracht. Ihr Prozess fand vor der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts in Teheran statt. Die Anklagen lauteten auf "Versammlungen und Konspiration mit dem Ziel, ein Verbrechen zu begehen", "Propaganda gegen die Regierung", "Feindschaft mit Gott" und "Störung der öffentlichen Ordnung". Sie wies alle Vorwürfe zurück und wartet gegenwärtig auf das Gerichtsurteil. Im Fall eines Schuldspruchs droht ihr eine langjährige Haftstrafe. Durch den Verkauf von drei Grundstücken konnte die Familie der Menschenrechtsverteidigerin die Kaution in Höhe von fünf Milliarden Rials (rund 385.000 Euro) aufbringen. Ihre Familie bedankte sich bei Amnesty International für die Unterstützung während der Gefangenschaft.
Shiva Nazar Ahari wurde am 20. Dezember 2009 zusammen mit weiteren Mitgliedern der CHRR im Zentrum von Teheran festgenommen. Sie befanden sich in einem Bus auf dem Weg zur Beisetzung des Regierungskritikers und Großayatollahs Montazeri. Weitere Mitglieder der CHRR wurden später festgenommen, gegen Kaution aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Einige von ­ihnen haben danach das Land verlassen.

Guatemala: Präsident gegen Todesstrafe

Präsident Álvaro Colom hat sein Veto gegen die am 5. Oktober vom Kongress angenommene Gesetzesinitia­tive, welche die Wiederanwendung der Todesstrafe in Guatemala ermöglichen würde, angekündigt. Colom sagte, er sei der Ansicht, dass der Präsident nicht das Recht habe, über Leben und Tod anderer Staatsbürger zu entscheiden. Amnesty International begrüßt dieses Bekenntnis des Präsidenten zur Ablehnung der Todesstrafe.
Artikel 18 der guatemaltekischen Verfassung erlaubt die Todesstrafe grundsätzlich. Jedoch wird sie seit dem Jahr 2002 nicht mehr angewendet. Damals war auf Initiative der Regierung Alfonso Portillo das Recht des Präsidenten, über Gnadengesuche zu entscheiden, ausgesetzt und die Todesstrafe aufgrund der entstandenen Gesetzeslücke faktisch abgeschafft worden. Am 5. Ok­tober hatte der Kongress mit einer Zweidrittelmehrheit ein Gesetz verabschiedet, das durch die Einführung eines Begna­digungsverfahrens diese Gesetzeslücke schließen und damit die Wiederanwendung der Todesstrafe ermöglichen sollte. Im Jahr 2008 hatte Colom schon einmal eine ähnliche Gesetzesinitiative zur Wiederanwendung der Todesstrafe durch sein Veto verhindert.

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