"Damit kommen wir in die Offensive"
Ein Gespräch mit Berthold Huber, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Metall, über Rechtsextremismus, die Verantwortung internationaler Unternehmen und
die Zukunft der Menschenrechte.
Der Bielefelder Soziologe Wilhelm Heitmeyer konstatiert seit einigen Jahren eine "zunehmende Menschenfeindlichkeit": Die Toleranz gegen Minderheiten innerhalb der Gesellschaft nimmt ab, immer öfter kommt es zu gewalttätigen Übergriffen gegen Ausländer, Homosexuelle oder Linke. Glauben Sie, dass angesichts der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit diese Stimmung noch zunehmen wird?
Das weiß ich nicht. Aber ich glaube, dass es nicht noch mehr an Übergriffen und Gewaltakten bedarf, damit Politik und Gesellschaft sich aktiv gegen rechte Gewalt stellen und handeln. Unsere Demokratie darf den rechtsextremen Rattenfängern keine Möglichkeit geben, sich zu betätigen. Deshalb halten wir nach wie vor die Forderung nach einem Verbot der NPD aufrecht. Deren Wahlerfolge schreien doch geradezu danach, dass die demokratischen Parteien sich noch stärker Fragen der Gerechtigkeit und der solidarischen Gesellschaft stellen. Politiker müssen verloren gegangene Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückgewinnen. Dafür ist eine Politik vonnöten, die die Sorgen und Ängste der Menschen ernst nimmt.
Erst kürzlich wurde ein Gewerkschafter nach einer Demonstration in Dresden von Rechtsextremen schwer verletzt.
Übergriffe und Angriffe auf Gewerkschafter, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, erleben wir leider seit Jahren – das ist nicht neu. Allerdings ist die Bedrohung in einigen Regionen – keineswegs nur in Ostdeutschland – massiver geworden.
Wie reagiert die IG Metall auf rechtsextreme Aktivitäten in den Betrieben?
Klar ist: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit oder gar Rechtsextremismus haben in Betrieben genauso wenig wie anderswo irgendeine Berechtigung. Da darf es keine falsche Zurückhaltung geben – das wäre eine falsche Loyalität Kollegen gegenüber. Es passiert auch eine Menge. Zum Beispiel gibt es in vielen größeren Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Rechtsextremismus oder Ausländerfeindlichkeit. Vorbildlich sind auch Betriebsvereinbarungen, in denen solidarisches Verhalten am Arbeitsplatz konkret beschrieben wird und auch Sanktionen gegen Verstöße geregelt sind.
Nach wie vor werden Gewerkschafter weltweit unterdrückt und verfolgt. In welchen Ländern ist die Situation besonders schwierig?
Die jährlich veröffentlichte Übersicht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) gibt eine zwar gute, aber zum Teil eben auch erschreckende Auskunft über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten. Ich denke da beispielsweise an Kolumbien, wo die systematische und gezielte Gewalt gegen Gewerkschafter aktuell sogar zunimmt. Dort werden Gewerkschafter verfolgt und zu Dutzenden umgebracht. Die Mörder gehen straffrei aus. Oder schauen Sie in die Volksrepublik China, wo Menschenrechtler verfolgt, Gewerkschaftsrechte mit Füßen getreten und Arbeitnehmer wegen ihrer Beteiligung an kollektiven Protestaktionen unter miserablen Zuständen inhaftiert werden. Selbst in Südkorea geht die Polizei oft immer noch mit Gewalt gegen Streikende vor, viele werden verletzt, und es kommt vereinzelt zu Todesfällen. Mich schockiert, dass es in vielen Regionen dieser Welt unverändert möglich ist, eklatant gegen Menschen- und Gewerkschaftsrechte zu verstoßen – 60 Jahre nach Inkrafttreten der UNO-Menschenrechtscharta! Und die Regierungen lassen dies zu. Ich bin davon überzeugt, dass die UNO gegen solche Staaten vorgehen könnte. Dass dies nicht vehement genug getan wird, ist ein weiterer Skandal.
Mit der Kampagne "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bezieht sich die IG Metall auch auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In welchem Maße sieht sich die IG Metall bei der Durchsetzung kollektiver Menschenrechte wie etwa auf Gesundheit, Nahrung oder Bildung, in der Verantwortung?
Die Staaten haben sich völkerrechtlich verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Völkerrechtlich haben Menschenrechte Vorrang vor allen anderen Rechten. Die Anerkennung der Menschenrechte führt aber nicht automatisch zu deren Umsetzung. Nehmen Sie das Beispiel des Rechts auf angemessene Ernährung – das wird millionenfach verletzt. Erst im Zuge der drastischen Preissteigerungen für landwirtschaftliche Rohstoffe wurde die "Hungerkrise" wieder ein öffentliches Thema, obwohl seit Jahren Hunderte Millionen Menschen von chronischer Unterernährung betroffen sind. Wir sehen unsere Rolle deshalb vor allem darin, den Menschen dabei zu helfen, ihre Rechte einzufordern.
Seit langer Zeit streben die Gewerkschaften nach einer Harmonisierung der Arbeitsverhältnisse in transnationalen Konzernen, wie etwa mit VW do Brasil. Können künftig auch Menschenrechtsklauseln in solche Vereinbarungen aufgenommen werden?
Eines der wichtigsten Instrumente zur Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in weltweit agierenden Konzernen sind die Internationalen Rahmenvereinbarungen (IRV). Sie werden zum Beispiel von der IG Metall und internationalen Gewerkschaftsorganisationen mit multinationalen Konzernen mit Sitz in Deutschland abgeschlossen. Solche Vereinbarungen gibt es etwa mit Bosch, VW, Daimler und BMW. Damit kommen wir in die Offensive. Es kann nicht angehen, dass deutsche Konzerne, die hier die Mitbestimmung anerkennen und sich an Gesetze halten, im Ausland jegliche Skrupel über Bord werfen und Menschenrechte mit Füßen treten, indem beispielsweise Umweltschutzregeln missachtet werden und so das Lebensumfeld der Menschen vernichtet wird. Oder die jegliche Gewerkschaftsaktivität unterbinden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer für ihre Rechte einstehen.
Wie können soziale Mindeststandards bei globalen Unternehmen durchgesetzt werden?
Die Gewerkschaften fordern ein internationales Regelwerk zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Mindeststandards bei der Globalisierung mit entsprechenden Sanktionsmechanismen. Wir sagen: Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen in das Vertragswerk der Welthandelsorganisation (WTO) integriert werden. Bis dahin werden wir weiter vor allem auf das Instrument der Internationalen Rahmenvereinbarungen setzen. Aber dort, wo ein Unternehmen nicht bereit ist, diese Regelungen zu beachten, gibt es keine Möglichkeiten, die Einhaltung der Vereinbarungen einzuklagen. Denn gerade in den Ländern, in denen solche Verstöße passieren, haben die ILO-Konventionen, selbst wenn sie ratifiziert sind, nur wenig Wirkung. Deswegen gilt nach wie vor: Freiwillige Vereinbarungen können staatliche Regelungen nur ergänzen, aber niemals ersetzen.
Wo sehen Sie die wichtigsten Herausforderungen in den nächsten Jahren bei der Umsetzung sozialer und kollektiver Rechte?
Die Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt: Die bisherige Finanz- und Wirtschaftsarchitektur birgt große Risiken. Deregulierung, die Gier nach Höchstrenditen und hemmungslose Spekulation haben zum Kollaps auf den Finanzmärkten geführt – mit den bekannten Folgen für die gesamte Weltwirtschaft. Die Krise bietet aber auch die Chance, jetzt die Weichen für eine neue Regulierung und soziale Flankierung der Finanz- und Wirtschaftsarchitektur zu stellen. Ein neues "Bretton Woods" mit einer Neuausrichtung der Arbeit von Internationalem Währungsfonds und Weltbank ist notwendig.
Es bedarf staatlicher Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur in allen Industrie- und Schwellenländern, vor allem um den Beschäftigungsrückgang abzumildern. Viele Länder haben schon erste Schritte gemacht, aber es bedarf einer besonderen Hilfe für die ärmsten Länder. Deshalb dürfen die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit nicht reduziert werden. Gerade dort – vielleicht mehr noch als in den Industrieländern – gibt es Unternehmen, die die Lage ausnutzen, um Arbeitsbedingungen weiter zu drücken oder Gewerkschaftsrechte noch mehr zu beschneiden.
Interview: Anton Landgraf
Berthold Huber
Der gelernte Werkzeugmacher und studierte Philosoph ist seit 2007 Erster Vorsitzender der IG Metall. Er hat unter anderem die Gewerkschaften in Ostdeutschland mitaufgebaut und ist Mitglied im Aufsichtsrat von Siemens und Audi.